09-05-00 Pflege & Betreuung

  • Pflege erfolgt vorrangig innerhalb der Familie; wenn das nicht möglich ist, übernimmt der Staat vollständig Versorgung, Betreuung und Unterbringung.
  • Betreuung im eigenen Umfeld wird bevorzugt und staatlich unterstützt, sofern zumutbar und sicher.
  • Staat stellt mobile Pflege, Haushaltshilfe, Grundbetreuung und medizinische Grundpflege bereit (kostenlos oder nahezu kostenlos).
  • Pflegeheime sind grundsätzlich kostenlos; ein Teil der Volksdividende wird angerechnet (ca. Hälfte), ohne Zusatzkosten für existenzielle Versorgung.
  • Pflegeausbildung ist staatlich organisiert: Qualifikation, Standards, Qualitätssicherung, verpflichtende Fortbildungen.
  • Gemeinden können eigene Heime betreiben, lokale Pflegeinitiativen organisieren und Ehrenamt unterstützen.
  • Gesellschaftlich wird familiäre Verantwortung erwartet, jedoch ohne gesetzliche Pflicht; Staat füllt jede Versorgungslücke.
  • Jeder Bürger hat Anspruch auf Pflege im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder Verlust von Selbstständigkeit.
  • Staat betreibt spezialisierte Einrichtungen für Demenz, psychische Langzeitpflege, schwere Behinderungen und komplexe Fälle.
  • Pflege und Medizin agieren als ein Gesamtsystem mit gemeinsamer Dokumentation und abgestimmten Behandlungspfaden.
  • Pflegeeinrichtungen unterliegen permanenter staatlicher Kontrolle (Qualität, Hygiene, Personalstand, Standards, Transparenz).
  • Private Pflegeheime sind erlaubt, werden jedoch nicht staatlich finanziert; Nutzung ist freiwillig.
  • Keine staatlichen Förderprogramme zur Selbstständigkeit; Unterstützung erfolgt kulturell, nicht finanziell.
  • Angehörige erhalten Schulung, Beratung, Informationsmaterial und technische Hilfen zur Ermöglichung häuslicher Pflege.
  • Kulturelle Leitlinie: würdiges Sterben mit Respekt, Würde, Begleitung und Ruhe am Lebensende.

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