99-99-99 – Kreative Gemeinschaften

  • Gemeinden können, aber müssen nicht, kreative Gemeinschaften unterstützen
    → freiwillige Bereitstellung von Infrastruktur, keine Verpflichtung
  • Gemeinden dürfen Räume kostenlos oder günstig bereitstellen
  • Kreative Gruppen dürfen geschlossen oder offen organisiert sein
    → volle Freiheit der Struktur
  • Sicherheitsstandards für Werkstätten sind verpflichtend
    → Schutz von Personen, Geräten und öffentlichem Raum
  • Kreative Gemeinschaften definieren ihre eigenen Nutzungsregeln
    → Hausordnung, Zugang, Mitgliedschaft, Arbeitsweisen
  • Staat finanziert keine kreativen Projekte
    → ausschließlich räumliche/infrastrukturelle Unterstützung möglich
  • Gemeinden dürfen eigene kreative Profile entwickeln
    → Kunstort, Handwerksdorf, Innovationscluster, etc.
  • Kreative Orte dürfen als Ausbildungsstätten für Jugendliche dienen
    → Ergänzung zum Schulsystem, praxisorientiert
  • FSK-/Jugendschutzregeln gelten auch für kreative Räume
    → im öffentlichen Raum streng FSK 0
  • Kreative Gruppen dürfen Aktionen im öffentlichen Raum durchführen
    → Performances, Installationen, Ausstellungen
  • Gemeinden dürfen Projekte einschränken, wenn sie das Gemeindeleben stören
  • Organisation ist frei, keine staatliche Registrierungspflicht

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