10-02-01 Grundlagenforschung

  • Finanzierung offen, aber zweckfrei: Staat trägt Hauptfinanzierung; Spenden/Private erlaubt, aber nur ohne Bedingungen; Spender vollständig öffentlich sichtbar.
  • Ergebnisoffene Forschungsfreiheit: Themenwahl vollkommen frei; Staat darf Prioritäten kommunizieren, aber nichts erzwingen; Universitäten und Staat wirken als Ausdruck der Bevölkerung.
  • Forschungsfreiheit garantiert: uneingeschränkt, solange keine Grundrechte verletzt werden; keine politischen Eingriffe in Inhalte oder Methoden.
  • Transparenz- und Veröffentlichungspflicht: staatlich oder teil-staatlich finanzierte Forschung wird vollständig veröffentlicht; Ergebnisse gemeinfrei; Geheimhaltung nur bei Grundrechten/Sicherheitsrisiken.
  • Kooperation mit privaten Akteuren erlaubt, jedoch: sobald staatliche Mittel beteiligt sind, werden Ergebnisse gemeinfrei; keine exklusiven Nutzungsrechte für Unternehmen.
  • Internationale Kooperationen möglich, ohne Neutralität zu verletzen; Voraussetzung: Ergebnisse bleiben öffentlich und frei.
  • Wissen aus staatlicher Forschung gehört immer dem Volk; keine Patente aus staatlicher Grundlagenforschung.
  • Demokratische Ethikstrukturen: öffentliche Ethikgremien an Universitäten; transparente und einsehbare Entscheidungen.
  • Hybrid-Infrastruktur: zentrale Forschungsschwerpunkte (Medizin, Energie, Ökologie etc.) und dezentrale regionale Forschungszentren/Campuscluster.
  • Prioritäten dynamisch: keine festen Listen; gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen bestimmen Schwerpunkte; Staat kommuniziert, diktiert jedoch nicht.

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