11-03-00 Forschungstransfer & Startups
- Öffentlich finanzierte Forschung ist automatisch gemeinfrei und frei nutzbar.
- Universitäten dürfen Spin-offs gründen, solange (auch teilweise) öffentlich finanzierte Ergebnisse offen bleiben.
- Staat bietet Gründerinfrastruktur (Labore, Räume, Testfelder), aber keine Kapitalfinanzierung.
- Startups müssen offenlegen, welche Bestandteile auf öffentlicher Forschung beruhen.
- Open-Source-Pflicht gilt nur für staatlich finanzierte Technologien und Forschungsergebnisse.
- Privat entwickelte proprietäre Technologien bleiben erlaubt.
- Private Investoren sind in allen Phasen zulässig, auch bei gemeinfreien Basistechnologien.
- Gemeinden und Regionen dürfen eigene Innovationsräume schaffen (volle Autonomie im Rechtsrahmen).
- Nationale Experimentierfelder („Sandbox-Zonen“) ermöglichen Testbetrieb neuer Technologien unter vereinfachten Regeln.
- Sandboxing-Systeme unterliegen dokumentationspflichtigen Mindestanforderungen (Details folgen gesetzlich).
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