07-02-00 – Ökosysteme & Biodiversität
- Erhalt der Artenvielfalt ist nationales Kernziel
- Nationale Schutzkategorien für Ökosysteme existieren (z. B. streng geschützt, reguliert, offen)
- Gemeinden dürfen eigene, strengere Schutzkategorien definieren
- Gemeinden tragen Verantwortung für lokale Habitate
- Eingriffe in Habitate sind bewilligungspflichtig
- Wiederansiedlung bedrohter bzw. ausgestorbener Arten ist erlaubt
- Jagd darf in sensiblen Ökosystemen eingeschränkt oder verboten werden
- Es gelten nationale Verbote für das Töten geschützter Arten
- Gemeinden dürfen invasive Arten eigenständig bekämpfen
- Nationales Biodiversitätsmonitoring ist verpflichtend
- Ökologische Projekte werden wissenschaftlich begleitet
- Staat kann Eingriffe stoppen, wenn Biodiversität akut gefährdet ist
- Schutzgebiete dürfen erweitert oder neu ausgewiesen werden
- Ökologische Korridore werden langfristig geplant und gesichert
- Renaturierungsprogramme sind erlaubt und erwünscht
- Nachhaltige Nutzung von Wildtierbeständen ist streng reguliert
- Ökologischer Zustand wird regelmäßig bewertet und veröffentlicht
- Biotope dürfen nicht ohne zwingenden Grund verändert werden
- Gemeinden können Betretungsverbote zum Schutz sensibler Zonen verhängen
- Schutzpriorität gilt gegenüber wirtschaftlichen Interessen
- Umweltbildung über Ökosysteme ist Bestandteil der Bildungssysteme
- Kooperation mit Forschungseinrichtungen ist vorgesehen
- Private Naturschutzinitiativen sind erwünscht
- Wiederherstellung geschädigter Landschaftsteile wird gefördert
- Schutz besonders seltener Arten hat höchste Priorität
- Bevölkerung erhält Mitsprache bei ökologisch relevanten Großprojekten
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