05-03-00 – Themengemeinden

  • Gemeinden dürfen sich vollständig thematisch ausrichten
    → naturverbunden, technisch, spirituell, traditionell, gemeinschaftlich, etc.
  • Jede Themengemeinde muss ein öffentlich einsehbares Gemeindeprofil erstellen
    → Thema, Werte, Regeln, Besonderheiten
    → zentrale Veröffentlichung (Bundesplattform)
  • Gemeinden dürfen eigene zusätzliche Regeln einführen
    → kulturelle, organisatorische, soziale, gemeinschaftliche Regeln
  • Regeln dürfen verbindlich im Gemeindegebiet gelten
    → nicht nur freiwillig, solange Bundesrecht eingehalten wird
  • Gemeinden dürfen strengere Verhaltensregeln definieren
    → Kleidung, Ernährung, Tagesabläufe, Lebensstil
    → Grenze: keine Verletzung von Schutzrechten / Grundrechten
  • Regeln müssen vollständig mit Bundesrecht kompatibel sein
  • Gemeinden dürfen Personen vom Aufenthalt im Gemeindegebiet ausschließen
    gilt nur für Gemeinden, nicht für Städte
  • Themengemeinden können ihre Ausrichtung jederzeit ändern
    → durch demokratische Entscheidung der Gemeinde
  • Eintrittsrituale oder Aufnahmegespräche sind erlaubt
    → freiwillig für Bewerber, verpflichtend für Aufnahme
  • Gemeinden dürfen eigene Konfliktlösungsstrukturen einrichten
    → z. B. lokale Vermittler, Dorfräte, Gesprächskreise
  • Keine Obergrenze für Anzahl der Regeln
  • Minderjährige können an themenspezifische Regeln gebunden sein
    → solange dies dem Kindeswohl nicht schadet

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