04-03-00 – Fürsorge & Schutz
- Grundsicherheit durch Familie, aber Staat trägt finale Schutzverantwortung
→ Staat greift immer ein, wenn Gefahr für Personen oder Tiere besteht
- Staat darf Wohnungen betreten, wenn Gefahr droht
→ Kindeswohl, Gewalt, Vernachlässigung, akute Risiken
- Keine detaillierten Wohnraumvorschriften
→ Mindestanforderung: kindgerecht, sauber, sicher, gesunder Menschenverstand
- Staatliche Soforthilfe bei akuten Notlagen
→ Gewalt, Verwahrlosung, Gefährdungssituationen
→ Obdachlosigkeit durch Volksdividende praktisch ausgeschlossen
- Psychische Stabilität primär private Verantwortung
→ Staatlichkeit erst bei Misshandlungs- oder Vernachlässigungsverdacht
- Staat darf Kinder vorübergehend entziehen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist
→ klare Eingriffsschwelle: reale Gefahr
- Keine speziellen finanziellen Unterstützungsmodelle
→ Volksdividende deckt Grundversorgung
- Pflichtberatung nur bei Gefährdung des Kindeswohls
→ keine allgemeine staatliche Einmischung
- Keine speziellen Notunterkünfte für Familien
→ Schlafhäuser stehen flächendeckend zur Verfügung
- Gemeinden dürfen eigene Schutzprogramme entwickeln
→ solange Bundesrecht und Grundrechte eingehalten werden
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