99-99-99 – Offene Informationskultur

  • Staatliche Informationen sind grundsätzlich öffentlich; Ausnahmen nur bei klarer Sicherheitsrelevanz.
  • Veröffentlichte Daten müssen maschinenlesbar und in offenen, standardisierten Formaten bereitstehen.
  • Öffentlich finanzierte wissenschaftliche Ergebnisse werden automatisch offen zugänglich gemacht.
  • Informationen dürfen nur aus Sicherheitsgründen oder wegen Persönlichkeitsrechten zurückgehalten werden.
  • Nationales Datenportal bündelt alle relevanten öffentlichen Informationen mit klaren Zuständigkeiten.
  • Gemeinden veröffentlichen ihre Daten lokal; keine Pflicht zur zentralen Einspielung.
  • Statistiken werden transparent veröffentlicht, inklusive Methodik und anonymisierten Rohdaten.
  • Bürger dürfen staatliche Datensätze frei weiterverarbeiten; Veröffentlichung eigener Auswertungen ist freiwillig.
  • Staatliche Prognosemodelle (Finanz, Klima, Verkehr usw.) werden vollständig offengelegt.
  • Änderungen an öffentlichen Daten werden revisionssicher und unveränderbar protokolliert.

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