01-02-00 – Selbstbestimmung & Autonomie
- Selbstbestimmung immer gekoppelt an Verantwortung gegenüber Gemeinschaft, Umwelt und System
- Staat hält sich strikt zurück (Nicht-Einmischungsprinzip), solange kein Schaden oder Risiko für andere entsteht
- Bürger können staatliche Leistungen ab 20 grundsätzlich ablehnen, solange dadurch keine Belastung für Dritte entsteht
- Autonomie gilt voll auch im digitalen Raum: Wahlfreiheit bei Algorithmen, Datenhoheit, Transparenzpflicht der Systeme
- Schutz vor Fremdbestimmung sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber privaten Machtstrukturen
- Persönliche Verantwortung mit rechtlicher Bindung: fahrlässige oder verantwortungslose Entscheidungen haben reale Konsequenzen
- Grundlage für elterliche Autonomie, Eigentumsnutzung, Lebensgestaltung und Teilnahme an demokratischen Prozessen
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