06-05-00 – Sport & körperliche Kultur
- Bewegung ist integraler Bestandteil der nationalen Kultur
→ Fokus auf Gesundheit, Alltagstauglichkeit, Freude an Aktivität
- Gemeinden dürfen eigene bewegungs- oder sportspezifische Schwerpunkte setzen
- Sport und Bewegung sind grundsätzlich frei und freiwillig
- In Schulen ist Bewegung verpflichtend, Sport optional
→ vielfältige Angebote statt Leistungszwang
- Gemeinden dürfen Sport- und Bewegungsanlagen kostenlos bereitstellen
- Keine staatlichen Förderungen für Sportvereine
- Vereine müssen Finanzen nicht öffentlich offenlegen
- Nationale Sicherheitsstandards für Sport- und Bewegungsstätten sind verpflichtend
- Sportliche Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind erlaubt
→ genehmigungspflichtig nur bei großer Störung (z. B. Straßensperren)
- FSK-/Jugendschutzregeln gelten für Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum
→ nicht für private, geschlossene Veranstaltungen
- Kein Vorrang von Breiten- oder Spitzensport definiert
→ Schwerpunkt entsteht organisch durch Gesellschaft & Gemeinden
- Themengemeinden dürfen eigene sportliche Regeln definieren
→ z. B. verpflichtende Schwimmfähigkeit, tägliche Bewegungseinheiten usw.
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