06-05-00 – Sport & körperliche Kultur

  • Bewegung ist integraler Bestandteil der nationalen Kultur
    → Fokus auf Gesundheit, Alltagstauglichkeit, Freude an Aktivität
  • Gemeinden dürfen eigene bewegungs- oder sportspezifische Schwerpunkte setzen
  • Sport und Bewegung sind grundsätzlich frei und freiwillig
  • In Schulen ist Bewegung verpflichtend, Sport optional
    → vielfältige Angebote statt Leistungszwang
  • Gemeinden dürfen Sport- und Bewegungsanlagen kostenlos bereitstellen
  • Keine staatlichen Förderungen für Sportvereine
  • Vereine müssen Finanzen nicht öffentlich offenlegen
  • Nationale Sicherheitsstandards für Sport- und Bewegungsstätten sind verpflichtend
  • Sportliche Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind erlaubt
    → genehmigungspflichtig nur bei großer Störung (z. B. Straßensperren)
  • FSK-/Jugendschutzregeln gelten für Sportveranstaltungen im öffentlichen Raum
    → nicht für private, geschlossene Veranstaltungen
  • Kein Vorrang von Breiten- oder Spitzensport definiert
    → Schwerpunkt entsteht organisch durch Gesellschaft & Gemeinden
  • Themengemeinden dürfen eigene sportliche Regeln definieren
    → z. B. verpflichtende Schwimmfähigkeit, tägliche Bewegungseinheiten usw.

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