05-06-00 – Sozialer Zusammenhalt

  • Integration betrifft ausschließlich Gäste, die langfristig bleiben wollen
    → kulturell-soziale Integration erfolgt primär über Gemeinschaft, Nachbarschaft, Dorfgemeinschaft
  • Keine staatlichen Pflichtprogramme
    → Integration ist Gemeindeaufgabe bzw. freiwillig-privat
  • Sprache muss nicht gelernt werden, außer bei Einbürgerungswunsch
  • Keine verpflichtenden Sprach- oder Kulturkurse
  • Konfliktlösung zuerst innerhalb der Gemeinde
    → Gespräche, Mediation, Dorfräte
  • Gemeinden sollen eigene Mediations- und Konfliktlösungsgruppen einsetzen
    → Dorfräte / Mediatoren ausdrücklich erwünscht
  • Vor jedem Rechtsstreit muss ein Schiedsgericht / Friedensrichter eingeschaltet werden
    → Agenda: Ausarbeitung „Friedensrichter / Schiedsgericht“
  • Nachbarschafts- und Gemeindekonflikte sollen zuerst privat geregelt werden
    → dann Gemeinde → dann Schiedsgericht → zuletzt Justiz
  • Gemeinden dürfen Personen aus dem Gemeindegebiet verweisen
    → volle Autonomie (Städte dagegen nicht)
  • Gemeinden können soziale Unterstützungsangebote bereitstellen
    → freiwillig, nicht verpflichtend
  • Psychosoziale Unterstützung ist nicht primär Gemeindeaufgabe
    → Gemeinden können Regeln definieren, sind aber zu nichts verpflichtet
    → Städte übernehmen „schwere Fälle“, da sie neutral und offen sein müssen
  • Gemeinden dürfen verbindliche Verhaltensregeln im öffentlichen Raum einführen
    → solange Gesetz und Grundrechte eingehalten werden

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