03-06-00 Staatshaushalt & Budgetierung
- Der Staatshaushalt basiert auf einem flachen Einnahmensystem
- Flächensteuer
- Erfolgssteuern (Umsatz, Gewinn, Kapitalertrag)
- Lenkungssteuern (Mineralöl, Energie, Import, etc.)
- wirtschaftliches Engagement (Lizenzen, Kredite, usw.)
- Die Flächensteuer liefert die stabile Grundfinanzierung.
- Die Erfolgssäule liefert variable Einnahmen aus Umsatz, Gewinn und Kapital.
- Die Gesamteinnahmen des Vorjahres bestimmen Höhe und Verteilung des aktuellen Haushalts.
- 50% der Einnahmen fließen in die VolksDividende.
- Die anderen 50% bilden den Staatshaushalts ab
- Der Staatshaushalt ist vollständig transparent; alle Zahlen sind öffentlich einsehbar.
- Der Haushalt wird nicht politisch ausgehandelt, sondern folgt festen Regeln und Verteilungsschlüsseln.
- Jedes Resort erhält einen festen, prozentuell definierten Anteil des Budgets.
- Diese Anteile ändern sich nicht durch politische Interessen oder zyklische Mehrheiten.
- Verteilung erfolgt automatisch nach klaren mathematischen Schlüsseln.
- Der Staat operiert im Allgemeinen nicht gewinnorientiert (mit geringen Ausnahmen wie Lizenzen, Kredite, etc.);
- Überschüsse fließen zur Hälfte zurück als VolksDividende und Haushalt des Folgejahres, die andere Hälfte verbleit beim jeweiligen Resort (Rücklagen, Investitionen, Resilienz)
- Schuldenaufnahme existiert nicht; Ausgaben entsprechen stets dem verfügbaren Volumen.
- Der Haushalt ist daher immer ausgeglichen.
- Verwaltungsausgaben sind strikt begrenzt; Apparataufblähung ist strukturell ausgeschlossen.
- Jede Verwaltungsstelle ist nur mit Aufgaben betraut, die klar definiert und notwendig sind.
- Bürger-Aufsichts-Räte überwachen die Einhaltung aller Haushaltsregeln.
- Die Gemeinden werden nicht über Flächenwidmungen finanziert, sondern ausschließlich pro Einwohner.
- Dadurch entsteht kein Anreiz zur Ausweitung von Siedlungsflächen.
- Die Gemeindehaushalte sind planbar, stabil und unabhängig von Bodenpolitik.
- Staatliche Leistungen wie Gesundheit, Bildung, Infrastruktur und Sicherheit obliegen direkt dem Staat und werden aus den Ressortanteilen finanziert.
- Ressorts verfügen über vollständige Budgetautonomie innerhalb ihrer Quote.
- Langfristige Planung ist einfach, da Einnahmenmodell und Verteilungsregeln nahezu unverändert bleiben.
- Der Haushalt bildet den finanziellen Ausdruck des kollektiven Nationaleigentums sowie dessen wirtschaftlichem Engagement und Erfolg.
- Die Struktur gewährleistet Resilienz gegen Krisen und Schwankungen.
- Das System stärkt die Autonomie der Menschen, indem er Versorgungssicherheit und VolksDividende garantiert.
- Der Staat erfüllt ausschließlich seine Rolle als Dienstleister und Verwalter des Volksvermögens.
- Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen, Erfolgsboni und Dividendenhöhe sind fortlaufend dokumentiert und öffentlich einsehbar.
- Digitale Offenlegung (seit ca. 2000) ermöglicht permanente öffentliche Kontrolle.
- Vertrauen in Haushalt und Verwaltung entsteht systemisch und nicht durch persönliche Integrität Einzelner.
- Bundeshaushalt wird ausschließlich vom Bund festgelegt
- Gemeinden verwalten ihre Budgets völlig autonom
- Staat darf keinerlei Schulden aufnehmen
→ gesetzliche Schuldenobergrenze = 0
→ absolut schuldenfreier Staat
- Finanzierung nur über bestehende Steuermodelle (Flächensteuer, Erfolgssteuern, Sparsamkeitssteuer)
- Vollständige öffentliche Einsicht in jeden Budgetposten
→ Einnahmen, Ausgaben, Rücklagen, Reserven, Vergaben, Projekte
- Verpflichtende strategische Rücklagenfonds des Bundes
→ werden aus regulärem Haushaltsbudget gespeist
- Fixe prozentuale Aufteilung des Staatshaushalts nach Bereichen
→ langfristige Stabilität, keine jährlichen politischen Verschiebungen
- Überschussregel (ressortbezogen):
→ 50 % bleiben im Ressort (Belohnung für effiziente Verwaltung, eigene Rücklagen)
→ 50 % als „Sparsamkeitssteuer“ zurück in den Staat
→ davon je 50% Volksdividende und Bundeshaushalt
- Budgetkonsolidierung im 7-Jahres-Zyklus
→ automatische Aktualisierung langfristiger Parameter
- Kompletttransparenz:
→ sämtliche Vergaben, Rechnungen, Budgetbewegungen öffentlich einsehbar
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