07-01-00 – Natur & Umwelt
- Schutz von Natur und Umwelt hat sehr hohen Stellenwert
→ direkt nach Mensch und Tier
- Minimaler Eingriff als kultureller Grundsatz, nicht als juristische Pflicht
→ gesellschaftliche Norm, nicht strafrechtlich formulierbar
- Gemeinden müssen keine eigenen Naturschutzflächen ausweisen
- Gemeinden dürfen strengere Umweltregeln setzen als der Staat
- Nationale Verbote für schädliche Eingriffe
→ Gewässervergiftung
→ massive Rodungen
→ schädliche Pestizide/Umweltgifte
- Jede Infrastrukturmaßnahme benötigt eine ökologische Prüfung
- Renaturierung ist staatliche Aufgabe, aber keine formale Pflicht
→ Staat soll Schäden beheben, wo es sinnvoll/realistisch ist
- Bürger dürfen Renaturierungsprojekte frei umsetzen
→ solange sie nicht in Schutzrechte eingreifen
- Bevölkerung muss bei großen Eingriffen abstimmen
→ z. B. Großbauten, massive Landschaftsveränderungen
- Zugänge zu empfindlichen Naturbereichen dürfen von Gemeinden beschränkt werden
→ Schutzpriorität vor Freizeitnutzung
- Nationaler langfristiger Landschaftspflegeplan
→ entwickelt durch Ministerium + Universitäten
→ kontinuierliche ökologische Optimierung
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