07-03-00 – Klima & Landschaft
- Klimaanpassung wird kontinuierlich beobachtet und berücksichtigt
→ kein starrer Masterplan, sondern fortlaufende Anpassung
- Gemeinden müssen keine eigenen Klimapläne erstellen
- Bodenversiegelung wird nicht staatlich reguliert, weil die Flächensteuer das automatisch steuert
- Gemeinden dürfen Versiegelung freiwillig verbieten
- Kein verpflichtender Entsiegelungsausgleich
- Wasser ist nationales Schutzgut
- Gemeinden dürfen Wasserentnahme einschränken, sofern keine Grundrechte verletzt werden
- Nationale Regeln für Hang-, Ufer- und Gebirgsschutz bestehen
- Landschaftspflege liegt bei Staat und Gemeinden gemeinsam
- Bevölkerung muss Großlandschaftseingriffe demokratisch bestätigen
- Gemeinden dürfen besondere Landschaftscharaktere schützen
- Nationales Monitoring für Boden- und Wasserqualität ist verpflichtend
- Rewilding wird indirekt durch Flächensteuer gefördert
- Bürger dürfen Landschaftspflegeprojekte frei durchführen
- Gemeinden sind nicht zu Mindestgrünflächen verpflichtet
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