Kategorie: alt2

  • 07-05-00 – Energie & Versorgungssysteme

    • Energie, Wasser, Internet und kritische Infrastruktur sind Staatsmonopol; zentrale staatliche Organisation ohne private Provider
    • Anschluss für alle Bürger kostenlos; bestmögliche Qualität zum niedrigsten möglichen Preis
    • Wärmeversorgung zentral in Städten; auf dem Land überwiegend Einzelheizungen
    • Energieinfrastruktur und Netze vollständig staatlich/kommunal im Eigentum
    • Nationale Zielsetzung: maximale Dezentralität bis hin zur Haushaltsautarkie
    • Fossile Energien sind nicht verboten; hoch besteuert, aber als strategische Notfallversorgung erlaubt
    • Private Energieerzeugung ist erlaubt; Einspeisung möglich, Teilen im Nahbereich ausdrücklich erwünscht
    • Zahlungsausfälle praktisch ausgeschlossen durch Volksdividende; daher keine Abschaltungsprobleme
    • Netzarchitektur ist voll blackout-resilient; Inselbetrieb und Redundanzen sind Standard
    • Energiepreise: Grundkontingent zum Selbstkostenpreis; darüber hinaus progressiv steigende Tarife zur Verbrauchssteuerung
    • Staatliche Offenlegungspflichten nur relevant, falls zusätzliche Anbieter existieren
    • Gemeinden dürfen eigene lokale Energieprojekte betreiben
    • Es existiert ein staatlich garantiertes Mindest-Energiekontingent für alle Bürger
    • Kritische Einrichtungen (Spitäler, Wasser, Kommunikation) sind mehrfach redundant abgesichert
  • 07-06-00 – Tierschutz & Co-Existenz

    • Tierschutz steht unmittelbar hinter dem Schutz des Menschen und vor dem Umweltschutz
    • Schutz für alle fühlenden Kreaturen, nicht nur Haus- und Nutztiere
    • Nutztierhaltung ist streng reguliert; höchste Standards sind gesetzlich verankert
    • Artgerechte Haltungspflichten gelten für alle Tierhalter – privat, gewerblich, Vereine
    • Schlachtung ist erlaubt, aber ausschließlich Hausschlachtung oder mobile Schlacht-Einheiten; keine Transporte
    • Tiere dürfen vor der Schlachtung nicht mit Stress oder Leid konfrontiert werden; industrielle Schlachthäuser sind verboten
    • Gemeinden dürfen strengere Regeln erlassen, praktisch aber kaum möglich wegen bereits maximal strenger Bundesstandards
    • Nationales Wildtier-Management durch Universitäten und Forschungseinrichtungen
    • Füttern von Wildtieren ist grundsätzlich verboten
    • Jagd und Angeln sind verboten; nur in der Schule als Überlebenstraining gelehrt
    • Tiere haben ein Recht auf ungestörte Lebensräume, solange dies nicht zwingend mit menschlicher Sicherheit kollidiert
    • Gemeinden dürfen zusätzliche Schutzzonen definieren
    • Staatliche Bauprojekte benötigen tierökologische Gutachten in angemessenem Umfang
  • 07-04-00 – Ressourcen & Kreisläufe

    • Nationale Kreislaufwirtschaft als staatliches und gesellschaftliches Leitprinzip
    • Gemeinden müssen funktionierende Recycling-, Rücknahme- und Wiederverwertungssysteme betreiben
    • Umweltschädliche oder nicht-recyclingfähige Materialien werden über hohe Materialsteuern reguliert
    • Gemeinden dürfen strengere lokale Regeln für Recycling und Ressourcennutzung erlassen
    • Kreislaufwirtschaft wird gemeinsam von Staat und Privat getragen
    • Rückverfolgbarkeit für umweltschädliche Materialien ist verpflichtend
    • Reparaturfähigkeit von Produkten ist gesetzlich vorgeschrieben
    • Reparatur vor Neukauf ist gesetzlicher Vorrang
    • Fair-Use-Points sind de-facto Standard; Gemeinden stellen Infrastruktur bereit
    • Hersteller müssen verpflichtende Rücknahmesysteme betreiben
    • Organische Abfälle werden grundsätzlich kompostiert oder energetisch verwertet
    • Bürger dürfen eigene Kreislauf- und Recyclinginitiativen betreiben
    • Kreislaufwissen und Materialkunde sind Teil des Schulunterrichts
    • Staatliche Verwaltung arbeitet so weit wie möglich kreislauffähig
  • 07-03-00 – Klima & Landschaft

    • Klimaanpassung wird kontinuierlich beobachtet und berücksichtigt
      → kein starrer Masterplan, sondern fortlaufende Anpassung
    • Gemeinden müssen keine eigenen Klimapläne erstellen
    • Bodenversiegelung wird nicht staatlich reguliert, weil die Flächensteuer das automatisch steuert
    • Gemeinden dürfen Versiegelung freiwillig verbieten
    • Kein verpflichtender Entsiegelungsausgleich
    • Wasser ist nationales Schutzgut
    • Gemeinden dürfen Wasserentnahme einschränken, sofern keine Grundrechte verletzt werden
    • Nationale Regeln für Hang-, Ufer- und Gebirgsschutz bestehen
    • Landschaftspflege liegt bei Staat und Gemeinden gemeinsam
    • Bevölkerung muss Großlandschaftseingriffe demokratisch bestätigen
    • Gemeinden dürfen besondere Landschaftscharaktere schützen
    • Nationales Monitoring für Boden- und Wasserqualität ist verpflichtend
    • Rewilding wird indirekt durch Flächensteuer gefördert
    • Bürger dürfen Landschaftspflegeprojekte frei durchführen
    • Gemeinden sind nicht zu Mindestgrünflächen verpflichtet
  • 07-02-00 – Ökosysteme & Biodiversität

    • Erhalt der Artenvielfalt ist nationales Kernziel
    • Nationale Schutzkategorien für Ökosysteme existieren (z. B. streng geschützt, reguliert, offen)
    • Gemeinden dürfen eigene, strengere Schutzkategorien definieren
    • Gemeinden tragen Verantwortung für lokale Habitate
    • Eingriffe in Habitate sind bewilligungspflichtig
    • Wiederansiedlung bedrohter bzw. ausgestorbener Arten ist erlaubt
    • Jagd darf in sensiblen Ökosystemen eingeschränkt oder verboten werden
    • Es gelten nationale Verbote für das Töten geschützter Arten
    • Gemeinden dürfen invasive Arten eigenständig bekämpfen
    • Nationales Biodiversitätsmonitoring ist verpflichtend
    • Ökologische Projekte werden wissenschaftlich begleitet
    • Staat kann Eingriffe stoppen, wenn Biodiversität akut gefährdet ist
    • Schutzgebiete dürfen erweitert oder neu ausgewiesen werden
    • Ökologische Korridore werden langfristig geplant und gesichert
    • Renaturierungsprogramme sind erlaubt und erwünscht
    • Nachhaltige Nutzung von Wildtierbeständen ist streng reguliert
    • Ökologischer Zustand wird regelmäßig bewertet und veröffentlicht
    • Biotope dürfen nicht ohne zwingenden Grund verändert werden
    • Gemeinden können Betretungsverbote zum Schutz sensibler Zonen verhängen
    • Schutzpriorität gilt gegenüber wirtschaftlichen Interessen
    • Umweltbildung über Ökosysteme ist Bestandteil der Bildungssysteme
    • Kooperation mit Forschungseinrichtungen ist vorgesehen
    • Private Naturschutzinitiativen sind erwünscht
    • Wiederherstellung geschädigter Landschaftsteile wird gefördert
    • Schutz besonders seltener Arten hat höchste Priorität
    • Bevölkerung erhält Mitsprache bei ökologisch relevanten Großprojekten
  • 07-01-00 – Natur & Umwelt

    • Schutz von Natur und Umwelt hat sehr hohen Stellenwert
      → direkt nach Mensch und Tier
    • Minimaler Eingriff als kultureller Grundsatz, nicht als juristische Pflicht
      → gesellschaftliche Norm, nicht strafrechtlich formulierbar
    • Gemeinden müssen keine eigenen Naturschutzflächen ausweisen
    • Gemeinden dürfen strengere Umweltregeln setzen als der Staat
    • Nationale Verbote für schädliche Eingriffe
      → Gewässervergiftung
      → massive Rodungen
      → schädliche Pestizide/Umweltgifte
    • Jede Infrastrukturmaßnahme benötigt eine ökologische Prüfung
    • Renaturierung ist staatliche Aufgabe, aber keine formale Pflicht
      → Staat soll Schäden beheben, wo es sinnvoll/realistisch ist
    • Bürger dürfen Renaturierungsprojekte frei umsetzen
      → solange sie nicht in Schutzrechte eingreifen
    • Bevölkerung muss bei großen Eingriffen abstimmen
      → z. B. Großbauten, massive Landschaftsveränderungen
    • Zugänge zu empfindlichen Naturbereichen dürfen von Gemeinden beschränkt werden
      → Schutzpriorität vor Freizeitnutzung
    • Nationaler langfristiger Landschaftspflegeplan
      → entwickelt durch Ministerium + Universitäten
      → kontinuierliche ökologische Optimierung
  • 06-05-00 – Sport & körperliche Kultur

    • Bewegung ist integraler Bestandteil der nationalen Kultur
      → Fokus auf Gesundheit, Alltagstauglichkeit, Freude an Aktivität
    • Gemeinden dürfen eigene bewegungs- oder sportspezifische Schwerpunkte setzen
    • Sport und Bewegung sind grundsätzlich frei und freiwillig
    • In Schulen ist Bewegung verpflichtend, Sport optional
      → vielfältige Angebote statt Leistungszwang
    • Gemeinden dürfen Sport- und Bewegungsanlagen kostenlos bereitstellen
    • Keine staatlichen Förderungen für Sportvereine
    • Vereine müssen Finanzen nicht öffentlich offenlegen
    • Nationale Sicherheitsstandards für Sport- und Bewegungsstätten sind verpflichtend
    • Sportliche Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind erlaubt
      → genehmigungspflichtig nur bei großer Störung (z. B. Straßensperren)
    • FSK-/Jugendschutzregeln gelten für Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum
      → nicht für private, geschlossene Veranstaltungen
    • Kein Vorrang von Breiten- oder Spitzensport definiert
      → Schwerpunkt entsteht organisch durch Gesellschaft & Gemeinden
    • Themengemeinden dürfen eigene sportliche Regeln definieren
      → z. B. verpflichtende Schwimmfähigkeit, tägliche Bewegungseinheiten usw.
  • 99-99-99 – Kreative Gemeinschaften

    • Gemeinden können, aber müssen nicht, kreative Gemeinschaften unterstützen
      → freiwillige Bereitstellung von Infrastruktur, keine Verpflichtung
    • Gemeinden dürfen Räume kostenlos oder günstig bereitstellen
    • Kreative Gruppen dürfen geschlossen oder offen organisiert sein
      → volle Freiheit der Struktur
    • Sicherheitsstandards für Werkstätten sind verpflichtend
      → Schutz von Personen, Geräten und öffentlichem Raum
    • Kreative Gemeinschaften definieren ihre eigenen Nutzungsregeln
      → Hausordnung, Zugang, Mitgliedschaft, Arbeitsweisen
    • Staat finanziert keine kreativen Projekte
      → ausschließlich räumliche/infrastrukturelle Unterstützung möglich
    • Gemeinden dürfen eigene kreative Profile entwickeln
      → Kunstort, Handwerksdorf, Innovationscluster, etc.
    • Kreative Orte dürfen als Ausbildungsstätten für Jugendliche dienen
      → Ergänzung zum Schulsystem, praxisorientiert
    • FSK-/Jugendschutzregeln gelten auch für kreative Räume
      → im öffentlichen Raum streng FSK 0
    • Kreative Gruppen dürfen Aktionen im öffentlichen Raum durchführen
      → Performances, Installationen, Ausstellungen
    • Gemeinden dürfen Projekte einschränken, wenn sie das Gemeindeleben stören
    • Organisation ist frei, keine staatliche Registrierungspflicht
  • 06-04-00 – Medien & Öffentlichkeit

    • Medienfreiheit uneingeschränkt
      → einzige Grenze: strafbare Inhalte
    • Öffentlich-rechtlicher Rundfunk existiert
      → eigenes Modell, noch auszudefinieren (Agenda)
    • Alle anderen Medien müssen vollständig unabhängig vom Staat sein
    • Staat vergibt keinerlei Förderungen oder Subventionen an Medien
    • Medien, die die öffentliche Meinung beeinflussen, müssen offenlegen:
      → Eigentumsstrukturen
      → Finanzierungsquellen
    • Gemeinden dürfen eigene Medienkanäle führen
      → Gemeindeinfo, Radio, lokale Nachrichten
    • Pflicht zur klaren Trennung von Meinung und Fakten
      → transparente Kennzeichnung
    • Algorithmische Verbreitung muss transparent sein
      → Offenlegung, warum Inhalte gezeigt werden
    • Gemeinden dürfen Medien nur einschränken, wenn keine Grundrechte verletzt werden
    • Jugendschutz/FSK-Regeln gelten überall und immer
      → öffentlicher Raum, Schulen, Medien, digitale Kanäle
    • Medienkompetenz ist verpflichtender Teil der Schulausbildung
    • Uneingeschränktes Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen
      → offene Daten, öffentliche Akten, algorithmische Transparenz
  • 06-03-00 – Traditionen & Bräuche

    • Staat schreibt Traditionen nicht vor
      → bewahrt sie nur indirekt über kulturelle Archive
    • Offizielle staatliche Feiertage nur zwei:
      1. Jänner – Neujahr
      25. Jänner – Nationalfeiertag (Gründung AustroTopia 1947)
    • Gemeinden dürfen eigene Traditionen, Rituale und Feste entwickeln
    • Gemeinden dürfen lokale Rituale/Feste verbindlich machen
      → solange Rechte niemandes verletzt werden
    • Themengemeinden können völlig eigene Festkulturen schaffen
    • Grenzen für Traditionen:
      → keine Verletzung von Rechten
      → keine Tierquälerei
      → keine entwürdigenden oder schädlichen Rituale
    • Staat dokumentiert Traditionen über Kultur-/Staatsarchive
    • Schulen dürfen lokale Bräuche integrieren
      → solange der reguläre Unterricht nicht beeinträchtigt wird
    • Alle öffentlichen Traditionen/Feste müssen öffentlich angekündigt werden
      → Transparenz im öffentlichen Raum
    • Teilnahme an Traditionen immer freiwillig