Kategorie: alt2
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- Kunstfreiheit gilt uneingeschränkt
→ außer bei strafbaren Inhalten
→ im öffentlichen Raum gilt FSK-0-Prinzip: nichts verstörend, entwürdigend oder moralisch untragbar
- Staat finanziert Kunst nicht
→ stellt lediglich Räume, Flächen und offene Strukturen bereit
- Gemeinden dürfen kulturelle Schwerpunkte setzen
→ Musik, Theater, Handwerk, Tradition, moderne Kunst usw.
- Öffentliche Räume für Kunst ausdrücklich erlaubt
→ Ateliers, offene Werkstätten, Bühnen, legale Flächen
- Nutzung des öffentlichen Raums für Kunst erlaubt
→ solange nichts beschädigt wird
→ und solange es die Bevölkerung nicht stört
- Entwürdigende/extrem verstörende Darstellungen sind im öffentlichen Raum verboten
→ gehören in Erwachsenenbereiche mit klarer Kennzeichnung
- Schulen haben kaum Freiheit bei kulturellen Schwerpunkten
→ Schulunterricht ist landesweit vereinheitlicht
→ zusätzliche kulturelle Angebote privat/kommunal möglich
- Keine staatlichen Kunstpreise oder Anerkennungen
- Künstler dürfen Kunst als Haupttätigkeit ausüben
→ Volksdividende macht hauptberufliche Kunst ohne Existenzdruck möglich
- Gemeinden dürfen künstlerische Aktionen beschränken
→ wenn sie das Gemeindeleben stören oder der Mehrheit zuwiderlaufen
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- Amtssprache ist Deutsch
→ verbindlich für Verwaltung, Gesetze, öffentliche Kommunikation
- Jeder Staatsbürger muss die Amtssprache beherrschen
→ Grundvoraussetzung für Bürgerrechte und Teilhabe
- Gemeinden dürfen Dialekte und Sprachvarianten pflegen
→ kulturelle Vielfalt erlaubt, aber nicht als Amtssprache
- Nationale Identität = Kombination aus gemeinsamer Kultur + individueller Persönlichkeit
→ „beides gleichwertig“
- Staat fördert eine gemeinsame Identitätslinie
→ Anstand, Verantwortung, Familienverbundenheit, Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft
- Gemeinden dürfen eigene Identitätsprofile definieren
→ traditionell, modern, naturorientiert, kulturell etc.
- Extremistische Identitätsformen verboten
→ Wiederbetätigung, verhetzende Ideologien, diskriminierende Weltbilder
- Nationale Identität wird in Schulen vermittelt
→ historisches Bewusstsein, Werte, kulturelle Kontinuität
- Verwaltung nutzt überall dieselbe Sprache: Deutsch
→ keine regionalen Ausnahmen
- Gemeinden können zweisprachige oder mehrsprachige Modelle verwenden
→ Zusatzsprachen erlaubt, solange Deutsch Amtssprache bleibt
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- Integration betrifft ausschließlich Gäste, die langfristig bleiben wollen
→ kulturell-soziale Integration erfolgt primär über Gemeinschaft, Nachbarschaft, Dorfgemeinschaft
- Keine staatlichen Pflichtprogramme
→ Integration ist Gemeindeaufgabe bzw. freiwillig-privat
- Sprache muss nicht gelernt werden, außer bei Einbürgerungswunsch
- Keine verpflichtenden Sprach- oder Kulturkurse
- Konfliktlösung zuerst innerhalb der Gemeinde
→ Gespräche, Mediation, Dorfräte
- Gemeinden sollen eigene Mediations- und Konfliktlösungsgruppen einsetzen
→ Dorfräte / Mediatoren ausdrücklich erwünscht
- Vor jedem Rechtsstreit muss ein Schiedsgericht / Friedensrichter eingeschaltet werden
→ Agenda: Ausarbeitung „Friedensrichter / Schiedsgericht“
- Nachbarschafts- und Gemeindekonflikte sollen zuerst privat geregelt werden
→ dann Gemeinde → dann Schiedsgericht → zuletzt Justiz
- Gemeinden dürfen Personen aus dem Gemeindegebiet verweisen
→ volle Autonomie (Städte dagegen nicht)
- Gemeinden können soziale Unterstützungsangebote bereitstellen
→ freiwillig, nicht verpflichtend
- Psychosoziale Unterstützung ist nicht primär Gemeindeaufgabe
→ Gemeinden können Regeln definieren, sind aber zu nichts verpflichtet
→ Städte übernehmen „schwere Fälle“, da sie neutral und offen sein müssen
- Gemeinden dürfen verbindliche Verhaltensregeln im öffentlichen Raum einführen
→ solange Gesetz und Grundrechte eingehalten werden
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- Gemeinden sollen, aber müssen nicht, Gemeinwohlprojekte fördern
→ gesellschaftlich erwartet, nicht rechtlich verpflichtend
- Gemeinwohlprojekte dürfen vollständig von Bürgern geplant und umgesetzt werden
→ Voraussetzung: Einhaltung aller Gesetze
- Gemeinden können Material, Räume oder Flächen bereitstellen
→ freiwillig, keine Pflicht
- Bürger dürfen Projekte ohne Gemeindeentscheidung starten
→ solange keine Rechte verletzt werden
- Projekte sollen zumindest zentral gemeldet werden
→ kurze Beschreibung, öffentliche Sichtbarkeit
→ detaillierte Darstellung oft ohnehin freiwillig durch Initiatoren
- Gemeinden dürfen Bürgerprojekte ablehnen
→ z. B. wenn sie nicht zur Gemeindeausrichtung passen
- Gemeinwohlversammlungen finden statt, aber zivilgesellschaftlich, nicht staatlich
→ kein gesetzlicher Rahmen, rein freiwillig organisiert
- Gemeinden dürfen Bürgerbudgets vergeben
→ fixe Mittel für Projekte möglich, freiwillig
- Ehrenamtliche Projekte ohne staatliche Einbindung sind erlaubt
→ reine Zivilgesellschaftsprojekte
- Keine Sonderregeln für ökologische Projekte
→ gelten dieselben Gesetze wie überall
- Gemeinden können Gemeinwohlprojekte interkommunal übernehmen oder unterstützen
→ Kooperation zwischen Gemeinden möglich
- Gemeinwohlprojekte sind immer freiwillig, nie verpflichtend
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- Gemeinden dürfen sich vollständig thematisch ausrichten
→ naturverbunden, technisch, spirituell, traditionell, gemeinschaftlich, etc.
- Jede Themengemeinde muss ein öffentlich einsehbares Gemeindeprofil erstellen
→ Thema, Werte, Regeln, Besonderheiten
→ zentrale Veröffentlichung (Bundesplattform)
- Gemeinden dürfen eigene zusätzliche Regeln einführen
→ kulturelle, organisatorische, soziale, gemeinschaftliche Regeln
- Regeln dürfen verbindlich im Gemeindegebiet gelten
→ nicht nur freiwillig, solange Bundesrecht eingehalten wird
- Gemeinden dürfen strengere Verhaltensregeln definieren
→ Kleidung, Ernährung, Tagesabläufe, Lebensstil
→ Grenze: keine Verletzung von Schutzrechten / Grundrechten
- Regeln müssen vollständig mit Bundesrecht kompatibel sein
- Gemeinden dürfen Personen vom Aufenthalt im Gemeindegebiet ausschließen
→ gilt nur für Gemeinden, nicht für Städte
- Themengemeinden können ihre Ausrichtung jederzeit ändern
→ durch demokratische Entscheidung der Gemeinde
- Eintrittsrituale oder Aufnahmegespräche sind erlaubt
→ freiwillig für Bewerber, verpflichtend für Aufnahme
- Gemeinden dürfen eigene Konfliktlösungsstrukturen einrichten
→ z. B. lokale Vermittler, Dorfräte, Gesprächskreise
- Keine Obergrenze für Anzahl der Regeln
- Minderjährige können an themenspezifische Regeln gebunden sein
→ solange dies dem Kindeswohl nicht schadet
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- Ehrenamt ist grundlegender gesellschaftlicher Wert
→ frei, freiwillig, hoch angesehen
- Staat fördert Ehrenamt nicht finanziell
→ keine Subventionen, keine Fördergelder
- Bürgerjahr verpflichtend für alle Staatsbürger
→ Ableistung zwischen 20–30
→ in Ausnahmefällen bis 40 möglich
- Bürgerjahr ist Bundesangelegenheit
→ keine lokalen Varianten, einheitliches nationales Modell
- Vereine erhalten keine staatliche Finanzierung
→ eigenständig organisiert
→ Gemeinnützige Vereine müssen Finanzen offenlegen
→ private Vereine nicht öffentlich, nur gegenüber Finanzamt
- Keine zentrale staatliche Registrierung von Ehrenamt
→ freiwillig durch Organisationen/Vereine
- Ehrenamtliche Tätigkeit in staatlichen Einrichtungen ausdrücklich erwünscht
→ Verwaltung, Politik, lokale Dienste, Infrastruktur
→ Kernprinzip: intrinsische Motivation + Volksdividende
- Keine staatlichen Auszeichnungen für Ehrenamt
→ Anerkennung wird durch Zivilgesellschaft und Vereine getragen
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- Primäre soziale Reihenfolge:
→ Familie → Großfamilie → Nachbarschaft → Dorfgemeinschaft → Gemeinde → Bezirk
- Gemeinden sollen lokale Netzwerke und Gemeinschaftsleben aktiv fördern
→ organisatorisch, räumlich, infrastrukturell
- Keine verpflichtenden Dorfversammlungen
→ Gemeinschaft basiert auf Freiwilligkeit
- Nachbarschaften dürfen eigene informelle Regeln definieren
→ Ruhezeiten, Feste, Umgangsformen, gemeinschaftliche Abläufe
- Staat unterstützt Tauschsysteme über Fair-Use-Point-Konzept
→ jede Gemeinde stellt Fair-Use-Points mindestens 1 m² pro Hauptwohnsitzer zur Verfügung
→ überdachte, unkomplizierte, robuste Infrastruktur
→ Umsetzung durch Ehrenamtliche und private Betreiber
- Gemeinden dürfen gemeinschaftliche Räume bereitstellen
→ Werkstätten, Küchen, Gärten, Treffpunkte
- Keine Pflicht zur Teilnahme an Nachbarschaftshilfe
- Dorfgemeinschaften regeln Konflikte zuerst selbst
→ lokale Lösung vor staatlichem Eingriff
→ erst Schiedsgericht/Friedensrichter, danach staatliche Ebene
- Keine staatlichen Zuzugsregeln für kleine Dörfer
→ Entscheidung über Zuzug/Regelungen liegt direkt bei der Gemeinde
- Gemeinden dürfen Mini-Charta/Regeln für das Zusammenleben definieren
→ solange sie nicht gegen Gesetz oder Grundrechte verstoßen
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- Geburt wird automatisch im nationalen Register eingetragen
- Medizinische Betreuung bei Geburt dringend empfohlen
→ Hausgeburten erlaubt, aber nicht empfohlen
- Altersrechte entwickeln sich je nach aktueller Gesetzgebung
→ Jugendschutz etc. im 7-Jahres-Zyklus aktualisiert
- Volljährigkeit fix bei 20
- Freiräume gelten für alle gleichermaßen
→ keine speziellen „Jugendfreiräume“ notwendig
- Keine staatlichen Rituale
→ gesellschaftliches Erwachsenen-Zeremoniell als offener To-Do-Punkt
- Bürgerrechte gelten lebenslang
→ Wahlrecht von 20–80
- Über-80-jährige dürfen politische Funktionen ausüben
- Betreuung im Alter gesichert (Pflegeheime etc.)
- Keine besonderen Alterschecks
→ jährlicher Gesamt-Gesundheitscheck für alle Bürger deckt alles ab
- Versorgung älterer Menschen primär Aufgabe der Familie
→ Staatliche Einrichtungen fangen Fälle ab, wenn Familie nicht kann
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- Kein staatliches Erziehungsleitbild
→ keine ideologische oder normative Vorgabe
→ staatliche Unterstützung nur in Form von Entwicklungsleitfäden (altersgerechte Orientierung)
- Wertevermittlung primär in der Familie
→ gesellschaftliche Werte werden zusätzlich im Schulunterricht vermittelt
- Gemeinden dürfen eigene kulturelle/erzieherische Angebote formulieren
→ freiwillig, unverbindlich, nicht rechtsverbindlich
- Praktische Alltagskompetenzen werden früh vermittelt
→ Kochen, Gartenarbeit, Handwerk, Selbstständigkeit
→ Teil der schulischen Grundbildung
- Staat muss eingreifen, wenn Wertevermittlung oder Erziehung das Kindeswohl gefährdet
- Demokratische Prinzipien werden in der Schule vermittelt
→ staatsbürgerliche Bildung als Pflichtbestandteil
- Religion/Spiritualität ist reine Privatsache
→ Staat hat keine religiöse Kompetenz, Religionszugehörigkeit ist rechtlich irrelevant
- Schulen dürfen eigene Werteprofile haben
→ z. B. naturverbunden, technisch, traditionell, gemeinschaftsorientiert
→ solange gesetzeskonform und nicht sittenwidrig
- Gesellschaftliche Pflichten für Kinder/Jugendliche
→ respektvolles Verhalten im öffentlichen Raum
→ Anstand, gutes Benehmen, soziale Grundkompetenzen
→ Bürgerjahr beginnt erst mit dem Erwachsenenalter (20)
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- Mehrschichtige staatliche Aufsicht
→ Rechnungshof (Prüfung)
→ BAR (Beobachtung + Veto)
→ Justiz (Entscheidung bei Konflikten)
- Rechnungshof = prüft
→ Finanzen aller Ebenen
→ Abläufe, Prozesse, Effizienz
→ empfiehlt Maßnahmen
→ kann keine Anordnungen erteilen, aber Fälle an die Justiz übergeben
→ Berichte vollständig öffentlich (anonymisiert bei Bedarf)
- BAR = beobachtet
→ reine Bürgeraufsicht
→ keine Macht, keine Prüfungen, keine Ermittlungen
→ einziges Werkzeug: Veto nach getroffener Entscheidung
→ Veto löst Neubewertung und ggf. Bestätigung durch höhere Instanz aus
→ keine Blockade, nur Verzögerung / Signalisierung
→ keine Beschwerden, keine Veröffentlichungen
→ Akteneinsicht nur wie jeder Bürger (Transparenzprinzip)
→ Einsatz überall außer Geheimdienst/Hochsicherheit
- BAR-Besetzung
→ freiwillige Meldung
→ Zufallslos aus freiwilligen Bürgern
→ keine Funktionsdauer, jederzeit Rücktritt
→ Organisation über externe Vereine (Staat hat keinen Einfluss)
- Justiz als letzte Kontrollinstanz
→ entscheidet bei Kompetenzstreit, Missständen, Konflikten
→ unabhängig, voll digital nachvollziehbar
- Antikorruptionsmechanismen
→ technische Nachvollziehbarkeit jeder Entscheidung
→ alle Kontakte zwischen Verwaltung und Externen öffentlich
→ algorithmische Transparenz (Open-Source-Verwaltung)
- Kein Eingriff in Privatwirtschaft
→ staatliche Aufsicht gilt ausschließlich für Verwaltung/Staatsapparat
- Dokumentation
→ jedes BAR-Veto, jede Prüfung, jede Empfehlung wird erfasst
→ vollständige Nachverfolgbarkeit in einem einheitlichen System
- Ziel
→ transparente Verwaltung
→ Schutz vor Machtkonzentration
→ maximale Vertrauenswürdigkeit staatlichen Handelns
→ Bürgerblick im System ohne Machtbefugnisse