- Militär ist ausschließlich defensiv ausgerichtet; keinerlei präventive Operationen im Ausland
- Absolutes Territorialprinzip: kein ostrotopianischer Soldat betritt jemals fremden Boden
- Keine Auslandseinsätze, keine Evakuierungen im Ausland, keine militärischen Kooperationen
- Berufsheer und Miliz haben denselben Stellenwert; komplementäre Strukturen
- Wehrpflicht/Bürgerdienst für alle Geschlechter, inkl. verpflichtender 8-wöchiger Grundausbildung
- Darüber hinaus völlige Freiwilligkeit, niemand wird zu militärischem Dienst gezwungen
- Absolute, kompromisslose Neutralität: keine Bündnisse, keine Waffenlieferungen, keine Sanktionen
- Diplomatische Teilnahme an internationalen Missionen ist erlaubt, aber rein zivil
- Auslandsgeheimdienst darf aktive Informationsbeschaffung betreiben, aber keine Cyberangriffe
- Luftraumüberwachung rund um die Uhr, vollständige Dokumentation
- Grenzsicherung darf Personen zurückweisen, wenn begründete Gefahr vorliegt; jeder Vorgang ist nachvollziehbar dokumentiert
Autor: DonKello
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02-02-00 Äußere Sicherheit
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02-01-00 Innere Sicherheit
- Schutz der Bevölkerung durch aktive, vorausschauende Gefahrenabwehr
- Polizei handelt proaktiv, wenn dadurch Unbeteiligte besser geschützt werden
- Bewaffnung: reguläre Polizei mit Faustfeuerwaffe, Spezialeinheiten voll ausgerüstet
- Einsatzprinzip: Deeskalation immer vorrangig, aber sofortiger Zugriff, wenn erforderlich
- Überwachung im öffentlichen Raum möglich, wenn demokratisch und transparent legitimiert
- Inlandsgeheimdienst darf sowohl analysieren als auch operativ tätig werden
- Enge Zusammenarbeit von Polizei und Geheimdienst, klare Trennung der Zuständigkeiten
- Lückenlose Dokumentationspflicht aller Einsätze; Veröffentlichung anonymisiert
- Identitätskontrollen nur bei begründetem Anlass, Unschuldsvermutung bleibt zentral
- Notstand kann alle Rechte außer körperlicher Unversehrtheit und Leben einschränken
- Gäste erhalten denselben Schutz durch die Sicherheitsorgane wie Bürger
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01-05-00 – Bewegung & Versammlung
- Absolute Bewegungsfreiheit innerhalb des Staatsgebiets
- Volle Reisefreiheit nach außen, Einschränkungen nur im echten Notstand
- Versammlungen jederzeit möglich, spontane Versammlungen erlaubt
- Minimalanforderungen: kurze Meldung für kleine Versammlungen, verpflichtende Anmeldung ab ca. 50 Personen
- Öffentlicher Raum grundsätzlich frei nutzbar, außer bei Gefährdung oder Jugendschutz
- Polizei darf Versammlungen nur bei plausibler Gefahr oder schweren Verstößen auflösen
- Digitale Versammlungen gelten als öffentlicher Raum: gleiche Rechte und Pflichten wie offline
- Staatliche Eingriffe nur in Form von Sicherheitsschutz, nicht inhaltlicher Kontrolle
- Gäste haben dieselben Bewegungs- und Versammlungsrechte wie Bürger, solange alle Gesetze eingehalten werden
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01-04-00 Meinung, Information & Ausdruck
- Umfassende Meinungsfreiheit, begrenzt nur durch klassisch strafbare Inhalte (Verhetzung, Gewaltaufruf, Wiederbetätigung usw.)
- Informationsfreiheit mit wenigen klar definierten Ausnahmen (Geheimdienst, Sicherheit, laufende Ermittlungen)
- Medienfreiheit vollständig, aber gebunden an dieselben strafrechtlichen Grenzen wie private Meinungsäußerung
- Absolute Zensurfreiheit: Staat darf Inhalte nicht entfernen, nur Warnhinweise oder Kontextmarkierungen beifügen
- Vollständiges Recht auf algorithmische Transparenz: Bürger sehen, warum Inhalte angezeigt, gewichtet oder gefiltert werden
- Offener Zugang zu öffentlichen Daten, staatlichen Informationen und Archivbeständen
- Künstlerischer Ausdruck völlig frei, außer wenn er Grundrechte anderer verletzt (Entwürdigung, gezielte Schädigung)
- Grundlage für öffentliche Debatte, kulturelle Vielfalt und demokratische Mitbestimmung
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01-03-00 – Eigentum & persönliche Sphäre
- Eigentum vollständig geschützt und uneingeschränkt möglich (inkl. Akkumulation)
- Eigentumsrechte gelten absolut, außer wenn akute Gefahr für andere besteht
- Unverletzlichkeit der Wohnung und aller privaten Räume, auch gegenüber privaten Akteuren
- Keine Unterscheidung zwischen Bürgern und Gästen beim Eigentumsrecht
- Digitale Werte zählen zur persönlichen Sphäre und haben erweiterten Schutz
- Jede digitale Identität und jedes persönliche Datenobjekt ist unantastbar
- Staat darf nur eingreifen bei Gefahr, Missbrauch oder Fremdgefährdung
- Grundlage für wirtschaftliche Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung
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01-02-00 – Selbstbestimmung & Autonomie
- Selbstbestimmung immer gekoppelt an Verantwortung gegenüber Gemeinschaft, Umwelt und System
- Staat hält sich strikt zurück (Nicht-Einmischungsprinzip), solange kein Schaden oder Risiko für andere entsteht
- Bürger können staatliche Leistungen ab 20 grundsätzlich ablehnen, solange dadurch keine Belastung für Dritte entsteht
- Autonomie gilt voll auch im digitalen Raum: Wahlfreiheit bei Algorithmen, Datenhoheit, Transparenzpflicht der Systeme
- Schutz vor Fremdbestimmung sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber privaten Machtstrukturen
- Persönliche Verantwortung mit rechtlicher Bindung: fahrlässige oder verantwortungslose Entscheidungen haben reale Konsequenzen
- Grundlage für elterliche Autonomie, Eigentumsnutzung, Lebensgestaltung und Teilnahme an demokratischen Prozessen
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01-01-00 – Grundrechte
- Absolut verfassungsgebundener Kernbereich (nicht veränderbar, nicht votierbar)
- Vorrang vor Sicherheit, Ordnung und staatlicher Verwaltung
- Kombination aus Abwehrrechten und aktiven Schutzpflichten des Staates
- Schutz der körperlichen, geistigen und persönlichen Integrität
- Durchsetzung sowohl gegen den Staat als auch gegen Private (horizontale Wirkung)
- Datenschutz als privates Persönlichkeitsrecht (kein Technikrecht)
- Redefreiheit, Informationszugang und Schutz vor Zensur als unverzichtbare Elemente
- Gleichbehandlung ergänzt um verstärkte Schutzmechanismen für verletzliche Gruppen (Kinder, Opfer etc.)
- Grundlage aller weiteren Freiheitsrechte und Voraussetzung für Selbstbestimmung
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10-01-02 – Schulbildung
- Bildungspflicht besteht, Schule ist jedoch nur ein Angebot; Heimunterricht und alternative Schulen sind möglich
- Jährliche Meldepflicht, wenn ein Kind außerhalb des staatlichen Schulsystems lernt
- Jährliche Entwicklungsüberprüfung für Kinder außerhalb des Systems ohne Noten, nur Entwicklungsbeobachtung
- Kinder können Eltern bei grober Bildungsvernachlässigung später auf Schadensersatz klagen
- Schule beginnt mit 5 Jahren (frühkindliche Betreuung in das Schulsystem integriert)
- Schulzeit endet mit 20 Jahren
- Öffnungszeiten der Schulen: 06:00–20:00
- Regelunterrichtspflicht: 09:00–15:00
- Ganztagsbetrieb/Betreuung: typischer Ganztag 09:00–18:00 (Betreuung flexibel 06:00–20:00)
- Nachmittagsunterricht ist verpflichtend, Schüler gestalten in Absprache eigene Stundenpläne
- Tagesbeginn mit körperlicher Aktivierung, Achtsamkeit, gemeinsamer Begrüßung und Frühstück
- Schule organisiert Frühstück, Mittag- und Abendessen; Verpflegung biologisch und zentral bereitgestellt
- Unterrichtsformen: klassische Klassenräume kombiniert mit projekt- und praxisorientiertem Lernen, Workshops und Werkstätten
- Starker Fokus auf handwerkliche, künstlerische, landwirtschaftliche und soziale Kompetenzen; jedes Kind lernt alle Fachbereiche zumindest kennen
- Exkursionen und Praxisprojekte zur direkten Anwendung von Theorie
- Zentral aufbereitete digitale Lerninhalte sichern gleichbleibende Qualität und flächendeckenden Zugang.
- Lehrer fungieren als Coaches und Moderatoren; Spezialisten aus Wirtschaft und Handwerk ergänzen projektweise
- Alters- und leistungsdurchmischter Fachunterricht fördert sozialer Lernen („alte Hasen“ helfen „Neulingen“)
- Individuelle Förderung der Stärken jedes Kindes steht im Vordergrund
- Nachmittagsbetreuung ist offen, jedoch in verpflichtenden Unterrichtsblöcken organisiert
- Elternbeteiligung ist möglich und erwünscht, aber nicht verpflichtend; Organisation und Versorgung übernimmt das System
- Übergang ins Berufsleben: mit Abschluss (~20 Jahre) volle Freiheit; anschließend ein Pflichtjahr nach eigener Planung möglich
- Berufs- und Studienwahl frei; Schnuppern, Unternehmensgründungen und Online-Studium sind möglich
- Optionales, freiwilliges Stärkenprofil-Register zur Orientierung für Unternehmen/Ausbildung
- Inklusion: Integration bei Förderbedarf solange der normale Betrieb nicht signifikant gestört wird; für sehr hohen Unterstützungsbedarf separate Einrichtungen
- Pädagogische Leitprinzipien: Entwicklung vor Leistungsdruck, Stärkenorientierung, Lebenskompetenzen, praktische Fertigkeiten, soziale Verantwortung
- System ist praxisorientiert, modular und flexibel; Ziel ist umfassende individuelle Entwicklung, keine standardisierte Leistungsmessung
- Versorgung und administrative Aufgaben der Familien werden durch das Schulsystem übernommen, Eltern entlastet
- Digitale Inhalte und zentrale Aufbereitung dienen Qualitäts- und Zugangsangleichung für alle Regionen
- Lehrer- und Projektnetzwerke mit externen Fachleuten sichern Praxisnähe und Aktualität der Ausbildung
- Schulstruktur zielt auf Selbstbestimmung der Lernenden innerhalb verbindlicher Pflichtbereiche und auf langfristige Entwicklungskompetenz
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03-06-00 Staatshaushalt & Budgetierung
- Der Staatshaushalt basiert auf einem flachen Einnahmensystem
- Flächensteuer
- Erfolgssteuern (Umsatz, Gewinn, Kapitalertrag)
- Lenkungssteuern (Mineralöl, Energie, Import, etc.)
- wirtschaftliches Engagement (Lizenzen, Kredite, usw.)
- Die Flächensteuer liefert die stabile Grundfinanzierung.
- Die Erfolgssäule liefert variable Einnahmen aus Umsatz, Gewinn und Kapital.
- Die Gesamteinnahmen des Vorjahres bestimmen Höhe und Verteilung des aktuellen Haushalts.
- 50% der Einnahmen fließen in die VolksDividende.
- Die anderen 50% bilden den Staatshaushalts ab
- Der Staatshaushalt ist vollständig transparent; alle Zahlen sind öffentlich einsehbar.
- Der Haushalt wird nicht politisch ausgehandelt, sondern folgt festen Regeln und Verteilungsschlüsseln.
- Jedes Resort erhält einen festen, prozentuell definierten Anteil des Budgets.
- Diese Anteile ändern sich nicht durch politische Interessen oder zyklische Mehrheiten.
- Verteilung erfolgt automatisch nach klaren mathematischen Schlüsseln.
- Der Staat operiert im Allgemeinen nicht gewinnorientiert (mit geringen Ausnahmen wie Lizenzen, Kredite, etc.);
- Überschüsse fließen zur Hälfte zurück als VolksDividende und Haushalt des Folgejahres, die andere Hälfte verbleit beim jeweiligen Resort (Rücklagen, Investitionen, Resilienz)
- Schuldenaufnahme existiert nicht; Ausgaben entsprechen stets dem verfügbaren Volumen.
- Der Haushalt ist daher immer ausgeglichen.
- Verwaltungsausgaben sind strikt begrenzt; Apparataufblähung ist strukturell ausgeschlossen.
- Jede Verwaltungsstelle ist nur mit Aufgaben betraut, die klar definiert und notwendig sind.
- Bürger-Aufsichts-Räte überwachen die Einhaltung aller Haushaltsregeln.
- Die Gemeinden werden nicht über Flächenwidmungen finanziert, sondern ausschließlich pro Einwohner.
- Dadurch entsteht kein Anreiz zur Ausweitung von Siedlungsflächen.
- Die Gemeindehaushalte sind planbar, stabil und unabhängig von Bodenpolitik.
- Staatliche Leistungen wie Gesundheit, Bildung, Infrastruktur und Sicherheit obliegen direkt dem Staat und werden aus den Ressortanteilen finanziert.
- Ressorts verfügen über vollständige Budgetautonomie innerhalb ihrer Quote.
- Langfristige Planung ist einfach, da Einnahmenmodell und Verteilungsregeln nahezu unverändert bleiben.
- Der Haushalt bildet den finanziellen Ausdruck des kollektiven Nationaleigentums sowie dessen wirtschaftlichem Engagement und Erfolg.
- Die Struktur gewährleistet Resilienz gegen Krisen und Schwankungen.
- Das System stärkt die Autonomie der Menschen, indem er Versorgungssicherheit und VolksDividende garantiert.
- Der Staat erfüllt ausschließlich seine Rolle als Dienstleister und Verwalter des Volksvermögens.
- Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen, Erfolgsboni und Dividendenhöhe sind fortlaufend dokumentiert und öffentlich einsehbar.
- Digitale Offenlegung (seit ca. 2000) ermöglicht permanente öffentliche Kontrolle.
- Vertrauen in Haushalt und Verwaltung entsteht systemisch und nicht durch persönliche Integrität Einzelner.
- Bundeshaushalt wird ausschließlich vom Bund festgelegt
- Gemeinden verwalten ihre Budgets völlig autonom
- Staat darf keinerlei Schulden aufnehmen
→ gesetzliche Schuldenobergrenze = 0
→ absolut schuldenfreier Staat - Finanzierung nur über bestehende Steuermodelle (Flächensteuer, Erfolgssteuern, Sparsamkeitssteuer)
- Vollständige öffentliche Einsicht in jeden Budgetposten
→ Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen, Reserven, Vergaben, Projekte - Verpflichtende strategische Rücklagenfonds des Bundes
→ werden aus regulärem Haushaltsbudget gespeist - Fixe prozentuale Aufteilung des Staatshaushalts nach Bereichen
→ langfristige Stabilität, keine jährlichen politischen Verschiebungen - Überschussregel (ressortbezogen):
→ 50 % bleiben im Ressort (Belohnung für effiziente Verwaltung, eigene Rücklagen)
→ 50 % als „Sparsamkeitssteuer“ zurück in den Staat
→ davon je 50% Volksdividende und Bundeshaushalt - Budgetkonsolidierung im 7-Jahres-Zyklus
→ automatische Aktualisierung langfristiger Parameter - Kompletttransparenz:
→ sämtliche Vergaben, Rechnungen, Budgetbewegungen öffentlich einsehbar
- Der Staatshaushalt basiert auf einem flachen Einnahmensystem
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12-3-4 – VolksDividende – Grundkonzept
- die VolksDividende (VD) ist die direkte Beteiligung der Staatsbürger an der Nation
- sie ist ein unveräußerliches Bürgerrecht und steht jedem Bürger in gleicher Weise zu
- sie setzt sich zusammen aus einem Anteil der Flächensteuer als Basis-Absicherung sowie einem Anteil aller sonstigen Steuern (Umsatz-, Gewinn-, Kapitalertrags-, Mineralölsteuern usw.) als Erfolgs-Dividende.
- eines der GEHEIMNISSE für AustroTopias Erfolg liegt eben diesem Eerfolgsanteil!
- durch die direkte Beteiligung eines jeden Menschen am wirtschaftlichen Erfolg des ganzen Landes, existieren gesellschaftsschädliche Gefühle wie Neid, Missgunst, etc. kaum. Im Gegenteil freut sich jeder Mensch über den Erfolg/Reichtum seines Nachbarn, weil dadurch direkt sein eigener Wohlstand steigt!
- die Steuereinnahmen werden zu 50% als VolksDividende ausgezahlt und zu 50% als Staatshaushalt genutzt
- die Einnahmen eines Kalenderjahres werden im nächsten Jahr ausbezahlt (Staat umgehend, Menschen monatlich)
- das führt dazu, dass es niemals zu Defiziten durch unerwartete Ereignisse kommen kann
- im Referenzjahr 2025 betrug die VolksDividende für Erwachsene (2 Anteile) ca. 1.100,- und für Minderjährigen (1 Anteil) ca. 550,-
- durch das System der VolksDividende besteht in AustroTopia kein Bedarf an jeglichen Sozialleistungen, da jeder Mensch von der Geburt bis zum Tod ein garantiertes Einkommen hat
- geringe Schwankungen sind möglich, da die variablen Steuern USt., Gew., etc) nicht konstant fließen
- da die Flächensteuer aber extrem stabil ist und den größten Teil der VolksDividende und des Staatshaushaltes ausmacht (ca. 80%), stellt dieses System die sicherste Finanzbasis für Mensch und Staat dar
- bei einem Steueraufkommen von ca. 355 Mrd. ergeben sich folgende Zahlen:

siehe „Kalkulationen.xlsx“ - Folgen der VolksDividende:
- Existenzsicherung auch in schweren Zeiten, nach Konkursen, usw.
- volle Selbstbestimmung ohne den Zwang, einer bezahlten Arbeit nachzugehen
- Volksgesundheit signifikant höher als in anderen Systemen
- Armut systembedingt unmöglich
- ermöglicht es zu experimentieren (Berufswahl) Risiken einzugehen (Unternehmensgründung)
- enorm hohe Spendenmentalität
- extrem hohe Stabilität innerhalb der Familien
- ruhige (nicht aggressive) Wirtschaft, da auch Unternehmer bei schwachem/fehlendem Umsatz keine existenziellen Schwierigkeiten bekommen
- gesteigerte Kreativität und Bildung
- seelische Ausgeglichenheit innerhalb der gesamten Bevölkerung ist Normalzustand
- Kooperation wesentlich größer als Konkurrenz (in allen Bereichen)
- Unterschied zu Grundeinkommen:
- extrem stabil auch in Krisenzeiten (Flächensteuer ist größter Anteil)
- ist keine Sozialleistung sondern Ertragsausschüttung am Eigentum (die Nation gehört den Menschen!)
- …
- extrem einfache Verwaltung (seit den 2000er Jahren fast vollständig automatisiert)
- sehr hohe Resilienz (Mensch und Staat), da über Jahrzehnte Rücklagen gebildet werden (können)
siehe auch:
- Flächensteuer
- Staatshaushalt