05-05-00 – Gemeinwohlprojekte

  • Gemeinden sollen, aber müssen nicht, Gemeinwohlprojekte fördern
    → gesellschaftlich erwartet, nicht rechtlich verpflichtend
  • Gemeinwohlprojekte dürfen vollständig von Bürgern geplant und umgesetzt werden
    → Voraussetzung: Einhaltung aller Gesetze
  • Gemeinden können Material, Räume oder Flächen bereitstellen
    → freiwillig, keine Pflicht
  • Bürger dürfen Projekte ohne Gemeindeentscheidung starten
    → solange keine Rechte verletzt werden
  • Projekte sollen zumindest zentral gemeldet werden
    → kurze Beschreibung, öffentliche Sichtbarkeit
    → detaillierte Darstellung oft ohnehin freiwillig durch Initiatoren
  • Gemeinden dürfen Bürgerprojekte ablehnen
    → z. B. wenn sie nicht zur Gemeindeausrichtung passen
  • Gemeinwohlversammlungen finden statt, aber zivilgesellschaftlich, nicht staatlich
    → kein gesetzlicher Rahmen, rein freiwillig organisiert
  • Gemeinden dürfen Bürgerbudgets vergeben
    → fixe Mittel für Projekte möglich, freiwillig
  • Ehrenamtliche Projekte ohne staatliche Einbindung sind erlaubt
    → reine Zivilgesellschaftsprojekte
  • Keine Sonderregeln für ökologische Projekte
    → gelten dieselben Gesetze wie überall
  • Gemeinden können Gemeinwohlprojekte interkommunal übernehmen oder unterstützen
    → Kooperation zwischen Gemeinden möglich
  • Gemeinwohlprojekte sind immer freiwillig, nie verpflichtend

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert