09-03-00 Psychische Gesundheit
- Psychische Gesundheit ist gleichrangig mit körperlicher Gesundheit und bildet gemeinsam die Basis eines stabilen Bürgers und einer stabilen Gesellschaft.
- Schulen vermitteln emotionale Kompetenz, Stressbewältigung, Konfliktfähigkeit, Umgang mit Emotionen und soziale Intelligenz als festen Bestandteil der Allgemeinbildung.
- Jeder Bürger erhält jährlich eine psychologische Basisdiagnostik ohne Wertung, ausschließlich zur Unterstützung und Früherkennung.
- Psychische Versorgung ist Teil des Gesundheitssystems: Psychotherapie, Beratung, Notfallpsychologie und Krisenintervention kostenlos oder teilfinanziert.
- Gäste erhalten psychische Versorgung nur gegen Bezahlung, außer in Notfällen.
- Gesellschaftliches Tabu gegen Stigmatisierung: psychische Probleme gelten als normal und offen ansprechbar.
- Staat unterstützt Konfliktlösung über Schiedsgerichte, Friedensrichter und Gemeindemediation zur sozialen Deeskalation.
- Notfallpsychologie ist verpflichtend verfügbar bei Unfällen, Gewalt, Naturkatastrophen und traumatischen Ereignissen (Kooperation mit Polizei, Rettung, Zivilschutz).
- Früherkennung im Schulsystem: Lehrer weisen Eltern sensibel auf Auffälligkeiten hin; Schule greift nicht ein.
- Psychische Eignung wird bei sicherheitsrelevanten Berufen geprüft (Polizei, Militär, Lehrer, Ärzte).
- Kein „Recht auf mentale Erholung“ nötig, da kein Erwerbszwang und keine Arbeitgeberstrukturen existieren.
- Gemeinden dürfen freiwillig Programme anbieten: Resilienzgruppen, Achtsamkeitsabende, Gesprächskreise, lokale Unterstützungsnetzwerke.
Schreibe einen Kommentar