11-06-00 KI & Robotik
- KI wird staatlich reguliert, jedoch nicht in jedem Fall aktiv überwacht; Rahmenbedingungen sind klar definiert.
- Private Akteure dürfen KI entwickeln und betreiben, wenn alle staatlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Alle eingesetzten KI-Modelle (staatlich wie privat) müssen erklärbar und transparent offengelegt sein.
- Jede KI durchläuft eine verpflichtende Grundrechtsprüfung.
- Sicherheitsrelevante KI (Verkehr, Energie, Gesundheit usw.) darf nur staatlich betrieben werden und muss Open Source sein.
- Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung und ohne Risiko für Betroffene zulässig.
- Biometrische KI-Nutzung ist erlaubt, sofern klare gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
- KI-gestützte Überwachung ist zulässig, wenn staatlich betrieben und ausschließlich zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit eingesetzt.
- Robotiknutzung ist frei, wird aber staatlich nicht gefördert, außer im Rahmen universitärer Forschung.
- Alle Roboter müssen sicherheitszertifiziert und registriert werden.
- Autonome Robotik im öffentlichen Raum ist erlaubt, jedoch nur unter einem eigenen spezifischen Regelwerk.
- Drohnenbetrieb ist grundsätzlich möglich, jedoch erst nach detaillierter Regelung zur Luftraumsicherheit.
- Staat betreibt eine zentrale KI-Risikoprüfstelle zur Prüfung und Freigabe kritischer KI-Anwendungen.
- Bürger haben umfassende Einsichts- und Anfechtungsrechte gemäß DSGVO (Transparenz, Auskunft, Widerspruch, Anfechtung von KI-Entscheidungen).
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