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  • 11-03-00 Forschungstransfer & Startups

    • Öffentlich finanzierte Forschung ist automatisch gemeinfrei und frei nutzbar.
    • Universitäten dürfen Spin-offs gründen, solange (auch teilweise) öffentlich finanzierte Ergebnisse offen bleiben.
    • Staat bietet Gründerinfrastruktur (Labore, Räume, Testfelder), aber keine Kapitalfinanzierung.
    • Startups müssen offenlegen, welche Bestandteile auf öffentlicher Forschung beruhen.
    • Open-Source-Pflicht gilt nur für staatlich finanzierte Technologien und Forschungsergebnisse.
    • Privat entwickelte proprietäre Technologien bleiben erlaubt.
    • Private Investoren sind in allen Phasen zulässig, auch bei gemeinfreien Basistechnologien.
    • Gemeinden und Regionen dürfen eigene Innovationsräume schaffen (volle Autonomie im Rechtsrahmen).
    • Nationale Experimentierfelder („Sandbox-Zonen“) ermöglichen Testbetrieb neuer Technologien unter vereinfachten Regeln.
    • Sandboxing-Systeme unterliegen dokumentationspflichtigen Mindestanforderungen (Details folgen gesetzlich).
  • 11-06-00 KI & Robotik

    • KI wird staatlich reguliert, jedoch nicht in jedem Fall aktiv überwacht; Rahmenbedingungen sind klar definiert.
    • Private Akteure dürfen KI entwickeln und betreiben, wenn alle staatlichen Vorgaben eingehalten werden.
    • Alle eingesetzten KI-Modelle (staatlich wie privat) müssen erklärbar und transparent offengelegt sein.
    • Jede KI durchläuft eine verpflichtende Grundrechtsprüfung.
    • Sicherheitsrelevante KI (Verkehr, Energie, Gesundheit usw.) darf nur staatlich betrieben werden und muss Open Source sein.
    • Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und ohne Risiko für Betroffene zulässig.
    • Biometrische KI-Nutzung ist erlaubt, sofern klare gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
    • KI-gestützte Überwachung ist zulässig, wenn staatlich betrieben und ausschließlich zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit eingesetzt.
    • Robotiknutzung ist frei, wird aber staatlich nicht gefördert, außer im Rahmen universitärer Forschung.
    • Alle Roboter müssen sicherheitszertifiziert und registriert werden.
    • Autonome Robotik im öffentlichen Raum ist erlaubt, jedoch nur unter einem eigenen spezifischen Regelwerk.
    • Drohnenbetrieb ist grundsätzlich möglich, jedoch erst nach detaillierter Regelung zur Luftraumsicherheit.
    • Staat betreibt eine zentrale KI-Risikoprüfstelle zur Prüfung und Freigabe kritischer KI-Anwendungen.
    • Bürger haben umfassende Einsichts- und Anfechtungsrechte gemäß DSGVO (Transparenz, Auskunft, Widerspruch, Anfechtung von KI-Entscheidungen).
  • 11-01-00 Technologie & Infrastruktur

    • Digitale Basisnetze, Rechenzentren und staatliche Cloud werden vollständig staatlich betrieben.
    • Private Anbieter dürfen digitale Zusatzdienste anbieten, solange die Kerninfrastruktur staatlich bleibt.
    • Einheitliche digitale Identität ist verpflichtend für Verwaltung, Gesundheit, Bildung und staatliche Dienste.
    • Alle staatlichen IT-Systeme müssen Open Source sein.
    • Staatlich eingesetzte Algorithmen müssen offen und erklärbar sein.
    • Digitale Verwaltungsvorgänge werden vollständig und revisionssicher protokolliert.
    • KI darf nur unterstützend wirken (Analyse, Sortierung, Auswertung).
    • Entscheidungen dürfen ausschließlich von Menschen getroffen werden.
    • Gemeinden dürfen eigene digitale Tools entwickeln, müssen jedoch Open Source nutzen.
    • Staat betreibt ein nationales Cybersicherheitszentrum für Abwehr, Notfallmanagement und Schutz.
    • Kritische Infrastrukturen (Energie, Wasser, Verkehr) müssen vollständig inselbetriebsfähig sein.
    • Kein individueller Rechtsanspruch auf High-Speed-Internet; nur Grundversorgung ist garantiert.
  • 99-99-99 – Offene Informationskultur

    • Staatliche Informationen sind grundsätzlich öffentlich; Ausnahmen nur bei klarer Sicherheitsrelevanz.
    • Veröffentlichte Daten müssen maschinenlesbar und in offenen, standardisierten Formaten bereitstehen.
    • Öffentlich finanzierte wissenschaftliche Ergebnisse werden automatisch offen zugänglich gemacht.
    • Informationen dürfen nur aus Sicherheitsgründen oder wegen Persönlichkeitsrechten zurückgehalten werden.
    • Nationales Datenportal bündelt alle relevanten öffentlichen Informationen mit klaren Zuständigkeiten.
    • Gemeinden veröffentlichen ihre Daten lokal; keine Pflicht zur zentralen Einspielung.
    • Statistiken werden transparent veröffentlicht, inklusive Methodik und anonymisierten Rohdaten.
    • Bürger dürfen staatliche Datensätze frei weiterverarbeiten; Veröffentlichung eigener Auswertungen ist freiwillig.
    • Staatliche Prognosemodelle (Finanz, Klima, Verkehr usw.) werden vollständig offengelegt.
    • Änderungen an öffentlichen Daten werden revisionssicher und unveränderbar protokolliert.
  • 10-04-00 Wissensarchitektur & Archive

    • Nationales Wissensarchiv als zentrales öffentliches Kernsystem; enthält Gesetze, Verordnungen, Bescheide, Entscheidungen und Gutachten; keine Alltagskommunikation außer temporär forensisch; vollständig digital und zentral gemanagt.
    • Forensische Kurzzeitarchivierung speichert technisch alle Vorgänge kurzzeitig; nur formal relevante Akte gelangen ins permanente Archiv.
    • Datenschutzlogik wie DSGVO: personenbezogene Daten nur bei Zwecknotwendigkeit; sonst Anonymisierung; Bürger haben Löschrechte ohne juristische Hindernisse.
    • Einheitlicher nationaler Archivstandard: Gemeinden müssen amtliche Dokumente nach nationaler Struktur liefern; keine eigenen Formatlogiken; lokale Kulturarchive bleiben frei gestaltbar.
    • Staatlich finanzierte Forschung unterliegt vollständiger Offenlegung: Publikationen, Methoden und Rohdaten werden öffentlich zugänglich; private Kooperationen sind erlaubt, Ergebnisse bleiben offen.
    • Internationaler Vollzugang zu allen nicht-personengebundenen Informationen; keine Zugangsschranken; geschützte personenbezogene Bereiche nur für Betroffene sichtbar.
    • Physische Archive bleiben bestehen (Bücher, Originaldokumente, historische Akten); Digitalisierung ergänzt, ersetzt aber nicht vollständig.
    • Archivierung aller staatlichen Algorithmen inklusive Quellcode, Dokumentation, Einsatzbereich und Versionierung; vollständig öffentlich abrufbar.
    • Sinnvolle Versionierung nur bei wesentlichen Änderungen; Datenminimierung bleibt oberstes Prinzip.
    • Gemeinden müssen amtliche Protokolle, Bescheide und Entscheidungen abliefern; keine Privat- oder Vereinsunterlagen.
  • 10-03-00 Digitale Bildung

    • Digitale Basiskompetenz ab Schuleintritt: Geräte, Daten, Netze, Sicherheit, Risiken.
    • Stufenmodell durch alle Schulstufen:
    • früh: Orientierung, Basisbegriffe
    • mittel: praktische Anwendung, Recherche, Lernsysteme
    • später: Datenkompetenz, Programmieren, technische Vertiefung
    • Pflichtbestandteil der Allgemeinbildung, nicht Zusatzfach; Teil des jährlichen Bürgerchecks (Grundverständnis).
    • Staatliche offene Lernplattform: werbefrei, open source, frei lizenzierbar.
    • Schutzmechanismen: Jugendschutz nach FSK-Logik, kein Tracking, kein Profiling, keine kommerziellen Plattformen an Schulen.
    • Gemeinden dürfen zusätzliche digitale Angebote machen, müssen Standards des Bildungsministeriums einhalten.
    • Lebenslange digitale Bildung: kostenlose staatliche Auffrischungskurse, Fokus auf Sicherheit und Medienkompetenz.
    • Digitale Barrierefreiheit: alle staatlichen Inhalte barrierefrei; verpflichtende Qualitätsstandards für Bildungseinrichtungen.
    • Praxisorientierung: Reparatur, Pflege, nachhaltige Nutzung digitaler Geräte; Datenschutz und Selbstschutz als Standardwissen.
  • 10-02-01 Grundlagenforschung

    • Finanzierung offen, aber zweckfrei: Staat trägt Hauptfinanzierung; Spenden/Private erlaubt, aber nur ohne Bedingungen; Spender vollständig öffentlich sichtbar.
    • Ergebnisoffene Forschungsfreiheit: Themenwahl vollkommen frei; Staat darf Prioritäten kommunizieren, aber nichts erzwingen; Universitäten und Staat wirken als Ausdruck der Bevölkerung.
    • Forschungsfreiheit garantiert: uneingeschränkt, solange keine Grundrechte verletzt werden; keine politischen Eingriffe in Inhalte oder Methoden.
    • Transparenz- und Veröffentlichungspflicht: staatlich oder teil-staatlich finanzierte Forschung wird vollständig veröffentlicht; Ergebnisse gemeinfrei; Geheimhaltung nur bei Grundrechten/Sicherheitsrisiken.
    • Kooperation mit privaten Akteuren erlaubt, jedoch: sobald staatliche Mittel beteiligt sind, werden Ergebnisse gemeinfrei; keine exklusiven Nutzungsrechte für Unternehmen.
    • Internationale Kooperationen möglich, ohne Neutralität zu verletzen; Voraussetzung: Ergebnisse bleiben öffentlich und frei.
    • Wissen aus staatlicher Forschung gehört immer dem Volk; keine Patente aus staatlicher Grundlagenforschung.
    • Demokratische Ethikstrukturen: öffentliche Ethikgremien an Universitäten; transparente und einsehbare Entscheidungen.
    • Hybrid-Infrastruktur: zentrale Forschungsschwerpunkte (Medizin, Energie, Ökologie etc.) und dezentrale regionale Forschungszentren/Campuscluster.
    • Prioritäten dynamisch: keine festen Listen; gesellschaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen bestimmen Schwerpunkte; Staat kommuniziert, diktiert jedoch nicht.
  • 10-01-01 – Frühe Bildung

    • Keine institutionelle Frühbetreuung: Kinder 0–5 grundsätzlich in der Familie; keine staatlichen Krippen, keine verpflichtenden Kindergärten, keine Fremdbetreuung als Standard.
    • Erziehung ist Familiensache: Bindung, Entwicklung, Achtsamkeit, Alltagskompetenzen, Naturkontakt und emotionale Stabilität liegen bei Eltern bzw. Großfamilie.
    • Staatlicher Rahmen beschränkt auf Gesundheitsschutz: jährlicher medizinisch-psychischer Bürgercheck für Kinder; keine pädagogischen Vorgaben.
    • Keine Frühakademisierung: keine Tests, kein Leistungsdruck, kein schulähnlicher Unterricht in früher Kindheit.
    • Keine kommunalen Frühbildungskonzepte: Gemeinden bieten für 0–5 keine Programme an; Staat mischt sich nicht in diese Altersgruppe ein.
    • Optionale zivilgesellschaftliche Angebote erlaubt: Elternkreise, Spielgruppen usw.; vollständig freiwillig, ohne staatliche Steuerung oder Verpflichtung.
  • 09-05-00 Pflege & Betreuung

    • Pflege erfolgt vorrangig innerhalb der Familie; wenn das nicht möglich ist, übernimmt der Staat vollständig Versorgung, Betreuung und Unterbringung.
    • Betreuung im eigenen Umfeld wird bevorzugt und staatlich unterstützt, sofern zumutbar und sicher.
    • Staat stellt mobile Pflege, Haushaltshilfe, Grundbetreuung und medizinische Grundpflege bereit (kostenlos oder nahezu kostenlos).
    • Pflegeheime sind grundsätzlich kostenlos; ein Teil der Volksdividende wird angerechnet (ca. Hälfte), ohne Zusatzkosten für existenzielle Versorgung.
    • Pflegeausbildung ist staatlich organisiert: Qualifikation, Standards, Qualitätssicherung, verpflichtende Fortbildungen.
    • Gemeinden können eigene Heime betreiben, lokale Pflegeinitiativen organisieren und Ehrenamt unterstützen.
    • Gesellschaftlich wird familiäre Verantwortung erwartet, jedoch ohne gesetzliche Pflicht; Staat füllt jede Versorgungslücke.
    • Jeder Bürger hat Anspruch auf Pflege im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder Verlust von Selbstständigkeit.
    • Staat betreibt spezialisierte Einrichtungen für Demenz, psychische Langzeitpflege, schwere Behinderungen und komplexe Fälle.
    • Pflege und Medizin agieren als ein Gesamtsystem mit gemeinsamer Dokumentation und abgestimmten Behandlungspfaden.
    • Pflegeeinrichtungen unterliegen permanenter staatlicher Kontrolle (Qualität, Hygiene, Personalstand, Standards, Transparenz).
    • Private Pflegeheime sind erlaubt, werden jedoch nicht staatlich finanziert; Nutzung ist freiwillig.
    • Keine staatlichen Förderprogramme zur Selbstständigkeit; Unterstützung erfolgt kulturell, nicht finanziell.
    • Angehörige erhalten Schulung, Beratung, Informationsmaterial und technische Hilfen zur Ermöglichung häuslicher Pflege.
    • Kulturelle Leitlinie: würdiges Sterben mit Respekt, Würde, Begleitung und Ruhe am Lebensende.
  • 09-03-00 Psychische Gesundheit

    • Psychische Gesundheit ist gleichrangig mit körperlicher Gesundheit und bildet gemeinsam die Basis eines stabilen Bürgers und einer stabilen Gesellschaft.
    • Schulen vermitteln emotionale Kompetenz, Stressbewältigung, Konfliktfähigkeit, Umgang mit Emotionen und soziale Intelligenz als festen Bestandteil der Allgemeinbildung.
    • Jeder Bürger erhält jährlich eine psychologische Basisdiagnostik ohne Wertung, ausschließlich zur Unterstützung und Früherkennung.
    • Psychische Versorgung ist Teil des Gesundheitssystems: Psychotherapie, Beratung, Notfallpsychologie und Krisenintervention kostenlos oder teilfinanziert.
    • Gäste erhalten psychische Versorgung nur gegen Bezahlung, außer in Notfällen.
    • Gesellschaftliches Tabu gegen Stigmatisierung: psychische Probleme gelten als normal und offen ansprechbar.
    • Staat unterstützt Konfliktlösung über Schiedsgerichte, Friedensrichter und Gemeindemediation zur sozialen Deeskalation.
    • Notfallpsychologie ist verpflichtend verfügbar bei Unfällen, Gewalt, Naturkatastrophen und traumatischen Ereignissen (Kooperation mit Polizei, Rettung, Zivilschutz).
    • Früherkennung im Schulsystem: Lehrer weisen Eltern sensibel auf Auffälligkeiten hin; Schule greift nicht ein.
    • Psychische Eignung wird bei sicherheitsrelevanten Berufen geprüft (Polizei, Militär, Lehrer, Ärzte).
    • Kein „Recht auf mentale Erholung“ nötig, da kein Erwerbszwang und keine Arbeitgeberstrukturen existieren.
    • Gemeinden dürfen freiwillig Programme anbieten: Resilienzgruppen, Achtsamkeitsabende, Gesprächskreise, lokale Unterstützungsnetzwerke.