05-02-00 – Ehrenamt & Zivilgesellschaft
- Ehrenamt ist grundlegender gesellschaftlicher Wert
→ frei, freiwillig, hoch angesehen
- Staat fördert Ehrenamt nicht finanziell
→ keine Subventionen, keine Fördergelder
- Bürgerjahr verpflichtend für alle Staatsbürger
→ Ableistung zwischen 20–30
→ in Ausnahmefällen bis 40 möglich
- Bürgerjahr ist Bundesangelegenheit
→ keine lokalen Varianten, einheitliches nationales Modell
- Vereine erhalten keine staatliche Finanzierung
→ eigenständig organisiert
→ Gemeinnützige Vereine müssen Finanzen offenlegen
→ private Vereine nicht öffentlich, nur gegenüber Finanzamt
- Keine zentrale staatliche Registrierung von Ehrenamt
→ freiwillig durch Organisationen/Vereine
- Ehrenamtliche Tätigkeit in staatlichen Einrichtungen ausdrücklich erwünscht
→ Verwaltung, Politik, lokale Dienste, Infrastruktur
→ Kernprinzip: intrinsische Motivation + Volksdividende
- Keine staatlichen Auszeichnungen für Ehrenamt
→ Anerkennung wird durch Zivilgesellschaft und Vereine getragen
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