06-04-00 – Medien & Öffentlichkeit

  • Medienfreiheit uneingeschränkt
    → einzige Grenze: strafbare Inhalte
  • Öffentlich-rechtlicher Rundfunk existiert
    → eigenes Modell, noch auszudefinieren (Agenda)
  • Alle anderen Medien müssen vollständig unabhängig vom Staat sein
  • Staat vergibt keinerlei Förderungen oder Subventionen an Medien
  • Medien, die die öffentliche Meinung beeinflussen, müssen offenlegen:
    → Eigentumsstrukturen
    → Finanzierungsquellen
  • Gemeinden dürfen eigene Medienkanäle führen
    → Gemeindeinfo, Radio, lokale Nachrichten
  • Pflicht zur klaren Trennung von Meinung und Fakten
    → transparente Kennzeichnung
  • Algorithmische Verbreitung muss transparent sein
    → Offenlegung, warum Inhalte gezeigt werden
  • Gemeinden dürfen Medien nur einschränken, wenn keine Grundrechte verletzt werden
  • Jugendschutz/FSK-Regeln gelten überall und immer
    → öffentlicher Raum, Schulen, Medien, digitale Kanäle
  • Medienkompetenz ist verpflichtender Teil der Schulausbildung
  • Uneingeschränktes Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen
    → offene Daten, öffentliche Akten, algorithmische Transparenz

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