07-06-00 – Tierschutz & Co-Existenz

  • Tierschutz steht unmittelbar hinter dem Schutz des Menschen und vor dem Umweltschutz
  • Schutz für alle fühlenden Kreaturen, nicht nur Haus- und Nutztiere
  • Nutztierhaltung ist streng reguliert; höchste Standards sind gesetzlich verankert
  • Artgerechte Haltungspflichten gelten für alle Tierhalter – privat, gewerblich, Vereine
  • Schlachtung ist erlaubt, aber ausschließlich Hausschlachtung oder mobile Schlacht-Einheiten; keine Transporte
  • Tiere dürfen vor der Schlachtung nicht mit Stress oder Leid konfrontiert werden; industrielle Schlachthäuser sind verboten
  • Gemeinden dürfen strengere Regeln erlassen, praktisch aber kaum möglich wegen bereits maximal strenger Bundesstandards
  • Nationales Wildtier-Management durch Universitäten und Forschungseinrichtungen
  • Füttern von Wildtieren ist grundsätzlich verboten
  • Jagd und Angeln sind verboten; nur in der Schule als Überlebenstraining gelehrt
  • Tiere haben ein Recht auf ungestörte Lebensräume, solange dies nicht zwingend mit menschlicher Sicherheit kollidiert
  • Gemeinden dürfen zusätzliche Schutzzonen definieren
  • Staatliche Bauprojekte benötigen tierökologische Gutachten in angemessenem Umfang

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