06-01-00 – Identität & Sprache
- Amtssprache ist Deutsch
→ verbindlich für Verwaltung, Gesetze, öffentliche Kommunikation
- Jeder Staatsbürger muss die Amtssprache beherrschen
→ Grundvoraussetzung für Bürgerrechte und Teilhabe
- Gemeinden dürfen Dialekte und Sprachvarianten pflegen
→ kulturelle Vielfalt erlaubt, aber nicht als Amtssprache
- Nationale Identität = Kombination aus gemeinsamer Kultur + individueller Persönlichkeit
→ „beides gleichwertig“
- Staat fördert eine gemeinsame Identitätslinie
→ Anstand, Verantwortung, Familienverbundenheit, Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft
- Gemeinden dürfen eigene Identitätsprofile definieren
→ traditionell, modern, naturorientiert, kulturell etc.
- Extremistische Identitätsformen verboten
→ Wiederbetätigung, verhetzende Ideologien, diskriminierende Weltbilder
- Nationale Identität wird in Schulen vermittelt
→ historisches Bewusstsein, Werte, kulturelle Kontinuität
- Verwaltung nutzt überall dieselbe Sprache: Deutsch
→ keine regionalen Ausnahmen
- Gemeinden können zweisprachige oder mehrsprachige Modelle verwenden
→ Zusatzsprachen erlaubt, solange Deutsch Amtssprache bleibt
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