12-01-00 Unternehmertum & Betriebe
- Jede Person darf ohne Bewilligung ein Unternehmen gründen.
- Ausnahmen mit Prüfung: sicherheitskritische und risikorelevante Branchen (Medizin, Bau, Energie, Lebensmittel).
- Für normale Tätigkeiten reicht eine Meldung beim Finanzamt.
- Einkommen bis 100.000 €/Jahr brauchen keine Unternehmensregistrierung.
- Eigentums- und Kontrollstrukturen müssen dem Finanzamt offengelegt werden (nicht öffentlich).
- Einzelunternehmer nutzen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
- Größere Betriebe müssen branchenübliche Buchhaltungsstandards einhalten.
- Staat überwacht erhöhte Schutzauflagen bei Gefährdungsbereichen (Lebensmittel, Medizin, Bau, Energie, technische Sicherheit).
- Sicherheitsrelevante Prozesse müssen intern dokumentiert sein (nicht öffentlich, aber prüfbar).
- Unternehmen sind frei übertragbar, vererbbar und verkäuflich.
- Keine Beschränkungen für Eigentumsformen und Firmenmodelle.
- Staat greift nicht in interne Abläufe ein, solange Gesetze eingehalten werden.
- Unternehmen dürfen unbegrenzt wachsen.
- Wachstum wird natürlich durch progressive Erfolgssteuer und Flächensteuer gedämpft.
- Alle Betriebe müssen ökologische Mindeststandards einhalten.
- Öffentlich einsehbares Firmenregister mit Basisdaten (ohne sensible Informationen).
Schreibe einen Kommentar