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- Öffentlich finanzierte Forschung ist automatisch gemeinfrei und frei nutzbar.
- Universitäten dürfen Spin-offs gründen, solange (auch teilweise) öffentlich finanzierte Ergebnisse offen bleiben.
- Staat bietet Gründerinfrastruktur (Labore, Räume, Testfelder), aber keine Kapitalfinanzierung.
- Startups müssen offenlegen, welche Bestandteile auf öffentlicher Forschung beruhen.
- Open-Source-Pflicht gilt nur für staatlich finanzierte Technologien und Forschungsergebnisse.
- Privat entwickelte proprietäre Technologien bleiben erlaubt.
- Private Investoren sind in allen Phasen zulässig, auch bei gemeinfreien Basistechnologien.
- Gemeinden und Regionen dürfen eigene Innovationsräume schaffen (volle Autonomie im Rechtsrahmen).
- Nationale Experimentierfelder („Sandbox-Zonen“) ermöglichen Testbetrieb neuer Technologien unter vereinfachten Regeln.
- Sandboxing-Systeme unterliegen dokumentationspflichtigen Mindestanforderungen (Details folgen gesetzlich).
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- KI wird staatlich reguliert, jedoch nicht in jedem Fall aktiv überwacht; Rahmenbedingungen sind klar definiert.
- Private Akteure dürfen KI entwickeln und betreiben, wenn alle staatlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Alle eingesetzten KI-Modelle (staatlich wie privat) müssen erklärbar und transparent offengelegt sein.
- Jede KI durchläuft eine verpflichtende Grundrechtsprüfung.
- Sicherheitsrelevante KI (Verkehr, Energie, Gesundheit usw.) darf nur staatlich betrieben werden und muss Open Source sein.
- Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und ohne Risiko für Betroffene zulässig.
- Biometrische KI-Nutzung ist erlaubt, sofern klare gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
- KI-gestützte Überwachung ist zulässig, wenn staatlich betrieben und ausschließlich zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit eingesetzt.
- Robotiknutzung ist frei, wird aber staatlich nicht gefördert, außer im Rahmen universitärer Forschung.
- Alle Roboter müssen sicherheitszertifiziert und registriert werden.
- Autonome Robotik im öffentlichen Raum ist erlaubt, jedoch nur unter einem eigenen spezifischen Regelwerk.
- Drohnenbetrieb ist grundsätzlich möglich, jedoch erst nach detaillierter Regelung zur Luftraumsicherheit.
- Staat betreibt eine zentrale KI-Risikoprüfstelle zur Prüfung und Freigabe kritischer KI-Anwendungen.
- Bürger haben umfassende Einsichts- und Anfechtungsrechte gemäß DSGVO (Transparenz, Auskunft, Widerspruch, Anfechtung von KI-Entscheidungen).
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- Digitale Basisnetze, Rechenzentren und staatliche Cloud werden vollständig staatlich betrieben.
- Private Anbieter dürfen digitale Zusatzdienste anbieten, solange die Kerninfrastruktur staatlich bleibt.
- Einheitliche digitale Identität ist verpflichtend für Verwaltung, Gesundheit, Bildung und staatliche Dienste.
- Alle staatlichen IT-Systeme müssen Open Source sein.
- Staatlich eingesetzte Algorithmen müssen offen und erklärbar sein.
- Digitale Verwaltungsvorgänge werden vollständig und revisionssicher protokolliert.
- KI darf nur unterstützend wirken (Analyse, Sortierung, Auswertung).
- Entscheidungen dürfen ausschließlich von Menschen getroffen werden.
- Gemeinden dürfen eigene digitale Tools entwickeln, müssen jedoch Open Source nutzen.
- Staat betreibt ein nationales Cybersicherheitszentrum für Abwehr, Notfallmanagement und Schutz.
- Kritische Infrastrukturen (Energie, Wasser, Verkehr) müssen vollständig inselbetriebsfähig sein.
- Kein individueller Rechtsanspruch auf High-Speed-Internet; nur Grundversorgung ist garantiert.
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- Staatliche Informationen sind grundsätzlich öffentlich; Ausnahmen nur bei klarer Sicherheitsrelevanz.
- Veröffentlichte Daten müssen maschinenlesbar und in offenen, standardisierten Formaten bereitstehen.
- Öffentlich finanzierte wissenschaftliche Ergebnisse werden automatisch offen zugänglich gemacht.
- Informationen dürfen nur aus Sicherheitsgründen oder wegen Persönlichkeitsrechten zurückgehalten werden.
- Nationales Datenportal bündelt alle relevanten öffentlichen Informationen mit klaren Zuständigkeiten.
- Gemeinden veröffentlichen ihre Daten lokal; keine Pflicht zur zentralen Einspielung.
- Statistiken werden transparent veröffentlicht, inklusive Methodik und anonymisierten Rohdaten.
- Bürger dürfen staatliche Datensätze frei weiterverarbeiten; Veröffentlichung eigener Auswertungen ist freiwillig.
- Staatliche Prognosemodelle (Finanz, Klima, Verkehr usw.) werden vollständig offengelegt.
- Änderungen an öffentlichen Daten werden revisionssicher und unveränderbar protokolliert.
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- Nationales Wissensarchiv als zentrales öffentliches Kernsystem; enthält Gesetze, Verordnungen, Bescheide, Entscheidungen und Gutachten; keine Alltagskommunikation außer temporär forensisch; vollständig digital und zentral gemanagt.
- Forensische Kurzzeitarchivierung speichert technisch alle Vorgänge kurzzeitig; nur formal relevante Akte gelangen ins permanente Archiv.
- Datenschutzlogik wie DSGVO: personenbezogene Daten nur bei Zwecknotwendigkeit; sonst Anonymisierung; Bürger haben Löschrechte ohne juristische Hindernisse.
- Einheitlicher nationaler Archivstandard: Gemeinden müssen amtliche Dokumente nach nationaler Struktur liefern; keine eigenen Formatlogiken; lokale Kulturarchive bleiben frei gestaltbar.
- Staatlich finanzierte Forschung unterliegt vollständiger Offenlegung: Publikationen, Methoden und Rohdaten werden öffentlich zugänglich; private Kooperationen sind erlaubt, Ergebnisse bleiben offen.
- Internationaler Vollzugang zu allen nicht-personengebundenen Informationen; keine Zugangsschranken; geschützte personenbezogene Bereiche nur für Betroffene sichtbar.
- Physische Archive bleiben bestehen (Bücher, Originaldokumente, historische Akten); Digitalisierung ergänzt, ersetzt aber nicht vollständig.
- Archivierung aller staatlichen Algorithmen inklusive Quellcode, Dokumentation, Einsatzbereich und Versionierung; vollständig öffentlich abrufbar.
- Sinnvolle Versionierung nur bei wesentlichen Änderungen; Datenminimierung bleibt oberstes Prinzip.
- Gemeinden müssen amtliche Protokolle, Bescheide und Entscheidungen abliefern; keine Privat- oder Vereinsunterlagen.
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- Digitale Basiskompetenz ab Schuleintritt: Geräte, Daten, Netze, Sicherheit, Risiken.
- Stufenmodell durch alle Schulstufen:
- früh: Orientierung, Basisbegriffe
- mittel: praktische Anwendung, Recherche, Lernsysteme
- später: Datenkompetenz, Programmieren, technische Vertiefung
- Pflichtbestandteil der Allgemeinbildung, nicht Zusatzfach; Teil des jährlichen Bürgerchecks (Grundverständnis).
- Staatliche offene Lernplattform: werbefrei, open source, frei lizenzierbar.
- Schutzmechanismen: Jugendschutz nach FSK-Logik, kein Tracking, kein Profiling, keine kommerziellen Plattformen an Schulen.
- Gemeinden dürfen zusätzliche digitale Angebote machen, müssen Standards des Bildungsministeriums einhalten.
- Lebenslange digitale Bildung: kostenlose staatliche Auffrischungskurse, Fokus auf Sicherheit und Medienkompetenz.
- Digitale Barrierefreiheit: alle staatlichen Inhalte barrierefrei; verpflichtende Qualitätsstandards für Bildungseinrichtungen.
- Praxisorientierung: Reparatur, Pflege, nachhaltige Nutzung digitaler Geräte; Datenschutz und Selbstschutz als Standardwissen.
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- Finanzierung offen, aber zweckfrei: Staat trägt Hauptfinanzierung; Spenden/Private erlaubt, aber nur ohne Bedingungen; Spender vollständig öffentlich sichtbar.
- Ergebnisoffene Forschungsfreiheit: Themenwahl vollkommen frei; Staat darf Prioritäten kommunizieren, aber nichts erzwingen; Universitäten und Staat wirken als Ausdruck der Bevölkerung.
- Forschungsfreiheit garantiert: uneingeschränkt, solange keine Grundrechte verletzt werden; keine politischen Eingriffe in Inhalte oder Methoden.
- Transparenz- und Veröffentlichungspflicht: staatlich oder teil-staatlich finanzierte Forschung wird vollständig veröffentlicht; Ergebnisse gemeinfrei; Geheimhaltung nur bei Grundrechten/Sicherheitsrisiken.
- Kooperation mit privaten Akteuren erlaubt, jedoch: sobald staatliche Mittel beteiligt sind, werden Ergebnisse gemeinfrei; keine exklusiven Nutzungsrechte für Unternehmen.
- Internationale Kooperationen möglich, ohne Neutralität zu verletzen; Voraussetzung: Ergebnisse bleiben öffentlich und frei.
- Wissen aus staatlicher Forschung gehört immer dem Volk; keine Patente aus staatlicher Grundlagenforschung.
- Demokratische Ethikstrukturen: öffentliche Ethikgremien an Universitäten; transparente und einsehbare Entscheidungen.
- Hybrid-Infrastruktur: zentrale Forschungsschwerpunkte (Medizin, Energie, Ökologie etc.) und dezentrale regionale Forschungszentren/Campuscluster.
- Prioritäten dynamisch: keine festen Listen; gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen bestimmen Schwerpunkte; Staat kommuniziert, diktiert jedoch nicht.
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- Keine institutionelle Frühbetreuung: Kinder 0–5 grundsätzlich in der Familie; keine staatlichen Krippen, keine verpflichtenden Kindergärten, keine Fremdbetreuung als Standard.
- Erziehung ist Familiensache: Bindung, Entwicklung, Achtsamkeit, Alltagskompetenzen, Naturkontakt und emotionale Stabilität liegen bei Eltern bzw. Großfamilie.
- Staatlicher Rahmen beschränkt auf Gesundheitsschutz: jährlicher medizinisch-psychischer Bürgercheck für Kinder; keine pädagogischen Vorgaben.
- Keine Frühakademisierung: keine Tests, kein Leistungsdruck, kein schulähnlicher Unterricht in früher Kindheit.
- Keine kommunalen Frühbildungskonzepte: Gemeinden bieten für 0–5 keine Programme an; Staat mischt sich nicht in diese Altersgruppe ein.
- Optionale zivilgesellschaftliche Angebote erlaubt: Elternkreise, Spielgruppen usw.; vollständig freiwillig, ohne staatliche Steuerung oder Verpflichtung.
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- Pflege erfolgt vorrangig innerhalb der Familie; wenn das nicht möglich ist, übernimmt der Staat vollständig Versorgung, Betreuung und Unterbringung.
- Betreuung im eigenen Umfeld wird bevorzugt und staatlich unterstützt, sofern zumutbar und sicher.
- Staat stellt mobile Pflege, Haushaltshilfe, Grundbetreuung und medizinische Grundpflege bereit (kostenlos oder nahezu kostenlos).
- Pflegeheime sind grundsätzlich kostenlos; ein Teil der Volksdividende wird angerechnet (ca. Hälfte), ohne Zusatzkosten für existenzielle Versorgung.
- Pflegeausbildung ist staatlich organisiert: Qualifikation, Standards, Qualitätssicherung, verpflichtende Fortbildungen.
- Gemeinden können eigene Heime betreiben, lokale Pflegeinitiativen organisieren und Ehrenamt unterstützen.
- Gesellschaftlich wird familiäre Verantwortung erwartet, jedoch ohne gesetzliche Pflicht; Staat füllt jede Versorgungslücke.
- Jeder Bürger hat Anspruch auf Pflege im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder Verlust von Selbstständigkeit.
- Staat betreibt spezialisierte Einrichtungen für Demenz, psychische Langzeitpflege, schwere Behinderungen und komplexe Fälle.
- Pflege und Medizin agieren als ein Gesamtsystem mit gemeinsamer Dokumentation und abgestimmten Behandlungspfaden.
- Pflegeeinrichtungen unterliegen permanenter staatlicher Kontrolle (Qualität, Hygiene, Personalstand, Standards, Transparenz).
- Private Pflegeheime sind erlaubt, werden jedoch nicht staatlich finanziert; Nutzung ist freiwillig.
- Keine staatlichen Förderprogramme zur Selbstständigkeit; Unterstützung erfolgt kulturell, nicht finanziell.
- Angehörige erhalten Schulung, Beratung, Informationsmaterial und technische Hilfen zur Ermöglichung häuslicher Pflege.
- Kulturelle Leitlinie: würdiges Sterben mit Respekt, Würde, Begleitung und Ruhe am Lebensende.
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- Psychische Gesundheit ist gleichrangig mit körperlicher Gesundheit und bildet gemeinsam die Basis eines stabilen Bürgers und einer stabilen Gesellschaft.
- Schulen vermitteln emotionale Kompetenz, Stressbewältigung, Konfliktfähigkeit, Umgang mit Emotionen und soziale Intelligenz als festen Bestandteil der Allgemeinbildung.
- Jeder Bürger erhält jährlich eine psychologische Basisdiagnostik ohne Wertung, ausschließlich zur Unterstützung und Früherkennung.
- Psychische Versorgung ist Teil des Gesundheitssystems: Psychotherapie, Beratung, Notfallpsychologie und Krisenintervention kostenlos oder teilfinanziert.
- Gäste erhalten psychische Versorgung nur gegen Bezahlung, außer in Notfällen.
- Gesellschaftliches Tabu gegen Stigmatisierung: psychische Probleme gelten als normal und offen ansprechbar.
- Staat unterstützt Konfliktlösung über Schiedsgerichte, Friedensrichter und Gemeindemediation zur sozialen Deeskalation.
- Notfallpsychologie ist verpflichtend verfügbar bei Unfällen, Gewalt, Naturkatastrophen und traumatischen Ereignissen (Kooperation mit Polizei, Rettung, Zivilschutz).
- Früherkennung im Schulsystem: Lehrer weisen Eltern sensibel auf Auffälligkeiten hin; Schule greift nicht ein.
- Psychische Eignung wird bei sicherheitsrelevanten Berufen geprüft (Polizei, Militär, Lehrer, Ärzte).
- Kein „Recht auf mentale Erholung“ nötig, da kein Erwerbszwang und keine Arbeitgeberstrukturen existieren.
- Gemeinden dürfen freiwillig Programme anbieten: Resilienzgruppen, Achtsamkeitsabende, Gesprächskreise, lokale Unterstützungsnetzwerke.