09-05-00 Pflege & Betreuung
- Pflege erfolgt vorrangig innerhalb der Familie; wenn das nicht möglich ist, übernimmt der Staat vollständig Versorgung, Betreuung und Unterbringung.
- Betreuung im eigenen Umfeld wird bevorzugt und staatlich unterstützt, sofern zumutbar und sicher.
- Staat stellt mobile Pflege, Haushaltshilfe, Grundbetreuung und medizinische Grundpflege bereit (kostenlos oder nahezu kostenlos).
- Pflegeheime sind grundsätzlich kostenlos; ein Teil der Volksdividende wird angerechnet (ca. Hälfte), ohne Zusatzkosten für existenzielle Versorgung.
- Pflegeausbildung ist staatlich organisiert: Qualifikation, Standards, Qualitätssicherung, verpflichtende Fortbildungen.
- Gemeinden können eigene Heime betreiben, lokale Pflegeinitiativen organisieren und Ehrenamt unterstützen.
- Gesellschaftlich wird familiäre Verantwortung erwartet, jedoch ohne gesetzliche Pflicht; Staat füllt jede Versorgungslücke.
- Jeder Bürger hat Anspruch auf Pflege im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder Verlust von Selbstständigkeit.
- Staat betreibt spezialisierte Einrichtungen für Demenz, psychische Langzeitpflege, schwere Behinderungen und komplexe Fälle.
- Pflege und Medizin agieren als ein Gesamtsystem mit gemeinsamer Dokumentation und abgestimmten Behandlungspfaden.
- Pflegeeinrichtungen unterliegen permanenter staatlicher Kontrolle (Qualität, Hygiene, Personalstand, Standards, Transparenz).
- Private Pflegeheime sind erlaubt, werden jedoch nicht staatlich finanziert; Nutzung ist freiwillig.
- Keine staatlichen Förderprogramme zur Selbstständigkeit; Unterstützung erfolgt kulturell, nicht finanziell.
- Angehörige erhalten Schulung, Beratung, Informationsmaterial und technische Hilfen zur Ermöglichung häuslicher Pflege.
- Kulturelle Leitlinie: würdiges Sterben mit Respekt, Würde, Begleitung und Ruhe am Lebensende.
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