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  • 04-05-01 Geburt

    • Geburt im Spital dringend empfohlen, aber freiwillig
    • Alle Leistungen vollständig kostenlos

    Struktur

    • Familiengeburtsstationen auf Bezirksebene
    • Wohnlich gestaltet, nicht klinisch geprägt

    Grundprinzip

    • So natürlich wie möglich
    • So medizinisch wie nötig

    Medizinischer Umgang

    • Schmerzmittel und Eingriffe nur bei klarer Indikation
    • Natürliche Geburt gesundheitlicher Standard
    • Kaiserschnitt ausschließlich bei zwingender Notwendigkeit

    Geburtsablauf

    • Späte Abnabelung nach Ruhephase
    • Angelehnt an milde Lotusgeburt
    • Wassergeburt als Standardoption
    • Breites Spektrum an Gebärhilfen
    • Umfassend geschulte Hebammen

    Technik

    • Vollständige medizinische Ausstattung vorhanden
    • Optisch bewusst zurückgenommen

    Nach der Geburt

    • Standardisierte Neugeborenen-Screenings
    • Durchführung im Säuglingszimmer
    • Betreuung durch Kinderärzte

    Wochenbett

    • Tägliche Visite
    • Regelmäßiger mentaler Check der Mutter
    • Kostenlose Stillberatung
    • Vorbereitungskurse üblich und frei zugänglich

    Familie & Umfeld

    • Familie uneingeschränkt im Zimmer
    • Keine festen Ruhezeiten
    • Keine administrativen Störungen
    • Geschwister können mitwohnen

    Entlassung

    • Entscheidung liegt grundsätzlich bei der Familie
    • Medizinisches „OK“ definiert nur den frühest empfohlenen Zeitpunkt
  • 12-05-00 Wertschöpfung & Produktion

    Grundfreiheit

    • Produktion ist grundsätzlich frei, solange Menschen, Tiere und Umwelt nicht gefährdet werden.
    • Produktionsentscheidungen folgen primär wirtschaftlicher und technischer Zweckmäßigkeit.

    Regulierung & Dokumentation

    • Eine Dokumentationspflicht besteht nur bei risikobehafteten Prozessen.
    • Dazu zählen insbesondere Lebensmittel, Medizin und sicherheitsrelevante Technik.
    • Staatliche Standards gelten ausschließlich für sicherheitskritische Bereiche.
    • Bei (teilweiser) Finanzierung durch den Staat greift die vollständige Transparenzpflicht

    Produktionsweise & Standort

    • Produktionsort und Produktionsweise sind vollständig frei wählbar.
    • Die Flächensteuer bildet den zentralen ordnenden Rahmen.
    • Lokale oder zentrale Produktion wird dem Markt überlassen.

    Abfall & Kreislauf

    • Abfallverwertung folgt dem Kreislaufprinzip.
    • Unsachgemäße Entsorgung wird extrem teuer (bis hin zu Freiheitsentzug).
    • Wirtschaftlicher Anreiz liegt klar auf Wiederverwertung und Rückführung.

    Produktgestaltung

    • Reparierbarkeit ist für alle Produktgruppen verpflichtend.
    • Produkte müssen auf Wartung, Austausch und lange Nutzung ausgelegt sein.

    Produktionsvolumen

    • Massenproduktion ist nicht eingeschränkt.
    • Marktverzerrungen werden durch progressive Mehrwertsteuer gedämpft.

    Rohstoffe

    • Rohstoffabbau aus der Erde ist ausschließlich staatlich organisiert.
    • Natürliche Bodenschätze gelten als Volkseigentum.
    • Landwirtschaftliche und biologische Rohstoffe gehören dem jeweiligen Produzenten bzw. Landeigentümer.

    Lieferketten

    • Lieferketten (über Bezirksgrenzen hinweg) müssen für Behörden vollständig nachvollziehbar sein.
    • Eine öffentliche Offenlegung ist – für private Unternehmen – nicht zwingend erforderlich.
    • Wertschöpfungsketten sollen soweit möglich digital rückverfolgbar sein.

    Umwelt & Grenzen

    • Umweltbelastungen unterliegen verbindlichen Obergrenzen.
    • Überschreitungen sind nicht zulässig.

    Rolle der Gemeinden

    • Gemeinden dürfen eigene Produktionsauflagen definieren.
    • Nationale Gesetze dürfen dabei nicht verletzt werden.

    Strategische Sicherung

    • Der Staat kann strategische Produktionsreserven für kritische Güter vorschreiben.
    • Grundsätzlich ist es für JEDEN selbstverständlich, das „Wichtigste“ auf Lager zu haben (Personen, Unternehmen, Gemeinden, Staat, usw.)

    Maschinen & Sicherheit

    • Produktionsmaschinen müssen zertifiziert und regelmäßig unabhängig überprüft werden, wenn Menschen gefährdet sein könnten.
    • Sicherheit hat Vorrang vor allen anderen Interessen.
  • 12-04-00 Arbeit & Berufswelten

    Freiwilligkeit

    • Arbeit ist vollständig freiwillig.
    • Es besteht kein wirtschaftlicher oder sozialer Zwang zu arbeiten.
    • Die Volksdividende sichert die Grundversorgung.

    Arbeitsverhältnisse

    • Arbeitsverhältnisse entstehen als freie Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
    • Form, Dauer und Inhalte der Verträge werden ausschließlich von den Beteiligten bestimmt.

    Sicherheit

    • Sicherheit am Arbeitsplatz und Schutz vor Gefährdung sind verpflichtend.
    • Alle weiteren Bedingungen wie Lohn, Pausen, Organisation und Ausstattung werden frei vereinbart.

    Arbeitszeit

    • Es gibt keine gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen.
    • Jede Person entscheidet selbst über Umfang und Rhythmus ihrer Arbeit.

    Vertragsformen

    • Kurzfristige, tageweise, stundenweise und langfristige Vereinbarungen sind gleichermaßen möglich.
    • Der Staat gibt keine strukturellen Vorgaben vor.

    Beendigung von Arbeit

    • Kündigungsschutz existiert nicht, können aber individuell vereinbart werden.
    • Niemand ist auf eine bestimmte Beschäftigung angewiesen.
    • Neue Tätigkeiten können jederzeit angenommen werden.

    Bildung & Qualifikation

    • Rudimentäre Berufsbildung erfolgt primär über das Schulsystem.
    • Ergänzende Qualifizierung entsteht durch zivilgesellschaftliche Initiativen.
    • Der Staat betreibt keine separate Berufsausbildungsschiene.
    • Gemeinden, Branchenverbände, etc. können eigene Berufs- und Kompetenzprogramme anbieten.

    Zulässigkeit von Tätigkeiten

    • Jede Tätigkeit ist erlaubt, solange sie alle Gesetze einhält und niemanden gefährdet.
    • Gefährliche Berufe sind zulässig, unterliegen aber hohen Sicherheitsauflagen.
    • Risiken müssen klar benannt, verstanden und freiwillig akzeptiert werden.
    • Grundlegende Sicherheitsstandards bleiben verbindlich.

    Arbeitsbelastung

    • Psychische Arbeitsbelastung wird nicht staatlich reguliert.
    • Beschäftigung ist freiwillig und frei wählbar.
    • Durch die fehlende Abhängigkeit gibt es keinen Zwang gleichzeitig aber die Möglichkeit.

    Selbstverständnis

    • Jede Person entscheidet selbst über die Form ihres Tätigseins.
    • Praktisch gilt jede Person als selbstständig.
    • Dies gilt unabhängig von Häufigkeit oder Auftraggebern.

    Unternehmen

    • Auch große Unternehmen gestalten ihre Arbeitsorganisation frei.
    • Gesetze und Sicherheitsanforderungen sind einzuhalten.

    Rechtsrahmen

    • Fairness ergibt sich aus Straf- und Schutzrecht.
    • Zusätzliche arbeitsrechtliche Detailregulierungen existieren nicht.
  • 12-03-00 Finanzen & Steuern

    Systematik

    • Das Steuersystem besteht aus klar definierten Einzelgesetzen.
    • Dazu zählen Flächensteuer, Erfolgssteuern, Kapitalertragssteuer und Lenkungssteuern.
    • Alle Steuergesetze unterliegen einem fixen 7-Jahres-Ablaufzyklus.
    • Steuern werden regelmäßig politisch und gesellschaftlich überprüft und erneuert.

    Staat & Verschuldung

    • Der Staat hat eine Schuldenobergrenze von exakt null.
    • Verschuldung ist nicht zulässig.

    Gemeinden

    • Die Gemeindefinanzierung erfolgt als fixe staatliche Ausgabe pro Hauptwohnsitz.
    • Sie bildet die finanzielle Basis der Gemeinden.
    • Gemeinden können sich zusätzlich über eigene Gebühren und regionale Einnahmen finanzieren.

    Transparenz

    • Steuerdaten des Staates sind vollständig öffentlich.
    • Veröffentlicht werden Gesamtsummen, Kategorien und Zuordnungen.
    • Personenbezogene Daten bleiben geschützt.
    • Alle staatlichen Steuerzahlungen sind nicht-personenbezogen in Echtzeit einsehbar.

    Überprüfung & Anpassung

    • Prozentwerte und Steuerlasten werden alle 7 Jahre überprüft.
    • Anpassungen erfolgen im regulären politischen Prozess.

    Volksdividende

    • Die Volksdividende ist strikt zweckfrei.
    • Es gibt keine Bedürftigkeitsprüfung.
    • Die Ausschüttung erfolgt automatisch an alle Staatsbürger.

    Erfolgs- und Unternehmenssteuern

    • Umsatzsteuern sind progressiv ausgestaltet.
    • Gewinnsteuern sind für alle gleich.
    • Größere Marktteilnehmer (Gesellschaften, Konzerne) leisten durch progressive Umsatzsteuer einen angemessenen Beitrag.
    • Unternehmen und juristische Personen legen Steuerzahlungen transparent nach Kategorien offen.
    • Privatpersonen unterliegen keiner Offenlegungspflicht.

    Ökologische Steuerung

    • Ökologische Lenkung erfolgt primär über Marktmechanismen.
    • Bestehende Steuern wie Flächensteuer und Rohstoffkosten wirken lenkend.
    • Spezielle ökologische Steuertarife sind nicht zentral.

    Außenhandel

    • Import und Export können steuerlich gesteuert werden.
    • Zölle auf massenhafte Lebensmittelimporte sind möglich.

    Steuererhebung

    • Privatpersonen nutzen eine einfache, einheitliche Steuererklärung.
    • Perspektivisch übernimmt eine Finanzamt-App nahezu alle Berechnungen automatisch.
    • Steuerberechnungen erfolgen vollautomatisch.
    • Fehler und Manipulation werden dadurch minimiert.

    Kommunale Abgaben

    • Gemeinden dürfen eigene Abgaben erheben.
    • Nationale Steuerregeln dürfen dabei nicht verletzt werden.

    Verteilung von Mehreinnahmen

    • Einnahmensteigerungen werden automatisch verteilt.
    • 50% fließen in den Staatshaushalt.
    • 50% fließen in die Volksdividende.
  • 12-02-00 Handel & Märkte

    Grundfreiheit

    • Bürger können frei handeln, solange keine Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken bestehen.
    • Alle Handelsaktivitäten unterliegen der Einhaltung geltender Gesetze.

    Preisbildung

    • Preise werden vollständig von Händlern selbst festgelegt.
    • Staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung finden nicht statt.

    Rolle des Staates

    • Der Staat greift nur bei Gesetzesverstößen ein.
    • Marktmissbrauch wird überwacht und geahndet.
    • Eingriffe erfolgen, wenn Menschen konkret gefährdet würden.

    Internationaler Handel

    • Ausländische Unternehmen dürfen grundsätzlich frei handeln.
    • Nationale Regeln sind vollständig einzuhalten.
    • Sicherheitskritische Bereiche sind ausgenommen.
    • Internationaler Handel ist vollständig transparent zu gestalten.

    Lebensmittel & sensible Güter

    • Tierische Produkte und Lebensmittel werden nicht im großen Stil importiert oder exportiert.
    • Für bestimmte Güter können Einfuhrzölle verhängt werden.
    • Spekulation mit kritischen Gütern wie Nahrung, Energie oder Wohnraum wird beobachtet.
    • Bei Bedarf kann Spekulation reguliert oder verboten werden.

    Marktorganisation

    • Märkte können lokal oder national organisiert sein.
    • Gemeinden verfügen über große Gestaltungsfreiheit.
    • Gemeinden dürfen eigene Marktregeln festlegen.
    • Übergeordnete Gesetze bleiben verbindlich.

    Unternehmen & Strukturen

    • Großhandelsketten sind erlaubt.
    • Für alle Marktteilnehmer gelten dieselben Regeln.
    • Arbitragehandel ist zulässig.

    Transparenz & Information

    • Handelsplattformen müssen definierte Transparenzstandards erfüllen.
    • Informationspflichten zu Inhaltsstoffen, Herkunft und Risiken sind verpflichtend.

    Nachhaltigkeit

    • Nachhaltigkeitsstandards sind zu dokumentieren, soweit zumutbar.
    • Für Privatpersonen gelten mildere Anforderungen.

    Gesellschaftliche Rolle

    • Der Staat fördert lokale Märkte nicht aktiv.
    • Organisation und Etablierung von Märkten liegen bei der Gesellschaft.

  • 01-01-03 – Gleichbehandlung & Schutz vor Diskriminierung

    • Jeder Mensch wird vor dem Gesetz vollständig gleich behandelt – Herkunft, Status, Vermögen, Identität oder soziale Zugehörigkeit spielen keine Rolle.
    • Das Rechtssystem kennt keine privilegierenden Sonderrechte für Gruppen, Positionen oder Berufsstände.
    • Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie eindeutig dem Schutz anderer dienen (z. B. Zutrittsrechte für Rettungskräfte).
    • Jeder staatliche Akt muss rechtlich anfechtbar und überprüfbar sein.
    • Transparenzpflicht gilt für alle staatlichen Entscheidungen, einschließlich Begründungen und Rechtsgrundlagen.
    • Alle Verfahren laufen nach denselben Regeln ab, unabhängig von der betroffenen Person.
    • Beweislast und Rechtsmittelwege sind standardisiert, nachvollziehbar und für alle offen.
    • Korruption, Begünstigung und Einflussnahme werden durch technische Nachvollziehbarkeit und Offenlegungspflichten systemisch erschwert.
    • Unabhängigkeit von Justiz und Verwaltung ist Voraussetzung für echte Gleichbehandlung.
    • Diskriminierungsverbote sind unmittelbar wirksam und streng durchsetzbar.
  • 01-02-01 – Entscheidungen über das eigene Leben

    • Persönliche Entscheidungen stehen grundsätzlich unter absolutem Freiheitsvorrang.
    • Staatliche Eingriffe sind nur zulässig, wenn eine reale, nachvollziehbare Gefahr für andere besteht.
    • Jede Einschränkung der Freiheit ist vollständig öffentlich nachverfolgbar (Prozess, Begründung, Dauer, beteiligte Stellen).
    • Freiheitsbeschränkungen dürfen ausschließlich zur Gefahrenabwehr dienen, niemals zur Verhaltenslenkung.
    • Gemeinden und Verwaltung müssen jede Maßnahme sofort dokumentieren und transparent sichtbar machen.
    • Eingriffe verfallen automatisch, wenn die Gefahrenlage nicht mehr besteht.
    • Willkürliche oder präventiv unbegründete Eingriffe sind strikt verboten.
    • Nur minimalinvasive Maßnahmen sind erlaubt, immer in der geringstmöglichen Intensität.
    • Individuelle Lebensgestaltung ist unangetastet, solange niemand geschädigt wird.
    • Staatliche Stellen tragen die Beweislast für die Notwendigkeit eines Eingriffs.

  • 12-01-00 Unternehmertum & Betriebe

    • Jede Person darf ohne Bewilligung ein Unternehmen gründen. 
    • Ausnahmen mit Prüfung: sicherheitskritische und risikorelevante Branchen (Medizin, Bau, Energie, Lebensmittel). 
    • Für normale Tätigkeiten reicht eine Meldung beim Finanzamt. 
    • Einkommen bis 100.000 €/Jahr brauchen keine Unternehmensregistrierung. 
    • Eigentums- und Kontrollstrukturen müssen dem Finanzamt offengelegt werden (nicht öffentlich). 
    • Einzelunternehmer nutzen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. 
    • Größere Betriebe müssen branchenübliche Buchhaltungsstandards einhalten. 
    • Staat überwacht erhöhte Schutzauflagen bei Gefährdungsbereichen (Lebensmittel, Medizin, Bau, Energie, technische Sicherheit). 
    • Sicherheitsrelevante Prozesse müssen intern dokumentiert sein (nicht öffentlich, aber prüfbar). 
    • Unternehmen sind frei übertragbar, vererbbar und verkäuflich. 
    • Keine Beschränkungen für Eigentumsformen und Firmenmodelle. 
    • Staat greift nicht in interne Abläufe ein, solange Gesetze eingehalten werden. 
    • Unternehmen dürfen unbegrenzt wachsen. 
    • Wachstum wird natürlich durch progressive Erfolgssteuer und Flächensteuer gedämpft. 
    • Alle Betriebe müssen ökologische Mindeststandards einhalten. 
    • Öffentlich einsehbares Firmenregister mit Basisdaten (ohne sensible Informationen).
  • 11-04-00 Technische Standards

    • Staat legt alle sicherheitsrelevanten technischen Standards zentral fest (einheitliche Anforderungen). 
    • Alle staatlichen Standards sind öffentlich, frei nutzbar und als Open Standards verfügbar. 
    • Private Organisationen dürfen strengere Standards entwickeln, solange sie mindestens den staatlichen Mindestanforderungen entsprechen. 
    • Jede Technologie im öffentlichen Raum (Geräte, Systeme, Maschinen, Fahrzeuge) benötigt eine verpflichtende staatliche Sicherheitszertifizierung. 
    • Jede Zertifizierung ist vollständig dokumentiert und öffentlich einsehbar. 
    • Nationale staatliche Testlabore führen Prüfungen, Belastungstests und Freigaben sicherheitsrelevanter Technologien durch. 
    • Gemeinden dürfen zusätzliche lokale Standards definieren, sofern sie nicht nationalen Vorgaben widersprechen. 
    • Sicherheitskritische Geräte und Systeme müssen regelmäßig rezertifiziert werden. 
    • Software-Standards, insbesondere für Verschlüsselung und Datenaustausch, müssen Open Source sein. 
    • Alle Maschinen, Fahrzeuge und technischen Systeme benötigen ein verpflichtendes Failsafe. 
    • Unternehmen müssen technische Schwachstellen unverzüglich offenlegen (Full Disclosure). 
    • Staat schreibt Mindeststandards für Reparierbarkeit vor, um Wartbarkeit und Kreislaufwirtschaft zu sichern.
  • 11-05-00 Zukunftstechnologien

    • Staat legt strategisch relevante Zukunftstechnologien über die Universitäten fest, um gesellschaftliche Prioritäten zu definieren.
    • Technologien aus staatlicher Forschung müssen vollständig als Open Source veröffentlicht werden.
    • Private Unternehmen dürfen proprietäre Zukunftstechnologien entwickeln, solange Sicherheit, Grundrechte und staatliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
    • Staat setzt verpflichtende technologische Leitplanken: strenge Sicherheitsstandards und ökologische Mindestanforderungen.
    • Genetische Manipulation an Pflanzen oder Tieren ist grundsätzlich verboten (Ausnahme: Vorbereitung auf echte Krisenfälle unter staatlicher Aufsicht).
    • Jede Zukunftstechnologie wird vor Einsatz auf ökologische Auswirkungen geprüft.
    • Gemeinden können eigene Experimentierräume für kontrollierte Technologieerprobung einrichten.
    • Autonome Systeme unterliegen nationalen Sicherheitsstandards für technische, rechtliche und operationale Zuverlässigkeit.
    • Jede relevante Zukunftstechnologie benötigt eine verpflichtende Notfallabschaltung.
    • Staat veröffentlicht aktive Warnungen und Empfehlungen zu riskanten Technologien.