04-03-00 – Fürsorge & Schutz

  • Grundsicherheit durch Familie, aber Staat trägt finale Schutzverantwortung
    → Staat greift immer ein, wenn Gefahr für Personen oder Tiere besteht
  • Staat darf Wohnungen betreten, wenn Gefahr droht
    → Kindeswohl, Gewalt, Vernachlässigung, akute Risiken
  • Keine detaillierten Wohnraumvorschriften
    → Mindestanforderung: kindgerecht, sauber, sicher, gesunder Menschenverstand
  • Staatliche Soforthilfe bei akuten Notlagen
    → Gewalt, Verwahrlosung, Gefährdungssituationen
    → Obdachlosigkeit durch Volksdividende praktisch ausgeschlossen
  • Psychische Stabilität primär private Verantwortung
    → Staatlichkeit erst bei Misshandlungs- oder Vernachlässigungsverdacht
  • Staat darf Kinder vorübergehend entziehen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist
    → klare Eingriffsschwelle: reale Gefahr
  • Keine speziellen finanziellen Unterstützungsmodelle
    → Volksdividende deckt Grundversorgung
  • Pflichtberatung nur bei Gefährdung des Kindeswohls
    → keine allgemeine staatliche Einmischung
  • Keine speziellen Notunterkünfte für Familien
    → Schlafhäuser stehen flächendeckend zur Verfügung
  • Gemeinden dürfen eigene Schutzprogramme entwickeln
    → solange Bundesrecht und Grundrechte eingehalten werden

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