01-01-03 – Gleichbehandlung & Schutz vor Diskriminierung
- Jeder Mensch wird vor dem Gesetz vollständig gleich behandelt – Herkunft, Status, Vermögen, Identität oder soziale Zugehörigkeit spielen keine Rolle.
- Das Rechtssystem kennt keine privilegierenden Sonderrechte für Gruppen, Positionen oder Berufsstände.
- Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie eindeutig dem Schutz anderer dienen (z. B. Zutrittsrechte für Rettungskräfte).
- Jeder staatliche Akt muss rechtlich anfechtbar und überprüfbar sein.
- Transparenzpflicht gilt für alle staatlichen Entscheidungen, einschließlich Begründungen und Rechtsgrundlagen.
- Alle Verfahren laufen nach denselben Regeln ab, unabhängig von der betroffenen Person.
- Beweislast und Rechtsmittelwege sind standardisiert, nachvollziehbar und für alle offen.
- Korruption, Begünstigung und Einflussnahme werden durch technische Nachvollziehbarkeit und Offenlegungspflichten systemisch erschwert.
- Unabhängigkeit von Justiz und Verwaltung ist Voraussetzung für echte Gleichbehandlung.
- Diskriminierungsverbote sind unmittelbar wirksam und streng durchsetzbar.
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