12-01-00 Unternehmertum & Betriebe

  • Jede Person darf ohne Bewilligung ein Unternehmen gründen. 
  • Ausnahmen mit Prüfung: sicherheitskritische und risikorelevante Branchen (Medizin, Bau, Energie, Lebensmittel). 
  • Für normale Tätigkeiten reicht eine Meldung beim Finanzamt. 
  • Einkommen bis 100.000 €/Jahr brauchen keine Unternehmensregistrierung. 
  • Eigentums- und Kontrollstrukturen müssen dem Finanzamt offengelegt werden (nicht öffentlich). 
  • Einzelunternehmer nutzen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. 
  • Größere Betriebe müssen branchenübliche Buchhaltungsstandards einhalten. 
  • Staat überwacht erhöhte Schutzauflagen bei Gefährdungsbereichen (Lebensmittel, Medizin, Bau, Energie, technische Sicherheit). 
  • Sicherheitsrelevante Prozesse müssen intern dokumentiert sein (nicht öffentlich, aber prüfbar). 
  • Unternehmen sind frei übertragbar, vererbbar und verkäuflich. 
  • Keine Beschränkungen für Eigentumsformen und Firmenmodelle. 
  • Staat greift nicht in interne Abläufe ein, solange Gesetze eingehalten werden. 
  • Unternehmen dürfen unbegrenzt wachsen. 
  • Wachstum wird natürlich durch progressive Erfolgssteuer und Flächensteuer gedämpft. 
  • Alle Betriebe müssen ökologische Mindeststandards einhalten. 
  • Öffentlich einsehbares Firmenregister mit Basisdaten (ohne sensible Informationen).

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