06-04-00 – Medien & Öffentlichkeit
- Medienfreiheit uneingeschränkt
→ einzige Grenze: strafbare Inhalte
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk existiert
→ eigenes Modell, noch auszudefinieren (Agenda)
- Alle anderen Medien müssen vollständig unabhängig vom Staat sein
- Staat vergibt keinerlei Förderungen oder Subventionen an Medien
- Medien, die die öffentliche Meinung beeinflussen, müssen offenlegen:
→ Eigentumsstrukturen
→ Finanzierungsquellen
- Gemeinden dürfen eigene Medienkanäle führen
→ Gemeindeinfo, Radio, lokale Nachrichten
- Pflicht zur klaren Trennung von Meinung und Fakten
→ transparente Kennzeichnung
- Algorithmische Verbreitung muss transparent sein
→ Offenlegung, warum Inhalte gezeigt werden
- Gemeinden dürfen Medien nur einschränken, wenn keine Grundrechte verletzt werden
- Jugendschutz/FSK-Regeln gelten überall und immer
→ öffentlicher Raum, Schulen, Medien, digitale Kanäle
- Medienkompetenz ist verpflichtender Teil der Schulausbildung
- Uneingeschränktes Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen
→ offene Daten, öffentliche Akten, algorithmische Transparenz
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