01-02-00 – Selbstbestimmung & Autonomie

  • Selbstbestimmung immer gekoppelt an Verantwortung gegenüber Gemeinschaft, Umwelt und System
  • Staat hält sich strikt zurück (Nicht-Einmischungsprinzip), solange kein Schaden oder Risiko für andere entsteht
  • Bürger können staatliche Leistungen ab 20 grundsätzlich ablehnen, solange dadurch keine Belastung für Dritte entsteht
  • Autonomie gilt voll auch im digitalen Raum: Wahlfreiheit bei Algorithmen, Datenhoheit, Transparenzpflicht der Systeme
  • Schutz vor Fremdbestimmung sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber privaten Machtstrukturen
  • Persönliche Verantwortung mit rechtlicher Bindung: fahrlässige oder verantwortungslose Entscheidungen haben reale Konsequenzen
  • Grundlage für elterliche Autonomie, Eigentumsnutzung, Lebensgestaltung und Teilnahme an demokratischen Prozessen

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