08-03-00 – Innerer Sinn & Spiritualität

  • Spiritualität ist vollständig privat; keine Kirchenprivilegien, keine Sonderrechte, keine staatliche Anerkennung einzelner Glaubensformen.
  • Individuen und Gruppen dürfen jede spirituelle Praxis ausüben, solange Grundrechte eingehalten werden und keine Manipulation oder Schädigung erfolgt.
  • Gemeinden dürfen freiwillige Rituale, Bräuche und Jahreskreisfeste pflegen, jedoch ohne rechtliche Bedeutung.
  • Gesellschaft schätzt spirituelle Haltung (Ruhe, Orientierung, Reflexion), nicht inhaltliche Doktrin; Inhalte bleiben individuell.
  • Schule vermittelt Überblick über Weltanschauungen, philosophische Grundfragen und Reflexionsfähigkeit; keine religiöse Lehre, keine Missionierung, völlige Neutralität.
  • Sinnorientierung, Resilienz und Reflexion werden durch Schule und Zivilgesellschaft unterstützt, nicht durch staatliche Dogmatik.
  • Spirituelle Gruppen müssen sich nicht registrieren; einzige Grenzen: Grundrechte, kein Zwang, keine Ausbeutung.
  • Keine eigenen Anti-Sekten-Regeln; allgemeine Gesetze reichen zur Missbrauchsverhinderung aus.
  • Spiritualität hat keine politische Rolle und keinen Einfluss auf Bürgerjahr, Ämter oder Entscheidungsprozesse.

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