05-06-00 – Sozialer Zusammenhalt
- Integration betrifft ausschließlich Gäste, die langfristig bleiben wollen
→ kulturell-soziale Integration erfolgt primär über Gemeinschaft, Nachbarschaft, Dorfgemeinschaft
- Keine staatlichen Pflichtprogramme
→ Integration ist Gemeindeaufgabe bzw. freiwillig-privat
- Sprache muss nicht gelernt werden, außer bei Einbürgerungswunsch
- Keine verpflichtenden Sprach- oder Kulturkurse
- Konfliktlösung zuerst innerhalb der Gemeinde
→ Gespräche, Mediation, Dorfräte
- Gemeinden sollen eigene Mediations- und Konfliktlösungsgruppen einsetzen
→ Dorfräte / Mediatoren ausdrücklich erwünscht
- Vor jedem Rechtsstreit muss ein Schiedsgericht / Friedensrichter eingeschaltet werden
→ Agenda: Ausarbeitung „Friedensrichter / Schiedsgericht“
- Nachbarschafts- und Gemeindekonflikte sollen zuerst privat geregelt werden
→ dann Gemeinde → dann Schiedsgericht → zuletzt Justiz
- Gemeinden dürfen Personen aus dem Gemeindegebiet verweisen
→ volle Autonomie (Städte dagegen nicht)
- Gemeinden können soziale Unterstützungsangebote bereitstellen
→ freiwillig, nicht verpflichtend
- Psychosoziale Unterstützung ist nicht primär Gemeindeaufgabe
→ Gemeinden können Regeln definieren, sind aber zu nichts verpflichtet
→ Städte übernehmen „schwere Fälle“, da sie neutral und offen sein müssen
- Gemeinden dürfen verbindliche Verhaltensregeln im öffentlichen Raum einführen
→ solange Gesetz und Grundrechte eingehalten werden
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