01-02-01 – Entscheidungen über das eigene Leben

  • Persönliche Entscheidungen stehen grundsätzlich unter absolutem Freiheitsvorrang.
  • Staatliche Eingriffe sind nur zulässig, wenn eine reale, nachvollziehbare Gefahr für andere besteht.
  • Jede Einschränkung der Freiheit ist vollständig öffentlich nachverfolgbar (Prozess, Begründung, Dauer, beteiligte Stellen).
  • Freiheitsbeschränkungen dürfen ausschließlich zur Gefahrenabwehr dienen, niemals zur Verhaltenslenkung.
  • Gemeinden und Verwaltung müssen jede Maßnahme sofort dokumentieren und transparent sichtbar machen.
  • Eingriffe verfallen automatisch, wenn die Gefahrenlage nicht mehr besteht.
  • Willkürliche oder präventiv unbegründete Eingriffe sind strikt verboten.
  • Nur minimalinvasive Maßnahmen sind erlaubt, immer in der geringstmöglichen Intensität.
  • Individuelle Lebensgestaltung ist unangetastet, solange niemand geschädigt wird.
  • Staatliche Stellen tragen die Beweislast für die Notwendigkeit eines Eingriffs.

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