07-03-00 – Klima & Landschaft

  • Klimaanpassung wird kontinuierlich beobachtet und berücksichtigt
    → kein starrer Masterplan, sondern fortlaufende Anpassung
  • Gemeinden müssen keine eigenen Klimapläne erstellen
  • Bodenversiegelung wird nicht staatlich reguliert, weil die Flächensteuer das automatisch steuert
  • Gemeinden dürfen Versiegelung freiwillig verbieten
  • Kein verpflichtender Entsiegelungsausgleich
  • Wasser ist nationales Schutzgut
  • Gemeinden dürfen Wasserentnahme einschränken, sofern keine Grundrechte verletzt werden
  • Nationale Regeln für Hang-, Ufer- und Gebirgsschutz bestehen
  • Landschaftspflege liegt bei Staat und Gemeinden gemeinsam
  • Bevölkerung muss Großlandschaftseingriffe demokratisch bestätigen
  • Gemeinden dürfen besondere Landschaftscharaktere schützen
  • Nationales Monitoring für Boden- und Wasserqualität ist verpflichtend
  • Rewilding wird indirekt durch Flächensteuer gefördert
  • Bürger dürfen Landschaftspflegeprojekte frei durchführen
  • Gemeinden sind nicht zu Mindestgrünflächen verpflichtet

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