04-04-00 – Erziehung & Werteweitergabe
- Kein staatliches Erziehungsleitbild
→ keine ideologische oder normative Vorgabe
→ staatliche Unterstützung nur in Form von Entwicklungsleitfäden (altersgerechte Orientierung)
- Wertevermittlung primär in der Familie
→ gesellschaftliche Werte werden zusätzlich im Schulunterricht vermittelt
- Gemeinden dürfen eigene kulturelle/erzieherische Angebote formulieren
→ freiwillig, unverbindlich, nicht rechtsverbindlich
- Praktische Alltagskompetenzen werden früh vermittelt
→ Kochen, Gartenarbeit, Handwerk, Selbstständigkeit
→ Teil der schulischen Grundbildung
- Staat muss eingreifen, wenn Wertevermittlung oder Erziehung das Kindeswohl gefährdet
- Demokratische Prinzipien werden in der Schule vermittelt
→ staatsbürgerliche Bildung als Pflichtbestandteil
- Religion/Spiritualität ist reine Privatsache
→ Staat hat keine religiöse Kompetenz, Religionszugehörigkeit ist rechtlich irrelevant
- Schulen dürfen eigene Werteprofile haben
→ z. B. naturverbunden, technisch, traditionell, gemeinschaftsorientiert
→ solange gesetzeskonform und nicht sittenwidrig
- Gesellschaftliche Pflichten für Kinder/Jugendliche
→ respektvolles Verhalten im öffentlichen Raum
→ Anstand, gutes Benehmen, soziale Grundkompetenzen
→ Bürgerjahr beginnt erst mit dem Erwachsenenalter (20)
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