11-01-00 Technologie & Infrastruktur
- Digitale Basisnetze, Rechenzentren und staatliche Cloud werden vollständig staatlich betrieben.
- Private Anbieter dürfen digitale Zusatzdienste anbieten, solange die Kerninfrastruktur staatlich bleibt.
- Einheitliche digitale Identität ist verpflichtend für Verwaltung, Gesundheit, Bildung und staatliche Dienste.
- Alle staatlichen IT-Systeme müssen Open Source sein.
- Staatlich eingesetzte Algorithmen müssen offen und erklärbar sein.
- Digitale Verwaltungsvorgänge werden vollständig und revisionssicher protokolliert.
- KI darf nur unterstützend wirken (Analyse, Sortierung, Auswertung).
- Entscheidungen dürfen ausschließlich von Menschen getroffen werden.
- Gemeinden dürfen eigene digitale Tools entwickeln, müssen jedoch Open Source nutzen.
- Staat betreibt ein nationales Cybersicherheitszentrum für Abwehr, Notfallmanagement und Schutz.
- Kritische Infrastrukturen (Energie, Wasser, Verkehr) müssen vollständig inselbetriebsfähig sein.
- Kein individueller Rechtsanspruch auf High-Speed-Internet; nur Grundversorgung ist garantiert.
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