11-01-00 Technologie & Infrastruktur

  • Digitale Basisnetze, Rechenzentren und staatliche Cloud werden vollständig staatlich betrieben.
  • Private Anbieter dürfen digitale Zusatzdienste anbieten, solange die Kerninfrastruktur staatlich bleibt.
  • Einheitliche digitale Identität ist verpflichtend für Verwaltung, Gesundheit, Bildung und staatliche Dienste.
  • Alle staatlichen IT-Systeme müssen Open Source sein.
  • Staatlich eingesetzte Algorithmen müssen offen und erklärbar sein.
  • Digitale Verwaltungsvorgänge werden vollständig und revisionssicher protokolliert.
  • KI darf nur unterstützend wirken (Analyse, Sortierung, Auswertung).
  • Entscheidungen dürfen ausschließlich von Menschen getroffen werden.
  • Gemeinden dürfen eigene digitale Tools entwickeln, müssen jedoch Open Source nutzen.
  • Staat betreibt ein nationales Cybersicherheitszentrum für Abwehr, Notfallmanagement und Schutz.
  • Kritische Infrastrukturen (Energie, Wasser, Verkehr) müssen vollständig inselbetriebsfähig sein.
  • Kein individueller Rechtsanspruch auf High-Speed-Internet; nur Grundversorgung ist garantiert.

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