09-01-00 Medizinische Versorgung

  • Staat stellt vollständige medizinische Grundversorgung bereit: Grundversorgung, Spitäler, Ärzte, Notfallmedizin, Rettung, Hubschrauber, lebensnotwendige Behandlungen; flächendeckend und dezentral.
  • Private Praxen sind erlaubt; private Kliniken dürfen existieren, aber der Staat deckt die gesamte Grundversorgung selbst ab, ohne Abhängigkeit von privaten Anbietern.
  • Kostenstruktur: geringe Selbstbehalte für kleine Leistungen; alle teuren Leistungen (Operationen, Diagnostik, Langzeittherapie, Medikamente) vollständig kostenlos; keine finanziellen Barrieren bei echter Krankheit.
  • Gäste erhalten nur Notfallbehandlung (mit sofortiger Bestabrechnung); weitere Versorgung nur mit Versicherung; kein kostenloses System für Nichtbürger.
  • Prävention ist Fundament: Fokus auf Vermeidung von Zivilisationskrankheiten; Schulen lehren Ernährung, Kräuterwissen, Bewegung, Stressregulation; Gesundheitskultur statt Reparaturmedizin.
  • Freie Arztwahl ohne Hausarztpflicht; Gemeinden dürfen freiwillige Gemeindearztmodelle betreiben.
  • Dezentrale Struktur: idealerweise Arzt in jeder Gemeinde; Spital pro Bezirk; keine Versorgungslücken.
  • Pflichteinsatz von Ärzten nur im Ausnahmefall bei kritischer Unterversorgung und zeitlich begrenzt.
  • Telemedizin wird ergänzend genutzt, wo Qualität gleichwertig oder besser ist; kein Ersatz für echte Diagnostik.
  • Wartezeiten steuern sich gesellschaftlich: Zivilgesellschaft, Berufsverbände und Regionen organisieren Abläufe ohne gesetzliche Steuerungsinstrumente.
  • Gesundheitsdienst forscht gemeinsam mit Universitäten, Schwerpunkt auf Prävention, Biomedizin, Epidemiologie und Langzeitgesundheit.
  • Zweitmeinung ist jederzeit ohne Genehmigung möglich; jeder Bürger kann jeden Arzt frei aufsuchen.

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