11-03-00 Forschungstransfer & Startups

  • Öffentlich finanzierte Forschung ist automatisch gemeinfrei und frei nutzbar.
  • Universitäten dürfen Spin-offs gründen, solange (auch teilweise) öffentlich finanzierte Ergebnisse offen bleiben.
  • Staat bietet Gründerinfrastruktur (Labore, Räume, Testfelder), aber keine Kapitalfinanzierung.
  • Startups müssen offenlegen, welche Bestandteile auf öffentlicher Forschung beruhen.
  • Open-Source-Pflicht gilt nur für staatlich finanzierte Technologien und Forschungsergebnisse.
  • Privat entwickelte proprietäre Technologien bleiben erlaubt.
  • Private Investoren sind in allen Phasen zulässig, auch bei gemeinfreien Basistechnologien.
  • Gemeinden und Regionen dürfen eigene Innovationsräume schaffen (volle Autonomie im Rechtsrahmen).
  • Nationale Experimentierfelder („Sandbox-Zonen“) ermöglichen Testbetrieb neuer Technologien unter vereinfachten Regeln.
  • Sandboxing-Systeme unterliegen dokumentationspflichtigen Mindestanforderungen (Details folgen gesetzlich).

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