05-05-00 – Gemeinwohlprojekte
- Gemeinden sollen, aber müssen nicht, Gemeinwohlprojekte fördern
→ gesellschaftlich erwartet, nicht rechtlich verpflichtend
- Gemeinwohlprojekte dürfen vollständig von Bürgern geplant und umgesetzt werden
→ Voraussetzung: Einhaltung aller Gesetze
- Gemeinden können Material, Räume oder Flächen bereitstellen
→ freiwillig, keine Pflicht
- Bürger dürfen Projekte ohne Gemeindeentscheidung starten
→ solange keine Rechte verletzt werden
- Projekte sollen zumindest zentral gemeldet werden
→ kurze Beschreibung, öffentliche Sichtbarkeit
→ detaillierte Darstellung oft ohnehin freiwillig durch Initiatoren
- Gemeinden dürfen Bürgerprojekte ablehnen
→ z. B. wenn sie nicht zur Gemeindeausrichtung passen
- Gemeinwohlversammlungen finden statt, aber zivilgesellschaftlich, nicht staatlich
→ kein gesetzlicher Rahmen, rein freiwillig organisiert
- Gemeinden dürfen Bürgerbudgets vergeben
→ fixe Mittel für Projekte möglich, freiwillig
- Ehrenamtliche Projekte ohne staatliche Einbindung sind erlaubt
→ reine Zivilgesellschaftsprojekte
- Keine Sonderregeln für ökologische Projekte
→ gelten dieselben Gesetze wie überall
- Gemeinden können Gemeinwohlprojekte interkommunal übernehmen oder unterstützen
→ Kooperation zwischen Gemeinden möglich
- Gemeinwohlprojekte sind immer freiwillig, nie verpflichtend
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