07-06-00 – Tierschutz & Co-Existenz
- Tierschutz steht unmittelbar hinter dem Schutz des Menschen und vor dem Umweltschutz
- Schutz für alle fühlenden Kreaturen, nicht nur Haus- und Nutztiere
- Nutztierhaltung ist streng reguliert; höchste Standards sind gesetzlich verankert
- Artgerechte Haltungspflichten gelten für alle Tierhalter – privat, gewerblich, Vereine
- Schlachtung ist erlaubt, aber ausschließlich Hausschlachtung oder mobile Schlacht-Einheiten; keine Transporte
- Tiere dürfen vor der Schlachtung nicht mit Stress oder Leid konfrontiert werden; industrielle Schlachthäuser sind verboten
- Gemeinden dürfen strengere Regeln erlassen, praktisch aber kaum möglich wegen bereits maximal strenger Bundesstandards
- Nationales Wildtier-Management durch Universitäten und Forschungseinrichtungen
- Füttern von Wildtieren ist grundsätzlich verboten
- Jagd und Angeln sind verboten; nur in der Schule als Überlebenstraining gelehrt
- Tiere haben ein Recht auf ungestörte Lebensräume, solange dies nicht zwingend mit menschlicher Sicherheit kollidiert
- Gemeinden dürfen zusätzliche Schutzzonen definieren
- Staatliche Bauprojekte benötigen tierökologische Gutachten in angemessenem Umfang
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