Freiwilligkeit
- Arbeit ist vollständig freiwillig.
- Es besteht kein wirtschaftlicher oder sozialer Zwang zu arbeiten.
- Die Volksdividende sichert die Grundversorgung.
Arbeitsverhältnisse
- Arbeitsverhältnisse entstehen als freie Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
- Form, Dauer und Inhalte der Verträge werden ausschließlich von den Beteiligten bestimmt.
Sicherheit
- Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz vor Gefährdung sind verpflichtend.
- Alle weiteren Bedingungen wie Lohn, Pausen, Organisation und Ausstattung werden frei vereinbart.
Arbeitszeit
- Es gibt keine gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen.
- Jede Person entscheidet selbst über Umfang und Rhythmus ihrer Arbeit.
Vertragsformen
- Kurzfristige, tageweise, stundenweise und langfristige Vereinbarungen sind gleichermaßen möglich.
- Der Staat gibt keine strukturellen Vorgaben vor.
Beendigung von Arbeit
- Kündigungsschutz existiert nicht, können aber individuell vereinbart werden.
- Niemand ist auf eine bestimmte Beschäftigung angewiesen.
- Neue Tätigkeiten können jederzeit angenommen werden.
Bildung & Qualifikation
- Rudimentäre Berufsbildung erfolgt primär über das Schulsystem.
- Ergänzende Qualifizierung entsteht durch zivilgesellschaftliche Initiativen.
- Der Staat betreibt keine separate Berufsausbildungsschiene.
- Gemeinden, Branchenverbände, etc. können eigene Berufs- und Kompetenzprogramme anbieten.
Zulässigkeit von Tätigkeiten
- Jede Tätigkeit ist erlaubt, solange sie alle Gesetze einhält und niemanden gefährdet.
- Gefährliche Berufe sind zulässig, unterliegen aber hohen Sicherheitsauflagen.
- Risiken müssen klar benannt, verstanden und freiwillig akzeptiert werden.
- Grundlegende Sicherheitsstandards bleiben verbindlich.
Arbeitsbelastung
- Psychische Arbeitsbelastung wird nicht staatlich reguliert.
- Beschäftigung ist freiwillig und frei wählbar.
- Durch die fehlende Abhängigkeit gibt es keinen Zwang gleichzeitig aber die Möglichkeit.
Selbstverständnis
- Jede Person entscheidet selbst über die Form ihres Tätigseins.
- Praktisch gilt jede Person als selbstständig.
- Dies gilt unabhängig von Häufigkeit oder Auftraggebern.
Unternehmen
- Auch große Unternehmen gestalten ihre Arbeitsorganisation frei.
- Gesetze und Sicherheitsanforderungen sind einzuhalten.
Rechtsrahmen
- Fairness ergibt sich aus Straf- und Schutzrecht.
- Zusätzliche arbeitsrechtliche Detailregulierungen existieren nicht.
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