04-01-00 – Eltern & Kinder

  • Eltern (juristisch: die Mutter) haben volle Entscheidungsgewalt über Erziehung, Bildung, Lebensstil und medizinische Versorgung
    → solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt
  • Verpflichtende jährliche Gesundheits- und Entwicklungschecks für alle Kinder
    → umfasst körperliche Gesundheit und altersgerechte Entwicklung
    → ersetzt keine Schulpflicht, sondern stellt Mindestbildung sicher
  • Staat greift ein, wenn Eltern das Kind gefährden oder grob vernachlässigen
    → Schutz des Kindes hat oberste Priorität
  • Mutter besitzt besondere Stellung
    → zentrale juristische und soziale Bezugsperson
    → alleinige Obsorgeberechtigung
  • Elternbildung ist freiwillig, aber verfügbar und unterstützt
  • Homeschooling bzw. frei gestaltete Bildung erlaubt
    → Mindestgrundbildung wird über Jahrescheck gesichert
  • Kinder besitzen Grundrechte (Unversehrtheit, Schutz vor Gewalt, psychischem Schaden)
    → greifen auch gegen den Willen der Eltern
  • Adoption nur durch Staatsbürger möglich
    → Gäste sind ausgeschlossen
  • Pflegefamilien durch Staat organisiert
    → Umsetzung in Kooperation mit Vereinen, Initiativen und Gemeinden
  • Gemeinden dürfen eigene familiäre Regelungen definieren
    → solange Bundesrecht und Grundrechte nicht verletzt werden

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert