07-02-00 – Ökosysteme & Biodiversität

  • Erhalt der Artenvielfalt ist nationales Kernziel
  • Nationale Schutzkategorien für Ökosysteme existieren (z. B. streng geschützt, reguliert, offen)
  • Gemeinden dürfen eigene, strengere Schutzkategorien definieren
  • Gemeinden tragen Verantwortung für lokale Habitate
  • Eingriffe in Habitate sind bewilligungspflichtig
  • Wiederansiedlung bedrohter bzw. ausgestorbener Arten ist erlaubt
  • Jagd darf in sensiblen Ökosystemen eingeschränkt oder verboten werden
  • Es gelten nationale Verbote für das Töten geschützter Arten
  • Gemeinden dürfen invasive Arten eigenständig bekämpfen
  • Nationales Biodiversitätsmonitoring ist verpflichtend
  • Ökologische Projekte werden wissenschaftlich begleitet
  • Staat kann Eingriffe stoppen, wenn Biodiversität akut gefährdet ist
  • Schutzgebiete dürfen erweitert oder neu ausgewiesen werden
  • Ökologische Korridore werden langfristig geplant und gesichert
  • Renaturierungsprogramme sind erlaubt und erwünscht
  • Nachhaltige Nutzung von Wildtierbeständen ist streng reguliert
  • Ökologischer Zustand wird regelmäßig bewertet und veröffentlicht
  • Biotope dürfen nicht ohne zwingenden Grund verändert werden
  • Gemeinden können Betretungsverbote zum Schutz sensibler Zonen verhängen
  • Schutzpriorität gilt gegenüber wirtschaftlichen Interessen
  • Umweltbildung über Ökosysteme ist Bestandteil der Bildungssysteme
  • Kooperation mit Forschungseinrichtungen ist vorgesehen
  • Private Naturschutzinitiativen sind erwünscht
  • Wiederherstellung geschädigter Landschaftsteile wird gefördert
  • Schutz besonders seltener Arten hat höchste Priorität
  • Bevölkerung erhält Mitsprache bei ökologisch relevanten Großprojekten

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert