99-99-99 – Kreative Gemeinschaften
- Gemeinden können, aber müssen nicht, kreative Gemeinschaften unterstützen
→ freiwillige Bereitstellung von Infrastruktur, keine Verpflichtung
- Gemeinden dürfen Räume kostenlos oder günstig bereitstellen
- Kreative Gruppen dürfen geschlossen oder offen organisiert sein
→ volle Freiheit der Struktur
- Sicherheitsstandards für Werkstätten sind verpflichtend
→ Schutz von Personen, Geräten und öffentlichem Raum
- Kreative Gemeinschaften definieren ihre eigenen Nutzungsregeln
→ Hausordnung, Zugang, Mitgliedschaft, Arbeitsweisen
- Staat finanziert keine kreativen Projekte
→ ausschließlich räumliche/infrastrukturelle Unterstützung möglich
- Gemeinden dürfen eigene kreative Profile entwickeln
→ Kunstort, Handwerksdorf, Innovationscluster, etc.
- Kreative Orte dürfen als Ausbildungsstätten für Jugendliche dienen
→ Ergänzung zum Schulsystem, praxisorientiert
- FSK-/Jugendschutzregeln gelten auch für kreative Räume
→ im öffentlichen Raum streng FSK 0
- Kreative Gruppen dürfen Aktionen im öffentlichen Raum durchführen
→ Performances, Installationen, Ausstellungen
- Gemeinden dürfen Projekte einschränken, wenn sie das Gemeindeleben stören
- Organisation ist frei, keine staatliche Registrierungspflicht
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