04-02-00 – Großfamilie & Generationen

  • Leitbild der natürlichen Ordnung:
    → Großfamilie, Mehrgenerationenhaushalt, Dorfgemeinschaft
    → gesellschaftliche Orientierung, aber nicht rechtsverbindlich
  • Gemeinden dürfen Mehrgenerationenmodelle aktiv fördern
    → Wohncluster, Gemeinschaftshäuser, generationenübergreifende Projekte
  • Großeltern haben keine formellen Rechte gegenüber Enkeln
    Ausnahme: minderjährige Mutter
    – Großmutter wird automatisch obsorgeberechtigt
    – Übergang zur leiblichen Mutter mit Volljährigkeit (20) automatisch
  • Staat unterstützt keine Wohnformen aktiv
    → stellt nur Rahmenbedingungen bereit; Umsetzung ist privat/gemeindebasiert
  • Ältere Menschen haben keine gesetzlichen Rollen
    → Mentorenschaft, Betreuung etc. rein freiwillig und kulturell unterstützt
  • Obsorge über Kinder liegt juristisch immer bei der Mutter
    → Vater eingebunden, sofern Beziehung stabil und gewünscht
  • Familien definieren interne Rollen frei
    → solange Kindeswohl gewährleistet ist
  • Keine speziellen staatlichen Programme zur innerfamiliären Altenunterstützung
    → Versorgung der älteren Generation primär Familienverantwortung
    → Staat stellt Infrastruktur (Pflegeheime etc.) bereit
  • Generationale Verantwortung moralisch, aber nicht juristisch verpflichtend
    → Pflicht besteht nur darin, Verwahrlosung zu verhindern
  • Gemeinden dürfen eigene Regeln zum Zusammenleben formulieren
    → volle Freiheit innerhalb gesetzlicher Grenzen

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