99-99-99 – Offene Informationskultur
- Staatliche Informationen sind grundsätzlich öffentlich; Ausnahmen nur bei klarer Sicherheitsrelevanz.
- Veröffentlichte Daten müssen maschinenlesbar und in offenen, standardisierten Formaten bereitstehen.
- Öffentlich finanzierte wissenschaftliche Ergebnisse werden automatisch offen zugänglich gemacht.
- Informationen dürfen nur aus Sicherheitsgründen oder wegen Persönlichkeitsrechten zurückgehalten werden.
- Nationales Datenportal bündelt alle relevanten öffentlichen Informationen mit klaren Zuständigkeiten.
- Gemeinden veröffentlichen ihre Daten lokal; keine Pflicht zur zentralen Einspielung.
- Statistiken werden transparent veröffentlicht, inklusive Methodik und anonymisierten Rohdaten.
- Bürger dürfen staatliche Datensätze frei weiterverarbeiten; Veröffentlichung eigener Auswertungen ist freiwillig.
- Staatliche Prognosemodelle (Finanz, Klima, Verkehr usw.) werden vollständig offengelegt.
- Änderungen an öffentlichen Daten werden revisionssicher und unveränderbar protokolliert.
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