01-05-00 – Bewegung & Versammlung
- Absolute Bewegungsfreiheit innerhalb des Staatsgebiets
- Volle Reisefreiheit nach außen, Einschränkungen nur im echten Notstand
- Versammlungen jederzeit möglich, spontane Versammlungen erlaubt
- Minimalanforderungen: kurze Meldung für kleine Versammlungen, verpflichtende Anmeldung ab ca. 50 Personen
- Öffentlicher Raum grundsätzlich frei nutzbar, außer bei Gefährdung oder Jugendschutz
- Polizei darf Versammlungen nur bei plausibler Gefahr oder schweren Verstößen auflösen
- Digitale Versammlungen gelten als öffentlicher Raum: gleiche Rechte und Pflichten wie offline
- Staatliche Eingriffe nur in Form von Sicherheitsschutz, nicht inhaltlicher Kontrolle
- Gäste haben dieselben Bewegungs- und Versammlungsrechte wie Bürger, solange alle Gesetze eingehalten werden
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