11-06-00 KI & Robotik

  • KI wird staatlich reguliert, jedoch nicht in jedem Fall aktiv überwacht; Rahmenbedingungen sind klar definiert.
  • Private Akteure dürfen KI entwickeln und betreiben, wenn alle staatlichen Vorgaben eingehalten werden.
  • Alle eingesetzten KI-Modelle (staatlich wie privat) müssen erklärbar und transparent offengelegt sein.
  • Jede KI durchläuft eine verpflichtende Grundrechtsprüfung.
  • Sicherheitsrelevante KI (Verkehr, Energie, Gesundheit usw.) darf nur staatlich betrieben werden und muss Open Source sein.
  • Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und ohne Risiko für Betroffene zulässig.
  • Biometrische KI-Nutzung ist erlaubt, sofern klare gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
  • KI-gestützte Überwachung ist zulässig, wenn staatlich betrieben und ausschließlich zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit eingesetzt.
  • Robotiknutzung ist frei, wird aber staatlich nicht gefördert, außer im Rahmen universitärer Forschung.
  • Alle Roboter müssen sicherheitszertifiziert und registriert werden.
  • Autonome Robotik im öffentlichen Raum ist erlaubt, jedoch nur unter einem eigenen spezifischen Regelwerk.
  • Drohnenbetrieb ist grundsätzlich möglich, jedoch erst nach detaillierter Regelung zur Luftraumsicherheit.
  • Staat betreibt eine zentrale KI-Risikoprüfstelle zur Prüfung und Freigabe kritischer KI-Anwendungen.
  • Bürger haben umfassende Einsichts- und Anfechtungsrechte gemäß DSGVO (Transparenz, Auskunft, Widerspruch, Anfechtung von KI-Entscheidungen).

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