05-03-00 – Themengemeinden
- Gemeinden dürfen sich vollständig thematisch ausrichten
→ naturverbunden, technisch, spirituell, traditionell, gemeinschaftlich, etc.
- Jede Themengemeinde muss ein öffentlich einsehbares Gemeindeprofil erstellen
→ Thema, Werte, Regeln, Besonderheiten
→ zentrale Veröffentlichung (Bundesplattform)
- Gemeinden dürfen eigene zusätzliche Regeln einführen
→ kulturelle, organisatorische, soziale, gemeinschaftliche Regeln
- Regeln dürfen verbindlich im Gemeindegebiet gelten
→ nicht nur freiwillig, solange Bundesrecht eingehalten wird
- Gemeinden dürfen strengere Verhaltensregeln definieren
→ Kleidung, Ernährung, Tagesabläufe, Lebensstil
→ Grenze: keine Verletzung von Schutzrechten / Grundrechten
- Regeln müssen vollständig mit Bundesrecht kompatibel sein
- Gemeinden dürfen Personen vom Aufenthalt im Gemeindegebiet ausschließen
→ gilt nur für Gemeinden, nicht für Städte
- Themengemeinden können ihre Ausrichtung jederzeit ändern
→ durch demokratische Entscheidung der Gemeinde
- Eintrittsrituale oder Aufnahmegespräche sind erlaubt
→ freiwillig für Bewerber, verpflichtend für Aufnahme
- Gemeinden dürfen eigene Konfliktlösungsstrukturen einrichten
→ z. B. lokale Vermittler, Dorfräte, Gesprächskreise
- Keine Obergrenze für Anzahl der Regeln
- Minderjährige können an themenspezifische Regeln gebunden sein
→ solange dies dem Kindeswohl nicht schadet
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