05-02-00 – Ehrenamt & Zivilgesellschaft

  • Ehrenamt ist grundlegender gesellschaftlicher Wert
    → frei, freiwillig, hoch angesehen
  • Staat fördert Ehrenamt nicht finanziell
    → keine Subventionen, keine Fördergelder
  • Bürgerjahr verpflichtend für alle Staatsbürger
    → Ableistung zwischen 20–30
    → in Ausnahmefällen bis 40 möglich
  • Bürgerjahr ist Bundesangelegenheit
    → keine lokalen Varianten, einheitliches nationales Modell
  • Vereine erhalten keine staatliche Finanzierung
    → eigenständig organisiert
    → Gemeinnützige Vereine müssen Finanzen offenlegen
    → private Vereine nicht öffentlich, nur gegenüber Finanzamt
  • Keine zentrale staatliche Registrierung von Ehrenamt
    → freiwillig durch Organisationen/Vereine
  • Ehrenamtliche Tätigkeit in staatlichen Einrichtungen ausdrücklich erwünscht
    → Verwaltung, Politik, lokale Dienste, Infrastruktur
    → Kernprinzip: intrinsische Motivation + Volksdividende
  • Keine staatlichen Auszeichnungen für Ehrenamt
    → Anerkennung wird durch Zivilgesellschaft und Vereine getragen

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