01-01-03 – Gleichbehandlung & Schutz vor Diskriminierung

  • Jeder Mensch wird vor dem Gesetz vollständig gleich behandelt – Herkunft, Status, Vermögen, Identität oder soziale Zugehörigkeit spielen keine Rolle.
  • Das Rechtssystem kennt keine privilegierenden Sonderrechte für Gruppen, Positionen oder Berufsstände.
  • Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie eindeutig dem Schutz anderer dienen (z. B. Zutrittsrechte für Rettungskräfte).
  • Jeder staatliche Akt muss rechtlich anfechtbar und überprüfbar sein.
  • Transparenzpflicht gilt für alle staatlichen Entscheidungen, einschließlich Begründungen und Rechtsgrundlagen.
  • Alle Verfahren laufen nach denselben Regeln ab, unabhängig von der betroffenen Person.
  • Beweislast und Rechtsmittelwege sind standardisiert, nachvollziehbar und für alle offen.
  • Korruption, Begünstigung und Einflussnahme werden durch technische Nachvollziehbarkeit und Offenlegungspflichten systemisch erschwert.
  • Unabhängigkeit von Justiz und Verwaltung ist Voraussetzung für echte Gleichbehandlung.
  • Diskriminierungsverbote sind unmittelbar wirksam und streng durchsetzbar.

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