01-05-00 – Bewegung & Versammlung

  • Absolute Bewegungsfreiheit innerhalb des Staatsgebiets
  • Volle Reisefreiheit nach außen, Einschränkungen nur im echten Notstand
  • Versammlungen jederzeit möglich, spontane Versammlungen erlaubt
  • Minimalanforderungen: kurze Meldung für kleine Versammlungen, verpflichtende Anmeldung ab ca. 50 Personen
  • Öffentlicher Raum grundsätzlich frei nutzbar, außer bei Gefährdung oder Jugendschutz
  • Polizei darf Versammlungen nur bei plausibler Gefahr oder schweren Verstößen auflösen
  • Digitale Versammlungen gelten als öffentlicher Raum: gleiche Rechte und Pflichten wie offline
  • Staatliche Eingriffe nur in Form von Sicherheitsschutz, nicht inhaltlicher Kontrolle
  • Gäste haben dieselben Bewegungs- und Versammlungsrechte wie Bürger, solange alle Gesetze eingehalten werden

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