04-01-00 – Eltern & Kinder
- Eltern (juristisch: die Mutter) haben volle Entscheidungsgewalt über Erziehung, Bildung, Lebensstil und medizinische Versorgung
→ solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt
- Verpflichtende jährliche Gesundheits- und Entwicklungschecks für alle Kinder
→ umfasst körperliche Gesundheit und altersgerechte Entwicklung
→ ersetzt keine Schulpflicht, sondern stellt Mindestbildung sicher
- Staat greift ein, wenn Eltern das Kind gefährden oder grob vernachlässigen
→ Schutz des Kindes hat oberste Priorität
- Mutter besitzt besondere Stellung
→ zentrale juristische und soziale Bezugsperson
→ alleinige Obsorgeberechtigung
- Elternbildung ist freiwillig, aber verfügbar und unterstützt
- Homeschooling bzw. frei gestaltete Bildung erlaubt
→ Mindestgrundbildung wird über Jahrescheck gesichert
- Kinder besitzen Grundrechte (Unversehrtheit, Schutz vor Gewalt, psychischem Schaden)
→ greifen auch gegen den Willen der Eltern
- Adoption nur durch Staatsbürger möglich
→ Gäste sind ausgeschlossen
- Pflegefamilien durch Staat organisiert
→ Umsetzung in Kooperation mit Vereinen, Initiativen und Gemeinden
- Gemeinden dürfen eigene familiäre Regelungen definieren
→ solange Bundesrecht und Grundrechte nicht verletzt werden
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