01-04-00 Meinung, Information & Ausdruck

  • Umfassende Meinungsfreiheit, begrenzt nur durch klassisch strafbare Inhalte (Verhetzung, Gewaltaufruf, Wiederbetätigung usw.)
  • Informationsfreiheit mit wenigen klar definierten Ausnahmen (Geheimdienst, Sicherheit, laufende Ermittlungen)
  • Medienfreiheit vollständig, aber gebunden an dieselben strafrechtlichen Grenzen wie private Meinungsäußerung
  • Absolute Zensurfreiheit: Staat darf Inhalte nicht entfernen, nur Warnhinweise oder Kontextmarkierungen beifügen
  • Vollständiges Recht auf algorithmische Transparenz: Bürger sehen, warum Inhalte angezeigt, gewichtet oder gefiltert werden
  • Offener Zugang zu öffentlichen Daten, staatlichen Informationen und Archivbeständen
  • Künstlerischer Ausdruck völlig frei, außer wenn er Grundrechte anderer verletzt (Entwürdigung, gezielte Schädigung)
  • Grundlage für öffentliche Debatte, kulturelle Vielfalt und demokratische Mitbestimmung

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