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  • 06-02-00 – Kunst & Ausdruck

    • Kunstfreiheit gilt uneingeschränkt
      → außer bei strafbaren Inhalten
      → im öffentlichen Raum gilt FSK-0-Prinzip: nichts verstörend, entwürdigend oder moralisch untragbar
    • Staat finanziert Kunst nicht
      → stellt lediglich Räume, Flächen und offene Strukturen bereit
    • Gemeinden dürfen kulturelle Schwerpunkte setzen
      → Musik, Theater, Handwerk, Tradition, moderne Kunst usw.
    • Öffentliche Räume für Kunst ausdrücklich erlaubt
      → Ateliers, offene Werkstätten, Bühnen, legale Flächen
    • Nutzung des öffentlichen Raums für Kunst erlaubt
      → solange nichts beschädigt wird
      → und solange es die Bevölkerung nicht stört
    • Entwürdigende/extrem verstörende Darstellungen sind im öffentlichen Raum verboten
      → gehören in Erwachsenenbereiche mit klarer Kennzeichnung
    • Schulen haben kaum Freiheit bei kulturellen Schwerpunkten
      → Schulunterricht ist landesweit vereinheitlicht
      → zusätzliche kulturelle Angebote privat/kommunal möglich
    • Keine staatlichen Kunstpreise oder Anerkennungen
    • Künstler dürfen Kunst als Haupttätigkeit ausüben
      → Volksdividende macht hauptberufliche Kunst ohne Existenzdruck möglich
    • Gemeinden dürfen künstlerische Aktionen beschränken
      → wenn sie das Gemeindeleben stören oder der Mehrheit zuwiderlaufen
  • 06-01-00 – Identität & Sprache

    • Amtssprache ist Deutsch
      → verbindlich für Verwaltung, Gesetze, öffentliche Kommunikation
    • Jeder Staatsbürger muss die Amtssprache beherrschen
      → Grundvoraussetzung für Bürgerrechte und Teilhabe
    • Gemeinden dürfen Dialekte und Sprachvarianten pflegen
      → kulturelle Vielfalt erlaubt, aber nicht als Amtssprache
    • Nationale Identität = Kombination aus gemeinsamer Kultur + individueller Persönlichkeit
      → „beides gleichwertig“
    • Staat fördert eine gemeinsame Identitätslinie
      → Anstand, Verantwortung, Familienverbundenheit, Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft
    • Gemeinden dürfen eigene Identitätsprofile definieren
      → traditionell, modern, naturorientiert, kulturell etc.
    • Extremistische Identitätsformen verboten
      → Wiederbetätigung, verhetzende Ideologien, diskriminierende Weltbilder
    • Nationale Identität wird in Schulen vermittelt
      → historisches Bewusstsein, Werte, kulturelle Kontinuität
    • Verwaltung nutzt überall dieselbe Sprache: Deutsch
      → keine regionalen Ausnahmen
    • Gemeinden können zweisprachige oder mehrsprachige Modelle verwenden
      → Zusatzsprachen erlaubt, solange Deutsch Amtssprache bleibt
  • 05-06-00 – Sozialer Zusammenhalt

    • Integration betrifft ausschließlich Gäste, die langfristig bleiben wollen
      → kulturell-soziale Integration erfolgt primär über Gemeinschaft, Nachbarschaft, Dorfgemeinschaft
    • Keine staatlichen Pflichtprogramme
      → Integration ist Gemeindeaufgabe bzw. freiwillig-privat
    • Sprache muss nicht gelernt werden, außer bei Einbürgerungswunsch
    • Keine verpflichtenden Sprach- oder Kulturkurse
    • Konfliktlösung zuerst innerhalb der Gemeinde
      → Gespräche, Mediation, Dorfräte
    • Gemeinden sollen eigene Mediations- und Konfliktlösungsgruppen einsetzen
      → Dorfräte / Mediatoren ausdrücklich erwünscht
    • Vor jedem Rechtsstreit muss ein Schiedsgericht / Friedensrichter eingeschaltet werden
      → Agenda: Ausarbeitung „Friedensrichter / Schiedsgericht“
    • Nachbarschafts- und Gemeindekonflikte sollen zuerst privat geregelt werden
      → dann Gemeinde → dann Schiedsgericht → zuletzt Justiz
    • Gemeinden dürfen Personen aus dem Gemeindegebiet verweisen
      → volle Autonomie (Städte dagegen nicht)
    • Gemeinden können soziale Unterstützungsangebote bereitstellen
      → freiwillig, nicht verpflichtend
    • Psychosoziale Unterstützung ist nicht primär Gemeindeaufgabe
      → Gemeinden können Regeln definieren, sind aber zu nichts verpflichtet
      → Städte übernehmen „schwere Fälle“, da sie neutral und offen sein müssen
    • Gemeinden dürfen verbindliche Verhaltensregeln im öffentlichen Raum einführen
      → solange Gesetz und Grundrechte eingehalten werden
  • 05-05-00 – Gemeinwohlprojekte

    • Gemeinden sollen, aber müssen nicht, Gemeinwohlprojekte fördern
      → gesellschaftlich erwartet, nicht rechtlich verpflichtend
    • Gemeinwohlprojekte dürfen vollständig von Bürgern geplant und umgesetzt werden
      → Voraussetzung: Einhaltung aller Gesetze
    • Gemeinden können Material, Räume oder Flächen bereitstellen
      → freiwillig, keine Pflicht
    • Bürger dürfen Projekte ohne Gemeindeentscheidung starten
      → solange keine Rechte verletzt werden
    • Projekte sollen zumindest zentral gemeldet werden
      → kurze Beschreibung, öffentliche Sichtbarkeit
      → detaillierte Darstellung oft ohnehin freiwillig durch Initiatoren
    • Gemeinden dürfen Bürgerprojekte ablehnen
      → z. B. wenn sie nicht zur Gemeindeausrichtung passen
    • Gemeinwohlversammlungen finden statt, aber zivilgesellschaftlich, nicht staatlich
      → kein gesetzlicher Rahmen, rein freiwillig organisiert
    • Gemeinden dürfen Bürgerbudgets vergeben
      → fixe Mittel für Projekte möglich, freiwillig
    • Ehrenamtliche Projekte ohne staatliche Einbindung sind erlaubt
      → reine Zivilgesellschaftsprojekte
    • Keine Sonderregeln für ökologische Projekte
      → gelten dieselben Gesetze wie überall
    • Gemeinden können Gemeinwohlprojekte interkommunal übernehmen oder unterstützen
      → Kooperation zwischen Gemeinden möglich
    • Gemeinwohlprojekte sind immer freiwillig, nie verpflichtend
  • 05-03-00 – Themengemeinden

    • Gemeinden dürfen sich vollständig thematisch ausrichten
      → naturverbunden, technisch, spirituell, traditionell, gemeinschaftlich, etc.
    • Jede Themengemeinde muss ein öffentlich einsehbares Gemeindeprofil erstellen
      → Thema, Werte, Regeln, Besonderheiten
      → zentrale Veröffentlichung (Bundesplattform)
    • Gemeinden dürfen eigene zusätzliche Regeln einführen
      → kulturelle, organisatorische, soziale, gemeinschaftliche Regeln
    • Regeln dürfen verbindlich im Gemeindegebiet gelten
      → nicht nur freiwillig, solange Bundesrecht eingehalten wird
    • Gemeinden dürfen strengere Verhaltensregeln definieren
      → Kleidung, Ernährung, Tagesabläufe, Lebensstil
      → Grenze: keine Verletzung von Schutzrechten / Grundrechten
    • Regeln müssen vollständig mit Bundesrecht kompatibel sein
    • Gemeinden dürfen Personen vom Aufenthalt im Gemeindegebiet ausschließen
      gilt nur für Gemeinden, nicht für Städte
    • Themengemeinden können ihre Ausrichtung jederzeit ändern
      → durch demokratische Entscheidung der Gemeinde
    • Eintrittsrituale oder Aufnahmegespräche sind erlaubt
      → freiwillig für Bewerber, verpflichtend für Aufnahme
    • Gemeinden dürfen eigene Konfliktlösungsstrukturen einrichten
      → z. B. lokale Vermittler, Dorfräte, Gesprächskreise
    • Keine Obergrenze für Anzahl der Regeln
    • Minderjährige können an themenspezifische Regeln gebunden sein
      → solange dies dem Kindeswohl nicht schadet
  • 05-02-00 – Ehrenamt & Zivilgesellschaft

    • Ehrenamt ist grundlegender gesellschaftlicher Wert
      → frei, freiwillig, hoch angesehen
    • Staat fördert Ehrenamt nicht finanziell
      → keine Subventionen, keine Fördergelder
    • Bürgerjahr verpflichtend für alle Staatsbürger
      → Ableistung zwischen 20–30
      → in Ausnahmefällen bis 40 möglich
    • Bürgerjahr ist Bundesangelegenheit
      → keine lokalen Varianten, einheitliches nationales Modell
    • Vereine erhalten keine staatliche Finanzierung
      → eigenständig organisiert
      → Gemeinnützige Vereine müssen Finanzen offenlegen
      → private Vereine nicht öffentlich, nur gegenüber Finanzamt
    • Keine zentrale staatliche Registrierung von Ehrenamt
      → freiwillig durch Organisationen/Vereine
    • Ehrenamtliche Tätigkeit in staatlichen Einrichtungen ausdrücklich erwünscht
      → Verwaltung, Politik, lokale Dienste, Infrastruktur
      → Kernprinzip: intrinsische Motivation + Volksdividende
    • Keine staatlichen Auszeichnungen für Ehrenamt
      → Anerkennung wird durch Zivilgesellschaft und Vereine getragen
  • 05-01-00 – Nachbarschaft & Dorfgemeinschaft

    • Primäre soziale Reihenfolge:
      → Familie → Großfamilie → Nachbarschaft → Dorfgemeinschaft → Gemeinde → Bezirk
    • Gemeinden sollen lokale Netzwerke und Gemeinschaftsleben aktiv fördern
      → organisatorisch, räumlich, infrastrukturell
    • Keine verpflichtenden Dorfversammlungen
      → Gemeinschaft basiert auf Freiwilligkeit
    • Nachbarschaften dürfen eigene informelle Regeln definieren
      → Ruhezeiten, Feste, Umgangsformen, gemeinschaftliche Abläufe
    • Staat unterstützt Tauschsysteme über Fair-Use-Point-Konzept
      → jede Gemeinde stellt Fair-Use-Points mindestens 1 m² pro Hauptwohnsitzer zur Verfügung
      → überdachte, unkomplizierte, robuste Infrastruktur
      → Umsetzung durch Ehrenamtliche und private Betreiber
    • Gemeinden dürfen gemeinschaftliche Räume bereitstellen
      → Werkstätten, Küchen, Gärten, Treffpunkte
    • Keine Pflicht zur Teilnahme an Nachbarschaftshilfe
    • Dorfgemeinschaften regeln Konflikte zuerst selbst
      → lokale Lösung vor staatlichem Eingriff
      → erst Schiedsgericht/Friedensrichter, danach staatliche Ebene
    • Keine staatlichen Zuzugsregeln für kleine Dörfer
      → Entscheidung über Zuzug/Regelungen liegt direkt bei der Gemeinde
    • Gemeinden dürfen Mini-Charta/Regeln für das Zusammenleben definieren
      → solange sie nicht gegen Gesetz oder Grundrechte verstoßen
  • 04-05-00 – Lebensphasen & Übergänge

    • Geburt wird automatisch im nationalen Register eingetragen
    • Medizinische Betreuung bei Geburt dringend empfohlen
      → Hausgeburten erlaubt, aber nicht empfohlen
    • Altersrechte entwickeln sich je nach aktueller Gesetzgebung
      → Jugendschutz etc. im 7-Jahres-Zyklus aktualisiert
    • Volljährigkeit fix bei 20
    • Freiräume gelten für alle gleichermaßen
      → keine speziellen „Jugendfreiräume“ notwendig
    • Keine staatlichen Rituale
      → gesellschaftliches Erwachsenen-Zeremoniell als offener To-Do-Punkt
    • Bürgerrechte gelten lebenslang
      → Wahlrecht von 20–80
    • Über-80-jährige dürfen politische Funktionen ausüben
    • Betreuung im Alter gesichert (Pflegeheime etc.)
    • Keine besonderen Alterschecks
      → jährlicher Gesamt-Gesundheitscheck für alle Bürger deckt alles ab
    • Versorgung älterer Menschen primär Aufgabe der Familie
      → Staatliche Einrichtungen fangen Fälle ab, wenn Familie nicht kann
  • 04-04-00 – Erziehung & Werteweitergabe

    • Kein staatliches Erziehungsleitbild
      → keine ideologische oder normative Vorgabe
      → staatliche Unterstützung nur in Form von Entwicklungsleitfäden (altersgerechte Orientierung)
    • Wertevermittlung primär in der Familie
      → gesellschaftliche Werte werden zusätzlich im Schulunterricht vermittelt
    • Gemeinden dürfen eigene kulturelle/erzieherische Angebote formulieren
      → freiwillig, unverbindlich, nicht rechtsverbindlich
    • Praktische Alltagskompetenzen werden früh vermittelt
      → Kochen, Gartenarbeit, Handwerk, Selbstständigkeit
      → Teil der schulischen Grundbildung
    • Staat muss eingreifen, wenn Wertevermittlung oder Erziehung das Kindeswohl gefährdet
    • Demokratische Prinzipien werden in der Schule vermittelt
      → staatsbürgerliche Bildung als Pflichtbestandteil
    • Religion/Spiritualität ist reine Privatsache
      → Staat hat keine religiöse Kompetenz, Religionszugehörigkeit ist rechtlich irrelevant
    • Schulen dürfen eigene Werteprofile haben
      → z. B. naturverbunden, technisch, traditionell, gemeinschaftsorientiert
      → solange gesetzeskonform und nicht sittenwidrig
    • Gesellschaftliche Pflichten für Kinder/Jugendliche
      → respektvolles Verhalten im öffentlichen Raum
      → Anstand, gutes Benehmen, soziale Grundkompetenzen
      → Bürgerjahr beginnt erst mit dem Erwachsenenalter (20)
  • 03-05-00 – Kontrolle & Aufsicht

    • Mehrschichtige staatliche Aufsicht
      → Rechnungshof (Prüfung)
      → BAR (Beobachtung + Veto)
      → Justiz (Entscheidung bei Konflikten)
    • Rechnungshof = prüft
      → Finanzen aller Ebenen
      → Abläufe, Prozesse, Effizienz
      → empfiehlt Maßnahmen
      → kann keine Anordnungen erteilen, aber Fälle an die Justiz übergeben
      → Berichte vollständig öffentlich (anonymisiert bei Bedarf)
    • BAR = beobachtet
      → reine Bürgeraufsicht
      → keine Macht, keine Prüfungen, keine Ermittlungen
      → einziges Werkzeug: Veto nach getroffener Entscheidung
      → Veto löst Neubewertung und ggf. Bestätigung durch höhere Instanz aus
      → keine Blockade, nur Verzögerung / Signalisierung
      → keine Beschwerden, keine Veröffentlichungen
      → Akteneinsicht nur wie jeder Bürger (Transparenzprinzip)
      → Einsatz überall außer Geheimdienst/Hochsicherheit
    • BAR-Besetzung
      → freiwillige Meldung
      → Zufallslos aus freiwilligen Bürgern
      → keine Funktionsdauer, jederzeit Rücktritt
      → Organisation über externe Vereine (Staat hat keinen Einfluss)
    • Justiz als letzte Kontrollinstanz
      → entscheidet bei Kompetenzstreit, Missständen, Konflikten
      → unabhängig, voll digital nachvollziehbar
    • Antikorruptionsmechanismen
      → technische Nachvollziehbarkeit jeder Entscheidung
      → alle Kontakte zwischen Verwaltung und Externen öffentlich
      → algorithmische Transparenz (Open-Source-Verwaltung)
    • Kein Eingriff in Privatwirtschaft
      → staatliche Aufsicht gilt ausschließlich für Verwaltung/Staatsapparat
    • Dokumentation
      → jedes BAR-Veto, jede Prüfung, jede Empfehlung wird erfasst
      → vollständige Nachverfolgbarkeit in einem einheitlichen System
    • Ziel
      → transparente Verwaltung
      → Schutz vor Machtkonzentration
      → maximale Vertrauenswürdigkeit staatlichen Handelns
      → Bürgerblick im System ohne Machtbefugnisse