01-04-00 Meinung, Information & Ausdruck
- Umfassende Meinungsfreiheit, begrenzt nur durch klassisch strafbare Inhalte (Verhetzung, Gewaltaufruf, Wiederbetätigung usw.)
- Informationsfreiheit mit wenigen klar definierten Ausnahmen (Geheimdienst, Sicherheit, laufende Ermittlungen)
- Medienfreiheit vollständig, aber gebunden an dieselben strafrechtlichen Grenzen wie private Meinungsäußerung
- Absolute Zensurfreiheit: Staat darf Inhalte nicht entfernen, nur Warnhinweise oder Kontextmarkierungen beifügen
- Vollständiges Recht auf algorithmische Transparenz: Bürger sehen, warum Inhalte angezeigt, gewichtet oder gefiltert werden
- Offener Zugang zu öffentlichen Daten, staatlichen Informationen und Archivbeständen
- Künstlerischer Ausdruck völlig frei, außer wenn er Grundrechte anderer verletzt (Entwürdigung, gezielte Schädigung)
- Grundlage für öffentliche Debatte, kulturelle Vielfalt und demokratische Mitbestimmung
Schreibe einen Kommentar