01-02-01 – Entscheidungen über das eigene Leben
- Persönliche Entscheidungen stehen grundsätzlich unter absolutem Freiheitsvorrang.
- Staatliche Eingriffe sind nur zulässig, wenn eine reale, nachvollziehbare Gefahr für andere besteht.
- Jede Einschränkung der Freiheit ist vollständig öffentlich nachverfolgbar (Prozess, Begründung, Dauer, beteiligte Stellen).
- Freiheitsbeschränkungen dürfen ausschließlich zur Gefahrenabwehr dienen, niemals zur Verhaltenslenkung.
- Gemeinden und Verwaltung müssen jede Maßnahme sofort dokumentieren und transparent sichtbar machen.
- Eingriffe verfallen automatisch, wenn die Gefahrenlage nicht mehr besteht.
- Willkürliche oder präventiv unbegründete Eingriffe sind strikt verboten.
- Nur minimalinvasive Maßnahmen sind erlaubt, immer in der geringstmöglichen Intensität.
- Individuelle Lebensgestaltung ist unangetastet, solange niemand geschädigt wird.
- Staatliche Stellen tragen die Beweislast für die Notwendigkeit eines Eingriffs.
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