04-02-00 – Großfamilie & Generationen
- Leitbild der natürlichen Ordnung:
→ Großfamilie, Mehrgenerationenhaushalt, Dorfgemeinschaft
→ gesellschaftliche Orientierung, aber nicht rechtsverbindlich
- Gemeinden dürfen Mehrgenerationenmodelle aktiv fördern
→ Wohncluster, Gemeinschaftshäuser, generationenübergreifende Projekte
- Großeltern haben keine formellen Rechte gegenüber Enkeln
→ Ausnahme: minderjährige Mutter
– Großmutter wird automatisch obsorgeberechtigt
– Übergang zur leiblichen Mutter mit Volljährigkeit (20) automatisch
- Staat unterstützt keine Wohnformen aktiv
→ stellt nur Rahmenbedingungen bereit; Umsetzung ist privat/gemeindebasiert
- Ältere Menschen haben keine gesetzlichen Rollen
→ Mentorenschaft, Betreuung etc. rein freiwillig und kulturell unterstützt
- Obsorge über Kinder liegt juristisch immer bei der Mutter
→ Vater eingebunden, sofern Beziehung stabil und gewünscht
- Familien definieren interne Rollen frei
→ solange Kindeswohl gewährleistet ist
- Keine speziellen staatlichen Programme zur innerfamiliären Altenunterstützung
→ Versorgung der älteren Generation primär Familienverantwortung
→ Staat stellt Infrastruktur (Pflegeheime etc.) bereit
- Generationale Verantwortung moralisch, aber nicht juristisch verpflichtend
→ Pflicht besteht nur darin, Verwahrlosung zu verhindern
- Gemeinden dürfen eigene Regeln zum Zusammenleben formulieren
→ volle Freiheit innerhalb gesetzlicher Grenzen
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