06-01-00 – Identität & Sprache

  • Amtssprache ist Deutsch
    → verbindlich für Verwaltung, Gesetze, öffentliche Kommunikation
  • Jeder Staatsbürger muss die Amtssprache beherrschen
    → Grundvoraussetzung für Bürgerrechte und Teilhabe
  • Gemeinden dürfen Dialekte und Sprachvarianten pflegen
    → kulturelle Vielfalt erlaubt, aber nicht als Amtssprache
  • Nationale Identität = Kombination aus gemeinsamer Kultur + individueller Persönlichkeit
    → „beides gleichwertig“
  • Staat fördert eine gemeinsame Identitätslinie
    → Anstand, Verantwortung, Familienverbundenheit, Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft
  • Gemeinden dürfen eigene Identitätsprofile definieren
    → traditionell, modern, naturorientiert, kulturell etc.
  • Extremistische Identitätsformen verboten
    → Wiederbetätigung, verhetzende Ideologien, diskriminierende Weltbilder
  • Nationale Identität wird in Schulen vermittelt
    → historisches Bewusstsein, Werte, kulturelle Kontinuität
  • Verwaltung nutzt überall dieselbe Sprache: Deutsch
    → keine regionalen Ausnahmen
  • Gemeinden können zweisprachige oder mehrsprachige Modelle verwenden
    → Zusatzsprachen erlaubt, solange Deutsch Amtssprache bleibt

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